7 qm über 4 Jahre zuviel abgerechnet

  • Hallo,

    ich hoffe, mir kann hier jemand weiter helfen. Ich habe in einer Dachgeschoss-Wohnung mit vielen Schrägen inkl. einer kleinen Abstellkammer gewohnt. Im Mietvertrag angegeben: 59qm.

    Mir kam das immer etwas viel vor, so dass wir das jetzt mal selbst durchgemessen haben. Ergebnis: 51,6 qm. Anhand der qm Zahl wird der Heizkostenanteil und andere Nebenkosten wie Hausmeister berechnet. Das würde bedeuten, dass die Heizkosten nicht unerheblich zuviel berechnet wurden.

    Meine Miete betrug die ersten drei Jahre 360 € (inkl. 100€ Nebenkosten) und das letzte Jahr 380€.

    Meine Frage ist nun, fallen diese 7qm in einen Kulanzrahmen (was ich mir nicht vorstellen kann)? Und was kann ich jetzt im nachhinein noch tun

    Hat jemand eine Idee?

    Lieben Dank vorab..:)

  • Zitat

    Hat jemand eine Idee?

    Das sollten Sie von einem Anwalt für Mietrecht erledigen lassen. Der wird auch den Sachverständigen für das Ausmessen der Wohnung bestimmen, damit die Angelegenheit seinen ordnungsgemäßen Weg geht.

  • Das sollten Sie von einem Anwalt für Mietrecht erledigen lassen. Der wird auch den Sachverständigen für das Ausmessen der Wohnung bestimmen, damit die Angelegenheit seinen ordnungsgemäßen Weg geht.


    Unser Fragesteller sollte sich VORHER unbedingt über das zu erwartende Kostenrisiko erkundigen.

  • Hallo,

    danke sehr für die Antworten. Mein Vermieter hat selbst noch mal nachgemessen und kam auf 57,42 qm. (die auch berechnet wurden, nicht 59qm, da hatte ich mich vertan...). Ich hingegen komme auf 51,6qm. Mein Vermieter beruft sich nun auf die 10% Toleranz, die vom Bundesgerichtshof zulässig sind.
    Nur in dem Fall wurden ja anhand der qm Zahl die Heizkosten usw. alles anteilmässig berechnet. Gilt das dann auch mit den 10%????

    Bitte dringend um Hilfe... Ganz lieben Dank vorab .... :-))))

  • So lange nicht die tatsächliche Größe der Wohnung zweifelsfrei feststeht ist doch jede Antwort rausgeworfene Zeit. Es dürfte doch wohl nicht zu schwer sein, heraus zu finden, ob die Wohnung 51,xx oder 57,xx m² groß ist.

    Eine Anleitung zum richtigen Messen hatte Kolinum ja schon gepostet.

  • Mein Vermieter hat selbst noch mal nachgemessen und kam auf 57,42 qm.
    Ich hingegen komme auf 51,6qm.


    Wenn genau gemessen wird, dürften eher drei Nachkommastellen interessant sein.
    Gemessen werden die Abstände zwischen Wänden, nicht evtl. zw. Fussleisten.
    Das nur mal soo nebenbei.

  • Und genau nach der Anleitung bezgl. Dachwohnungen wurde gemessen. Sind aber nicht mehr wie 10% und somit für den Vermieter tatsächlich legitim?
    lg


    Und das waren bei Deiner Messung exakt 51,600m².
    Ich würde mit dem VM zusammen messen.

  • Bei meiner Messung sind es 51,62qm...

    Fällt aber in die 10%, ist dies tatsächlich so, dass ich dann nichts machen kann? Dann würde eine Nachmessung mit dem vermieter ja auch nichts bringen.

    Mich ärgert es so,da ich bspw. keinen eigenen Heizungszähler habe, sondern die Heizungskosten vom gesamten Haus auf meine qm Zahl umgelegt wurden....

  • Bei meiner Messung sind es 51,62qm...
    Fällt aber in die 10%, ist dies tatsächlich so, dass ich dann nichts machen kann? Dann würde eine Nachmessung mit dem vermieter ja auch nichts bringen.
    Mich ärgert es so,da ich bspw. keinen eigenen Heizungszähler habe, sondern die Heizungskosten vom gesamten Haus auf meine qm Zahl umgelegt wurden....

    57,42m² minus 10% sind 51,678m².
    Du hast 51,62m² gemessen.
    Damit ist die Abweichung mehr als 10%.

    Wv. Wohnungen hat das Haus?

  • In diesem Haus ist ein Kommen und Gehen. ;) Von daher weiss ich nicht so genau, wieviel Wohnungen immer bewohnt waren. Bewohnte Wohnungen sind meine ich 6. Dazu kommt das beispielsweise über Weihnachten gleich um die Ecke ein Whmarkt ist und die da arbeiten, dann für paar Wochen eine Wohnung anmieten. Egal wie die Heizung aufdrehen, auf mich, auf meine qm wird das dann umgerechnet...

    Wenn es mehr als 10% sind, wird dann nur die Differenz zu den 10% berücksichtigt, oder die gesamte qm-Zahl? DAnke Berni

  • Lefay:

    "Bewohnte Wohnungen sind meine ich 6."
    OK, also mehr als zwei, was ich wissen wollte.

