Ansonsten gilt mein erster Beitrag mit der Ungültigkeit dieser Abrechnung, weil sie einen Zeitraum von über 12 Monaten abdeckt.
Moin Mainschwimmer,
dies ist ein neuer an den urhüpflichen angehängter Thread.;)
Ansonsten gilt mein erster Beitrag mit der Ungültigkeit dieser Abrechnung, weil sie einen Zeitraum von über 12 Monaten abdeckt.
Moin Mainschwimmer,
dies ist ein neuer an den urhüpflichen angehängter Thread.;)
Ich brauche ja nur eure meinung
kleinreparatur
was meint ihr ist es normal für eine 100qm wohnung 230€ NK im monat?
Reparaturen sind regelmässig nicht auf die Mieter umlegbar.
2,30€/m²/Monat halte ich für nicht beanstandenswert.
Eros:
"... meiner NK mir scheint sie zu viel."
Das sagt jeder, der betroffen ist.
"Früher habe ich in einer 120qm wohnung gelebt und habe nur 150€ gezahlt und habe nie drauf zahlen müßen jetzt in einer 100qm und muß drauf zahlen."
Du kannst zwei Wohnungen nicht miteinander vergleichen.
"Unsere NK wird nach einheit gerechnet"
Also nach Wohneinheiten und nicht nach Personen oder Wohnflächen?
Das müssten wir erst mal wissen.
sind diese klausel so rechtlich??
Darüber wird tagtäglich in den Amtsgerichten trefflich gestritten.
Fest steht, dass der VM eine Verbesserung der Mietsache nicht verlangen kann. Und, wie die Mietsache bei der Übernahme war, müsste man ja im Protokoll nachlesen können.
Fordern Sie den Mieter schriftlich auf, die Funktion der Antenne den neuen Gegebenheiten bis zum x.x.2012 anzupassen und verweisen Sie auf mögliche Selbstinstallation einer eigenen Anlage sowie auf eine Mietminderung.
.... auch wenn es sich um den Vermieter
handelt, so wäre ich mit diesem Rat sehr vorsichtig, denn 1. auf eine Änderung der Übertragungsnorm hat er keinen Einfluss, und 2. ist eine evtl. Anpassung/Update hierauf nicht mietvertaglich vereinbart, und 3. funktioniert die Anlage ja immer noch bei der alten Norm, welche ja auch wieder zurückkommen könnte - who knows.
Ich würde mal den VM fragen, wie er an Eurer Stelle handeln würde.
Kannst ja auch mit weiblichen Fingerspitzengefühl mal leise anmerken, dass Du Dir wohl bewusst bist, dass er zu den Ärmsten der Nation gehört.![]()
Hallo holla,
"Wir leben seit 12/1999 in einem gemieteten Einfamilienhaus, welches bereits mit einer analogen Satellitenanlage ausgestattet war. Diese war bereits vom Vermieter installiert worden.
Im Mietvertrag ist dies festgehalten worden. So steht dort, dass die Satellitenanlage sein Eigentum ist und mitvermietet wird."
Soweit OK.
"... wie das mit der Umstellung auf Digital nun verlaufen soll. Er sieht sich da überhaupt nicht in der Pflicht, die Schüssel umrüsten zu lassen."
Richtig, muss er auch nicht, denn im MV ist ein "ständiges" Updaten wohl auch nicht vereinbart worden.
"Wir werden um eine digitale Umrüstung nun nicht herum kommen."
Welcher finanzielle Aufwand wäre das dann? Anderes LNB und anderer Rceiver kosten doch wohl nicht die Welt, oder?
"Kann er die Kosten nun auf uns umlegen?"
Ja, wenn Ihr ihn um Umrüstung bittet.
"Oder kann er gar sagen, wir sollen selbst für eine Anlage sorgen?"
Ja, Ihr könnt ja beim Auszug wieder zurückrüsten.
Euch auch ein gutes NJ!:)
Hallo Cleo,
"mein Vermieter hat bis vorgestern noch nicht einmal die Zählerstände abgelesen. Er war also weder 2008 noch 2009 noch 2010 in meiner Wohnung um sich die Zählerstände zu notieren."
Welche Zählerstände?
"Nun hat er am 31.12.11 sich diese das erste mal notiert und mir abends die Abrechnung für 2010 in den Briefkasten geworfen."
Die Abrechnung kannst Du scannen und hier hochladen - oder haargenau abschreiben.
Ausserdem müssten wir wissen, wie die Betriebskostenvereinbarung im Mietvertrag aussieht.
"Da frag ich mich doch:"
Du fragst aber uns...:)
"Wie kann man das ausrechnen ohne die Stände von den Vorjahren zu haben?!"
Die muss er ja wohl haben, um die Differenzbeträge ermitteln zu können.
"Die Abrechnung ist auch nicht von irgendeiner Firma sondern wurde von ihm selbst am PC erstellt."
Mache ich selbst auch, kein Problem.
"Ich habe von den Gesetzen was NK-Abrechnungen betrifft leider überhaupt keine Ahnung,"
Richtig, sonst hätteste wohl mehr Infos geliefert, aber das kann ja noch werden...
