wohnmaus:
"Der Keller ist unter dem Haus und demnach unser."
Lt. MV mitgemietet?
Wirkt sich die Kellerfeuchtigkeit nachweislich negativ auf Eure Wohnung aus?
"Bereich um die Terrassentür."
Kommt dort Wasser rein?
Ist die Terasse lt. MV mitgemietet?
wohnmaus:
"Der Keller ist unter dem Haus und demnach unser."
Lt. MV mitgemietet?
Wirkt sich die Kellerfeuchtigkeit nachweislich negativ auf Eure Wohnung aus?
"Bereich um die Terrassentür."
Kommt dort Wasser rein?
Ist die Terasse lt. MV mitgemietet?
zu Berny: darf ich nicht in einem anderen Thread antworten? Irgendwie versteh ichs nicht, sorry. Kellinge
Ähm, ok, natürlich darfste das. Nur, hier sollteste mal die Abrechnung einscannen, ebenso die entsprechenden MV-Vereinbarungen.
Vorab: Die HK-Abrechnung ist rechtswidrig. Siehe Heizkostenverordnung - Gesetze und Verordnungen erläutert bei Techem
Mach es!
Denn, wer sich über den Zustand einer Wohnung nach Vertragsabschluss beschwert, obwohl so etwas bei Besichtigung leicht festzustellen gewesen wäre, bekommt von mir keine Ratschläge.
Mein "Ratschlag" besteht darin, @Larry mitzuteilen, dass er bis zum 31.03.2012 die volle Miete schuldet.
das ist doch das Eigentum des Vermieters. ich darf es sogar nicht
Völlig richtig. Ich würde es auch vorziehen, für tausende Euronen Prozesskosten bis zum Bundesgerichtshof darüber zu streiten.
@Meli-Lou's Vorschlag ist wegen seiner Kompliziertheit unbedingt abzulehnen!
Wie soll man denn helfen, wenn hier zwei Threads eröffnet wurden. Ich jedenfalls habe keine Lust in beiden zu lesen, um zu erfahren, worum es hier überhaupt geht.
Ich auch nicht.
Kellinge ist hier sogar in DREI(!!!) Threads vertreten.
Unverschämt und rücksichtslos gegenüber anderen Usern.
Hallo wohnmaus,
ich würde Nägel mit Köpfen machen...
"Also seit ca. 4 Jahren leben wir zur Miete in einer Doppelhaushälfte. Bei Besichtigung trat der Vermieter schon etwas ungepflegt auf, das Bild von ihm täuschte nicht - der Keller sowie der Dachboden waren voller Gerümpel."
Ihr habt also billigend inkauf genommen, in ein solches Haus einzuziehen. Dann dürft Ihr Euch nicht wundern.
"Er sagte das würde alles beseitigt werden"
Das übliche Blabla.
"er wohnte selbst in diesem Haus hatte aber nochmal neu gebaut."
Uninteressant.
"Wir zogen nun also in diesen Haus ein und weil nichts passierte, entrümpelten wir selbst und bauten den Dachboden als Büro aus."
Hmmm...
"Nun stellte sich heraus, das es in den Keller regnete."
Habt Ihr den Keller lt. MV mitgemietet?
"Untehalb der Terrassentür ist es ganz schlimm und bei den Fenstern kommt auch immer das Wasser rein."
In Eure Wohnung bzw. Mietsache?
"Wurden dem tollen Vermieter schon mehrmals mitgeteilt ...."
Das könnt Ihr auch so weitermachen bis zum Sankt Nimmerleinstag... ohne rechtliche Konsequenzen.
Richtig wäre, ihm schriftlich nachweislich die Mängel mitzuteilen mit Hinweis auf § 535 BGB und zur nachhaltigen Mängelbeseitigung innerhalb angemessener Frist aufzufordern, andernfalls Ihr Konsequenzen ziehen würdet.
"das Problem Terrassentür begann so im November 2011 und bis heute ist das Loch vor der Tür offen. Das Wasser läuft in Bächen an der Wand herunter und niemand interessiert das."
Siehe Antwort zuvor.
"ich habe ehrlich keine Lust aller viertel Jahre hier Bauarbeiten zu haben."
Lust oder Unlust interessiert hier nicht.
"Nun hat mein Mann ihm schon mitgeteilt, sollte das Problem nicht bis Anfang Januar (waren über dei feiertage nicht da-Bauarbeiten sind jedoch von außen) würden wir entsprechend weitere Schritte einleiten und die Miete kürzen."
Siehe wie bereits von mir beschrieben.
"Wir haben nun mit der Januarmiete gekürzt um 5%. ist das realistisch oder waren wir zu schnell, weil kein Datum von unserer Seite aus genannt wurde (er schreibt schon wir verstoßen gegen den Mietvertrag-will keine Kündigung haben)"
Ihr habt bis jetzt wohl versäumt, Nägel mit Köpfen zu machen, wie bereits beschrieben...
"Er sagt immer wir würden Garage, Keller und Dachboden kostenlos nutzen, wäre nicht mit in der Miete berechnet. Aber dies sind doch keine Räume und spielen bei der Berechnung doch keine Rolle. Oder sehe ich das falsch?"
