Vermieter verweigert Umrüstung von Analog auf Digital! Brauche dringend Rat

  • :)Hallo zusammen!

    Bin ganz neu hier und hoffe, mir kann jemand weiterhelfen.

    Wir leben seit 12/1999 in einem gemieteten Einfamilienhaus, welches bereits mit einer analogen Satellitenanlage ausgestattet war. Diese war bereits vom Vermieter installiert worden.

    Im Mietvertrag ist dies festgehalten worden. So steht dort, dass die Satellitenanlage sein Eigentum ist und mitvermietet wird. Allerdings ist kein Entgeld für die Mietung der Anlage vom Vermieter veranlagt worden.

    Nun ensteht folgende Problematik: in knapp 3 Monaten ist es vorbei mit dem analogen Empfang, wie wir unlängst alle wissen. So haben wir ihn also darauf angesprochen, wie das mit der Umstellung auf Digital nun verlaufen soll. Er sieht sich da überhaupt nicht in der Pflicht, die Schüssel umrüsten zu lassen. Kurzum- er hat keinen Bock, irgend etwas zu bezahlen.

    Wir sind jetzt sehr unsicher über die Rechtslage. Ich sollte noch erwähnen, dass es in unserem Dörfchen weder Kabelfernsehen noch schnelle Internetleitungen gibt und DVBT funktioniert auch nicht wirklich. Ich wäre gerne auf eine Alternative umgestiegen, leider nicht möglich. Wir werden um eine digitale Umrüstung nun nicht herum kommen.

    Kann er die Kosten nun auf uns umlegen? Oder kann er gar sagen, wir sollen selbst für eine Anlage sorgen?

    Wäre toll, könnte mir jemand helfen:)

    Vielen Dank im Voraus

    P.S. Frohes Neues für Alle!

    Gruß,

    Holla

  • Hallo holla,

    "Wir leben seit 12/1999 in einem gemieteten Einfamilienhaus, welches bereits mit einer analogen Satellitenanlage ausgestattet war. Diese war bereits vom Vermieter installiert worden.
    Im Mietvertrag ist dies festgehalten worden. So steht dort, dass die Satellitenanlage sein Eigentum ist und mitvermietet wird."
    Soweit OK.

    "... wie das mit der Umstellung auf Digital nun verlaufen soll. Er sieht sich da überhaupt nicht in der Pflicht, die Schüssel umrüsten zu lassen."
    Richtig, muss er auch nicht, denn im MV ist ein "ständiges" Updaten wohl auch nicht vereinbart worden.

    "Wir werden um eine digitale Umrüstung nun nicht herum kommen."
    Welcher finanzielle Aufwand wäre das dann? Anderes LNB und anderer Rceiver kosten doch wohl nicht die Welt, oder?

    "Kann er die Kosten nun auf uns umlegen?"
    Ja, wenn Ihr ihn um Umrüstung bittet.

    "Oder kann er gar sagen, wir sollen selbst für eine Anlage sorgen?"
    Ja, Ihr könnt ja beim Auszug wieder zurückrüsten.
    Euch auch ein gutes NJ!:)

  • Rüsten Sie auf eigene Kosten um. Kostet nicht die Welt. Sie haben dann eine wesentlich bessere Empfangsqualität, auch HDTV.
    Bewahren Sie die alte Anlage auf und demontieren Sie beim Auszug die Ihre und nehmen Sie mit oder der Vermieter kann Sie Ihnen auch abkaufen.
    Das ist die einfachste aller Lösungen!

  • Vorab erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten Berny und Kolinum.

    Klingt ja ganz anders als alles andere, was ich bisher gehört und gelesen habe.
    Naja, ganz so billig wird das leider nicht. Geht weniger um den Preis für ein LNB oder eine ganz neue Anlage. Die Montage ist das Problem. Da kann man als Laie unmöglich raufklettern:-(..soll heißen, ohne Fachmann unmöglich.
    Wir dachten eigentlich, dass das Teil zur Mietsache gehört..denn wir zahlen es ja theoretisch mit der Miete mit?

    Mit fifty-fifty könnten wir leben;-)aber ich sollte noch erwähnen, dass mein Vermieter ein ganz armer Banker ist, der sich generell ziert, für irgend etwas aufzukommen (Reparaturen etc.)Sorry, konnte ich mir jetzt nicht verkneifen..grins..