Monter:
"Mein Vermieter hatte mir das mit dem Zeitraum so erklärt, das durch den Vermieterwechsel die Stadt die Abwasserrechung erst das Jahr drauf machen können weil das kein Jahr ergeben hätte."
Wenn die Stadt den Abrechnungszeitraum oder den Termin der Rechnungslegung ändert, hat der VM die Beträge eben umzurechnen auf 12 Monate.
"Ich glaub ich werd aber meine Wohnung noch mal nachmessen."
Tipp: 2. Wohnflächenberechnungsverordnung: Wohnfläche ? Wikipedia
"Er weiß gar net wie groß die Wohnung ist, da ich mit ihm keinen Mietvertrag habe, habe nur einen von dem alten Vermieter."
Sein Problem. Er, also der Erwerber einer Immobilie, hat zwangsweise die Mietverträge übernommen.
"Man muss ja zum errechen braucht man doch die qm zahl, weil das doch so verrechnet wird und nicht pro wohnung/person?"
I.d.R. ja, aber genauere Auskunft gibt der MV. Du bist nicht verpflichtet, ihm Deinen MV zu kopieren. Es ist einzig und allein seine Angelegenheit, den MV vom Verkäufer der Immobilie zu erlangen.
"Das ist das nächste Problem, ich habe keine Ahnung, wie er das errechnet hat. Keine ahnung wo die Werter herkommen noch wie verrechnet."
Er hat auf Dein Verlangen hin Dir die Originalbelege zur Einsicht vorzulegen.
"Aber gibts ne Gebäudeversicherung?"
I.d.R. ja, bspw. gegen Feuer, Sturm etc.
"Dacht ihm gehört das also muss er die doch zahlen."
Richtig, muss er. Falls jedoch im MV die Vers. auf den Mieter umlegbar ist, so zahlt der M die Prämie im Verhältnis seiner Mietfläche zur Hausgesamtmietfläche.
"Und wenn ich ne Haftpflicht habe, warum soll ich dann noch eine zahlen von ihm?"
Verstehe. Hier ist seine Haftpflicht als Grundstückseigentümer gemeint. Hat mit einer üblichen Haftpflv. nix zu tun.
Hallo blacksun,
vorab: meinem Vorposter schliesse ich mich an (mit den besten Wünschen:).
"1. Mein Vermieter hat Eigenbedarf an meiner Wohnung angemeldet, er will eine Schleppgaube ins Hausdach integrieren und die Zimmer umgestalten, es werden alle Decken runtergerissen,"
Sind alles keine rechtssicheren Begründungen.
"trotzdem verlangt er von mir, dass ich die Wände streichen sollte?? bin ich denn dazu verpflichtet?"
Vorerst jedenfalls nicht, denn das Mietverhältnis ist z.Zt. nicht wirksam gekündigt.
"2. In meiner Nebenkostenabrechnung werden 50 Euro Abrechnungskosten aufgeführt, ..."
Wie schon gesagt, nicht berechtigt.
"unterlässt es mein Vermieter nicht unsere Mülltonnen mit zu benutzen? Darf er dass???"
Wie schon gesagt: Njet.
"4. Mülltonnenabrechnung nach m2?"
Wohnflächenanteilmässig ist i.O.
"Er wird nach dem Umbau wegen Familiengründung selbst in diese Wohnung einziehen und aus den drei Wohnung zwei machen, und dann die zweite Wohnung später wieder vermieten."
Hier sollteste Dich mal beim Mieterverein, notfalls beim Anwalt (als "Erstberatung") erkundigen, ob durch diese (Dir bereits schriftlich mitgeteilten?) Pläne die Voraussetzungen für einen Eigenbedarfskündigung erfüllt sind.
"wobei es mir weniger um die Kündigung geht, als darum ob ich noch streichen muss, wenn eh umgerissen wird."
Spielt keine Rolle. Wichtig ist lediglich, was im Mietvertrag und/oder Übergabeprotokoll seinerzeit vereinbart wurde.
Monter:
"ich hab gestern meine Abrechnung bekommen,
Die Werte sind für den Zeitraum 01.04.2010 - 01.09.2011, wegen Vermieterwechsel 17 Monate."
Wie bereits geschrieben: Über 12 Monate gilt nicht, und, der Korrektheit halber: Mit dem 01.09. scheint wohl eher der 31.08. gemeint zu sein.
"Meine Wohnung ist 80qm groß."
Gut, dass Du das weisst...
"Ich verstehe dieses Verteilerschlüssel nicht und wie die einzelnen Werte zusammenkommen. Er hat geschrieben für ...qm Nutzfläche Strasse 1 a 385qm."
Ja, wieviel qm denn nun? Oder hat er vergessen, die 80 dort einzusetzen?
"Er weiß ja nicht mal wie groß meine Wohnung ist, wie kann er die Werte dann ausrechnen?"
Das kannste ihn ja fragen, wenn eine Verteilung nach 80/385 nicht schlüssig erscheint.