Siehst Du richtig. Es dreht sich hier nicht um Sentimentalitäten, sondern um Mietrecht...
Hallo.
Hier dreht es sich natürlich um einen hypothetischen Fall
Das ist aber schöön. Bitte wende Dich an's Bunte Blatt.
Silvialuca:
""Muss mein Vermieter irgendwann die Mängel beseitigen oder kann er sagen, ich bin mit einer Mietminderung einverstanden und lasse den Schaden einfach Schaden sein ???"
Ja.
Ich verstehe die Antwort nicht ganz. Gilt das " Ja " für die Mängel beseitigen oder gilt das " Ja " für : er kann Schaden Schaden sein lassen ?"
Eben..., Du hattest eine Alternativfrage gestellt...
- "Ist es draussen hell oder dunkel?" Jaa...
"Übrigens : Danke für deine Antwort"
Um es einfach(er) zu machen: Wenn der VM mit der Mietminderung und Du mit dem Schadensbestand einverstanden bist, bitteschön. Die sollte aber unbedingt formlos schriftlich abgefasst werden, denn: Wenn die Aufsummierung der monatlichen Mietminderungen irgendwann mal zwei MM erreicht, könnte er dann fristlos kündigen.:p
Silvialuca:
"ich muss noch ca. 4 Jahre in unserem Häuschen bleiben."
Knast?
"Dem Schrotthaufen. Mein Vermieter bekommt jetzt nach und nach wegen Mängel eine nach der anderen Mietminderungen."
Toll.
"Meine Frage : z.B. wegen klopfender Heizung oder undichten Fenstern kann und werde ich die Miete mindern."
Ist noch keine Frage.
"Muss mein Vermieter irgendwann die Mängel beseitigen oder kann er sagen, ich bin mit einer Mietminderung einverstanden und lasse den Schaden einfach Schaden sein ???"
Ja.
"Er muss doch bestimmt für einen einwandfreien Wohngebrauch sorgen. Oder ???"
Ja, gem. § 535 BGB.
cestmoi:
"Ende November 2008 habe ich meine Betriebskostenabrechnung von 2007 erhalten. Habe dem Vermieter eine Anerkenntnung der Abrechnung und der Bitte um eine Ratenzahlungsvereinbarung zugesandt. Von dem Vermieter kam keine Antwort."
Die könnte m.E. am 31.12.2011 verjährt sein.
"Ende 2009 habe ich dann die Betriebskostenabrechnung von 2008 und nochmals aufgelistet von 2007 erhalten."
Ob die Verjährungsfrist der 2007er nun neu begann, kann ich nicht sagen, denn hier handelt es sich um Bürgerliches, nicht um Mietrecht.
"Habe aber nicht darauf reagiert. (das Mietverhältnis endete am 31.1.2008). Jetzt habe ich am 22.12.2011 ein Schreiben von einer Anwaltskanzlei bekommen, dass noch Forderungen offen stehen und ich bis zum 27.12.2011 zeit habe, diese anzuerkennen und eine Ratenzahlungsvereinbarung zu unterbreiten oder die Kanzlei diese rechtshängig macht. Am 2.1.2012 - auf dem Schreiben von mir steht der 27.12.2011 - habe ich auf dieses Schreiben reagiert, dass ich die Forderung anerkenne und nach einer monatlichen Ratenzahlung gebeten habe. Am 04.01.2012 erhielt ich dann ein Schreiben von der Kanzlei, dass diese meine Ratenzahlung akzeptieren. Zudem steht in dem Brief geschrieben, dass bereits Klage erhoben wurde und die Kanzlei mich darum bittet, kurzfristig ein Verzicht auf die Einrede der Verjährung zu schreiben, damit sie die Zahlungsklage zurücknehmen können. Des weiteren will die Kanzlei, dass ich zusätzlich einen Betrag in Höhe von knapp 170 Euro für die angefallen Kosten, im Falle einer kurzfristigen Klagerücknahme, bezahle."
Auch dies ist Bürgerliches, kein Mietrecht. Du wirst nun wohl feststellen müssen, dass Ignorieren von Forderungen letzten Endes seinen Preis hat...
Manchmal kann's ja auch "gut" (für den Zahlungspflichtigen) gehen...
"..., dass ich in der Wohnung nicht alleine gewohnt hatte - Wohngemeinschaft. Wir standen beide im Mietvertrag, aber nur ich werde angeschrieben. Außerdem habe ich vom Vermieter nur die Betriebskostenabrechnungen erhalten."
Es ist dem Vermieter überlassen, an wen er sich hält, da beide Mieter gleiche Rechte und (Haft-)Pflichten haben.
"- was hat das mit der Einrede auf Verzicht der Verjährung zu tun?"
Meiner unmassgeblichen Meinung nach würdest Du dann darauf verzichten, die 2007er wegen Verjährung abzuweisen.
"- Kann die Forderung verjährt sein, da diese die post erst am 03.1. erhalten haben (abgesandt am 02.01.), aber auf dem Schreiben das Datum vom 27.12 steht?"
