Hallo ihr Lieben,
ich habe folgendes Problem: Ich wohne seit Juli 2008 in meiner jetzigen Wohnung (Erdgeschoss, 2 Familienhaus) und mein Vermieter hat bis vorgestern noch nicht einmal die Zählerstände abgelesen. Er war also weder 2008 noch 2009 noch 2010 in meiner Wohnung um sich die Zählerstände zu notieren.
Nun hat er am 31.12.11 sich diese das erste mal notiert und mir abends die Abrechnung für 2010 in den Briefkasten geworfen. Ich soll nun satte 400,00 € nachzahlen für das Jahr 2010.
Da frag ich mich doch: Darf er das so machen? Wie kann man das ausrechnen ohne die Stände von den Vorjahren zu haben?!
Die Abrechnung ist auch nicht von irgendeiner Firma sondern wurde von ihm selbst am PC erstellt.
Ich habe von den Gesetzen was NK-Abrechnungen betrifft leider überhaupt keine Ahnung, das einzige was ich weiß ist, das die Abrechnung vom Vorjahr nachweislich zum 31.12. zugestellt sein muss. Könnt ihr mir vielleicht helfen?
LG