    "auf mich, auf meine qm wird das dann umgerechnet..."
    Diese Aussage ist wenig aussagekräftig...: Von den Heizkosten sind 70% auf den Verbrauch und 30% auf die Grundflächen (der Wohnungen) umzulegen.

    "Wenn es mehr als 10% sind, wird dann nur die Differenz zu den 10% berücksichtigt, oder die gesamte qm-Zahl?"
    Kolinum hatte es bereits gelinkt - hast Du es (nicht) gelesen?
    Zitat:
    Wohnflächenabweichung über 10%:
    Mietminderung: Weist die gemietete Wohnung eine Wohnfläche auf, die mehr als 10% unter der im Mietvertrag verbindlich angegebenen Fläche liegt, stellt dieser Umstand grundsätzlich einen Mangel im Sinne des § 536 Abs 1 Satz 1 BGB dar, der den Mieter zur Minderung der Miete berechtigt. Der Mieter muss in diesem Fall nicht zusätzlich nachweisen, dass die kleinere Fläche zu einer erheblichen Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauches führt. So ausdrücklich der BGH im Urteil vom 28.09.2005 - VIII ZR 101/04 unter Hinweis auf die weiteren BGH Urteile vom 24. März 2004 - VII ZR 295/03 und VII ZR 133/03.
    Die Miete kann dann für die Zukunft entsprechend gekürzt werden.

    Rückzahlung zu viel bezahlter Miete:
    In der Vergangenheit zuviel bezahlte Miete kann als ungerechtfertigte Bereicherung gemäß § 812 Abs 1 Satz 1 BGB zurückgefordert werden (BGH a.a.o). Das LG Hamburg (11. Zivilkammer, Urteil vom 13. Oktober 2000, Az: 311 S 184/98) entschied dazu:
    Legen die Mietvertragsparteien bei der Vereinbarung einer Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis irrig eine zu große Wohnfläche zu Grunde, ist nach den Grundsätzen zum Fehlen der Geschäftsgrundlage die Anpassung der Abrede an die tatsächlichen Gegebenheiten geboten. Da die Grundlage für die Vereinbarung zum Teil von Anfang an gefehlt hat, sind auch schon erbrachte Leistungen des Mieters anzupassen. Dem Mieter steht daher ein Anspruch auf Erstattung der Überzahlung zu. Der Rückforderungsanspruch des Mieter wird zwischenzeitlich von der Rechtsprechung nicht mehr in Zweifel gezogen. Eine Mängelrüge durch den Mieter ist nicht Voraussetzung für den Anspruch, da der in der zu geringen Wohnfläche begründete Mangel nicht beseitig werden kann (Palandt, Kommentar zum BGB, 63. Auflage, 2004 § 536 c Randzahl 8).

  • Hallo Berny,

    danke Dir für Deine Mühe mit mir :)
    Nein, hab ich leider nicht gelesen.

    Wenn ich es richtig verstehe, dann ist es doch so..wenn mehr als 10% zuviel berechnet wurden und dann auch auf diese Mehrberechnung erfolgt die Heizkostenberechnung in Höhe von 30%. Dann ist das nicht ganz unerheblich. Mittlerweile ist meine Wohnung wieder bezogen. Gibt es die Möglichkeit (ohne einen Anwalt einzuschalten), das man die Wohnung ausmessen lässt und was kostet so was? Sorry für die vielen Fragen, aber dafür ist das Forum hoffe ich da und ich habe ein kleines Baby und bin somit gut beansprucht ;-))

    Was würdest Du mir denn raten? Dabei belassen oder noch mal nachmessen lassen?

  • Hallo Lefay,

    "Gibt es die Möglichkeit (ohne einen Anwalt einzuschalten), das man die Wohnung ausmessen lässt und was kostet so was?"
    Das macht Dir jeder Gutachter oder Sachverständige gerne für einen dreistelligen Eurobetrag.

    "Was würdest Du mir denn raten? Dabei belassen oder noch mal nachmessen lassen?"
    Ich würde es zusammen mit einem Bekannten unter Berücksichtigung der Wohnflächenverordnung machen. Einzelergebnisse in Excel-Tabelle eintragen und dann die Gesamtfläche ermitteln. Das dürfte dann nicht nur fachmännisch aussehen, sondern auch glaubhaft(er) wirken.
    Solche Tabellen habe ich für meine eigene Mietwohnung und für jede der zehn Wohnungen, die ich verwalte.

  • Hab mir schon gedacht, dass das ausmessen so teuer ist.

    Wenn wir davon ausgehen, dass er tatsächlich über die 10% mehr berechnet hat. (4,5 Jahre). Mit welcher Rückstattung könnte ich denn dann so ca. rechnen?

  • Lefay:

    "Hab mir schon gedacht, dass das ausmessen so teuer ist."
    Die wissen, was sie wert sind - und übernehmen auch Verantwortung.

    "Wenn wir davon ausgehen, dass er tatsächlich über die 10% mehr berechnet hat. (4,5 Jahre). Mit welcher Rückstattung könnte ich denn dann so ca. rechnen?"
    Das kannst Du alles in dem Link nachlesen. Die Mühe müsstest Du Dir schon machen... Haste einen Taschenrechner? Wichtig: Rechnen musst Du mit der Nettomiete.

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