    Und wieder abbauen wäre ja letztendlich wieder mit erheblichen Kosten verbunden. Naja, wir finden es albern. Ist auch für ihn letztendlich eine Wertsteigerung, er kann's von der Steuer absetzen etc.

    Euch noch nen schönen Tag!

    Lieben Gruß,
    holla

  • Dann halt andersrum.

    Wenn Ihnen die Antenne mitvermietet worden ist, gehört diese zur Mietsache, damit ist der Vermieter für die ordnungsgemäße Funktionstüchtigkeit verantwortlich.
    Auch wenn Sie keine extra Kosten dafür zahlen, es fallen ja auch keine an, ist die Antenne bereits in der Kaltmiete enthalten.

    Fordern Sie den Mieter schriftlich auf, die Funktion der Antenne den neuen Gegebenheiten bis zum x.x.2012 anzupassen und verweisen Sie auf mögliche Selbstinstallation einer eigenen Anlage sowie auf eine Mietminderung.

    Die Installation muß nicht auf dem Dach erfolgen. Kann auch an der Südseite des Hauses erfolgen. Wird wohl zu machen sein!

  • Fordern Sie den Mieter schriftlich auf, die Funktion der Antenne den neuen Gegebenheiten bis zum x.x.2012 anzupassen und verweisen Sie auf mögliche Selbstinstallation einer eigenen Anlage sowie auf eine Mietminderung.


    .... auch wenn es sich um den Vermieter :rolleyes: handelt, so wäre ich mit diesem Rat sehr vorsichtig, denn 1. auf eine Änderung der Übertragungsnorm hat er keinen Einfluss, und 2. ist eine evtl. Anpassung/Update hierauf nicht mietvertaglich vereinbart, und 3. funktioniert die Anlage ja immer noch bei der alten Norm, welche ja auch wieder zurückkommen könnte - who knows.
    Ich würde mal den VM fragen, wie er an Eurer Stelle handeln würde.
    Kannst ja auch mit weiblichen Fingerspitzengefühl mal leise anmerken, dass Du Dir wohl bewusst bist, dass er zu den Ärmsten der Nation gehört.:cool:

  • Berny: Erwischt !


    BGB § 535
    Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

    (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

    Das gilt auch dann, wenn infolge von technischen Änderungen, unabhängig vom Verursacher, die gemietete Sache nicht mehr genutzt werden kann.

    4 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (2. Januar 2012 um 17:03)

  • Ui..das Blatt wendet sich...*gg*;-)

    Lieber Kolinum, verstehe ich das Beamtendeutsch richtig wenn ich behaupte, er hat sich doch zu kümmern? Auf die Idee kam ich noch nicht, mal im BGB zu suchen:-)Das jedenfalls würde passen zu dem, was sie neulich im ARD-Morgenmagazin sagten (Büser, falls der Herr ein Begriff ist). Also muss er nu doch?

    Ich danke Euch/Ihnen beiden jedenfalls herzlichst. Wir müssen sowieso einen Anwalt für Mietrecht kontaktieren; der sollte es 100%ig wissen, oder?;-)...gibt nämlich wiedermal Ärger wegen der Betriebskostenabrechnung..wie jedes Jahr..aber das ist ein anderer thread;-)

    schönen Abend wünscht,
    holla

  • Wir müssen sowieso einen Anwalt für Mietrecht kontaktieren; der sollte es 100%ig wissen, oder?;-)schönen Abend wünscht,
    holla


    Ja, holla, sollte...
    Aber, wenn ich andere Threads so lese, ...
    Nimm' unbedingt einen, dessen Tätigkeitsschwerpunkt Mietrecht ist. Die findet man vorzugsweise in Anwaltssozietäten.

  • Hi Leuts,

    wollte nur schonmal vorab mitteilen, was der Rechtsanwalt für Mietrecht von der Rechtsschutz gesagt hat. Er ist verpflichtet, das Teil auf den aktuellen Stand zu bringen, sobald es im Mietvertrag als Mietsache steht. Da wir es mit in der Miete haben, muss er. Vielleicht für andere hier interessant, die ähnliche Probleme haben.

    Nochmals vielen Dank, besonders an Berny:-)

    Schönen Abend wünscht,
    holla

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