Wv. qm hat das Haus denn?
"Am meisten wundert mich die Gebäudeversicherung kann das sein? ![]()
![]()
Gebäudeverischerung 361,88€
Haftpflichtversicherung 58,22€
Grundsteuer 74,99€
Wasser+Kanal 491,54€
Niederschlagswasser 48,00€
Schornsteinfeger 77,30€"
WIE wurden diese Werte errechnet?
"Kann mir einer sagen, ob die Werte realistisch sind und ob es die einzelen Arten überhaupt gibt?"
Sicher gibbet die. Ob sie auf den Mieter umlegbar sind, kannste dem Mietvertrag entnehmen.
Auf nimmer wiedersehen ...
Gerne, gerne.:D
atrium:
"es geht hier um eine rein juristische Frage, bzw wie so etwas der gängigen Rechtsprechung entspricht."
Tipp: Ein RA berät Dich gern.
"Wenn es ein Kurierbote bringt ist es klar zugestellt."
Zustellungen gibt es nur für behördliche Schreiben nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz (Google hilft).
"Bei einem normalen, nicht eingeschriebener Brief kann die zustellung nicht nachgewiesen werden,"
Falsch: die Zustellung bspw. durch einen Gerichtsvollzieher schon.
Ein Zugang (in den Verfügungsbereich des Empfängers) ist beweisbar durch Zeugen.
Tipp: Googeln...
Wie siehts de jure aus? Wie wird bewiesen, dass etwas in meinen Besitz gelangt ist? Ich nehme an Einschreibenquittung oder Kurierquittung. Was sonst? Oder reicht die Behauptung etwas abgeschickt zu haben?
Ist es denn sooooo schwer???
Ist etwas in Deinem Briefkasten oder in Deiner Wohnung angelangt, ist es in Deinen Besitz gelangt. Der Bote ist dann der Zeuge. Sinnvoll wäre es auch, dass er weiss, WAS in dem Briefumschlag war, oder, falls möglich, ganz einfach ohne Briefumschlag.
- Abschicken besagt doch garnichts, oder?
Hallo MedicalDuckling,
gib' Dir keine Mühe, die BBude ist ziemlich beratungsresistent...![]()
Vielen Dank für die Antworten ![]()
Bis jetzt ist noch keine weitere Abrechnung gekommen.
Kommt gut ins neue Jahr! ![]()
Danke gleichfalls! (nachdem Du um 23:59 noch mal in Deinem Briefkasten nachgeschaut hast...
)
atrium:
"Wenns dann Montag mit der Post kommt hat er keine Chance, auch wenn er behauptte, er hätte den rief meinetwegen am 27. 12 abgeschickt?"
Denk' nach!
Es kommt nicht darauf an, wann jemand etwas abschickt, sondern wann etwas in den BESITZ des Empfängers gelangt.
Besitz wäre bspw. der Briefkasten oder unter der Wohnungstür durchgeschoben.
Muss die BK Abrechnung bis zum 31.12. NACHWEISBAR zugestellt werden, d.h. per Einschreiben oder Bote oder reicht die Behauptung des Vermieters, er habe einen Brief geschickt?
Besser natürlich nachweisbar.
rassler:
"Und sollte man mit Verweis auf BGH-Urteile ein Schriftstück postalisch per Einschreiben an die Hausverwaltung schicken?"
Hierbei müsste auch eine Forderung mit Fristsetzung stehen, sonst ist der Brief wertlos. Einwurfeinschreiben bitte.
"Oder "überrascht" man sie bei der Übergabe?"
Es kommt nicht auf theatralische Effekte an, sondern auf die Rechtslage.
"Ich würde ja schon gerne innerhalb einer Lebensspanne an meine Kaution wieder ran. Ich denke mal ein Jahr wird das eh noch gesperrt sein, wegen der Nebenkostenabrechnung und damit möglicher Nachzahlungen oder so, zumindest ist das meine bisherige Erfahrung."
Richtig, allerdinds maximalstens ein Jahr nach Beendigung des üblichen Betriebskostenabrechnungszeitraums, und dann auch nur die Höhe einer maximal zu erwartenden Nachzahlung.
Und nicht die Zinsen zu vergessen.
Hallo Scorpi,
ich schätze, dass die Angelegenheit dafür sorgen wird, dass Rechtsanwälte, Richter usw. nicht arbeits- und brotlos werden.
Tipp: Google mal nach Urteilen in dieser Angelegenheit, bspw. AG Köpenick, Urteil vom 29.1.03 - 7 C 477/01 -
Ich meine, Du hast gute Chancen.;)
Hallo,wenn ich Ihr Freund währe würd ich ganz schnell das weite suchen. Warum? Er zahlt schön mit Ihnen das Haus ab, Sie geben Ihm aber keine Rechte. Wenn Sie irgendwann GEMEINSAM den Betrag abgezahlt haben, soll Ihnen das Haus ALLEIN gehören.? Sehe ich das richtig? Das ist ja wohl nicht Ihr ernst. ?![]()
Streiche Freund, setze Ahnungslos.
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