Nebenkostenabrechnung - Hilfe

  • Hallo ihr Lieben,

    ich habe folgendes Problem: Ich wohne seit Juli 2008 in meiner jetzigen Wohnung (Erdgeschoss, 2 Familienhaus) und mein Vermieter hat bis vorgestern noch nicht einmal die Zählerstände abgelesen. Er war also weder 2008 noch 2009 noch 2010 in meiner Wohnung um sich die Zählerstände zu notieren.
    Nun hat er am 31.12.11 sich diese das erste mal notiert und mir abends die Abrechnung für 2010 in den Briefkasten geworfen. Ich soll nun satte 400,00 € nachzahlen für das Jahr 2010.
    Da frag ich mich doch: Darf er das so machen? Wie kann man das ausrechnen ohne die Stände von den Vorjahren zu haben?!
    Die Abrechnung ist auch nicht von irgendeiner Firma sondern wurde von ihm selbst am PC erstellt.
    Ich habe von den Gesetzen was NK-Abrechnungen betrifft leider überhaupt keine Ahnung, das einzige was ich weiß ist, das die Abrechnung vom Vorjahr nachweislich zum 31.12. zugestellt sein muss. Könnt ihr mir vielleicht helfen?

    LG

  • Hallo Cleo,

    "mein Vermieter hat bis vorgestern noch nicht einmal die Zählerstände abgelesen. Er war also weder 2008 noch 2009 noch 2010 in meiner Wohnung um sich die Zählerstände zu notieren."
    Welche Zählerstände?

    "Nun hat er am 31.12.11 sich diese das erste mal notiert und mir abends die Abrechnung für 2010 in den Briefkasten geworfen."
    Die Abrechnung kannst Du scannen und hier hochladen - oder haargenau abschreiben.
    Ausserdem müssten wir wissen, wie die Betriebskostenvereinbarung im Mietvertrag aussieht.

    "Da frag ich mich doch:"
    Du fragst aber uns...:)

    "Wie kann man das ausrechnen ohne die Stände von den Vorjahren zu haben?!"
    Die muss er ja wohl haben, um die Differenzbeträge ermitteln zu können.

    "Die Abrechnung ist auch nicht von irgendeiner Firma sondern wurde von ihm selbst am PC erstellt."
    Mache ich selbst auch, kein Problem.

    "Ich habe von den Gesetzen was NK-Abrechnungen betrifft leider überhaupt keine Ahnung,"
    Richtig, sonst hätteste wohl mehr Infos geliefert, aber das kann ja noch werden...

  • Hallo Berny,

    ich werde morgen mal die Abrechnung hochladen, du hast recht, ist irgendwie sinnvoller ;)

    Abgelesen hat er in meiner Wohnung den Zähler für Wasser und Heizung. Er war das erste mal in den 3 Jahren zum ablesen da, daher die Frage wie er das ohne Zählerstände vom Vorjahr berechnet haben kann.

    Er wusste ja noch nicht mal wo die Zähler sind :confused:

  • Der Vermieter ist verpflichtet Ihnen über die Nebenkosten eine nachprüfbare übersichtliche Abrechnung vorzulegen.

    BGB § 556:

    ............
    (3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (2. Januar 2012 um 05:42)

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