Es interessiert immer der Termin, wann ein Schreiben in einen Besitz gelangt.
"- Oder verlängert sich die Verjährung von 2007, da auf der NK von 2008 nochmals der Posten des NK von 2007 steht??"
Siehe oben.
Falls Du Dich nicht einigen kannst oder möchtest, empfehle ich Dir, einen Anwalt aufzusuchen. Bedenke auch bitte das Kostenrisiko.
Hallo.
Hier dreht es sich natürlich um einen hypothetischen Fall ![]()
Zunächst müssten wir wissen, was mit Person D, Person E, Person F, Person G usw. ist.
Hallo,
Meine Vermieterin will nachträglich die Nebenkosten erhöhen für letztes Jahr für nicht gemachte Kehrwoche. Das hat Sie mir jetzt in einem schreiben mitgeteilt. Die Abrechnung habe ich noch nicht bekommen! Außerdem ging der Abrechnungszeitraum über 13 Monate. Ist das rechtens alles?
Die gute Frau wird auf ganzer Linie Pech haben:
1. Nachträgliche "Nebenkostenerhöhung" gibt es garnicht. Über die (vergangenen) Betriebskosten ist einmal jährlich abzurechnen, und zwar nur über die im Mietvertrag vereinbarten Positionen.
2. Falls ein Mieter die vertraglich vereinbarte Kehrwoche nicht durchführt, kann der VM dies nach vorheriger schriftlicher vergeblicher Abmahnung auf Mieter's Kosten machen lassen. Muss der M dann direkt an den VM zahlen, hat mit der BK-Abrechnung nichts zu tun.
3. Ein Abrechnungszeitraum von über 12 Monaten ist nicht statthaft.
KarinInge:
"ich bin zum 1.11.11 in einer vierköpfige Wohngemeinschaft eingezogen. In unserem Mietvertrag sind alle vier Personen gleichberechtigte Mieter, sprich die Wohnung kann nur als ganze gekündigt werden."
WER ist Dein Vermieter, also Mietvertragspartner?
"Ich bin zwar bereits eingezogen, habe die Kaution bezahlt sowie die drei Monatskaltmieten plus Nebenkosten für mein Zimmer."
An wen?
"Da die Kommunikation mit meinem Vormieter ..."
Was hast Du mit Deinem Vormieter zu tun?
"fehlt mir immer noch die Unterschrift des Vormieters zur Einverständnis, dass ich in den bestehenen Mietvertrag eintreten darf."
Dein Ansprechpartner ist grundsätzlich Dein Mietvertragspartner.
"Was passiert, wenn die Unterschrift vom Vormieter nicht zustande kommen wird?"
Dein Ansprechpartner ist grundsätzlich Dein Mietvertragspartner.
"Bevor ich in die WG eingezogen bin, haben 2 Mitbewohner ihre Miete nicht rechtzeitig überwiesen, sodass bereits einige Mahnungen ins Haus flatterten (die genaue Anzahl ist mir leider nicht bekannt, ebenso wenig wie die genauen fehlenden Beträge). Da in diesem Monat wieder einmal die Miete von einem Mitbewohner nicht gezahlt wurde, habe ich nun Angst, dass die Wohnung von den Vermietern aus gekündigt wird und wir uns alle eine neue Bleibe suchen müssen, da wir ja aufgrund des Mietvertrages für den fehlenden Mietbetrag haften müssen."
Richtig, wenn 2 MM fehlen, kann fristlos gekündigt werden. Jeder Mieter haftet in voller Höhe. Wie Ihr das unter Euch regelt, ist Eure Angelegenheit.
Nein, das ist nach den vielen Jahren eine ganz normale Reparatur, welche der Vermieter zu tragen hat.
Richtig, siehe § 535 BGB.
Mario1974:
"wie oft muss ich mir gefallen lassen das der vermieter nur oberflächlich eine behandlung vornimmt und nicht die waende mal richtig trocken legt."
Bis dass Du ihm erklärst, wie er die Wände richtig trocken legen kann.
"oder nur eine raumluftentfeuchter reinstellt. das geraet brauch ja auch strom den wir selber tragen muessen"
Antwort wie vor.
Gestern bat uns einer unserer Mieter (der auch Schimmel neben dem Bett an der Wand reklamierte), wir möchten mal fühlen, wie kalt die Wand sei.
Der Heizkörperthermostat war stand auf Frostschutz, das darüber befindliche Fenster war schon den ganzen Tag über gekippt... *gaga*
PS: Er hatte auch schon mal einen Entfeuchter drin laufen gehabt.
Die Mängel wurden bei der Wohnungsübergabe, ... schriftlich festgehalten.
Dazu gehört auch eine glasklare schriftliche Vereinbarung über Art und Weise und max. Endtermin über deren Behebung - von beiden Parteien unterschrieben.
[QUOTE=Tommily;12774Jedenfalls würdest Du diesen Posten nicht akzeptieren...[/QUOTE]
Richtig, und ALLE Positionen auf der Bertriebskostenabrechnung genau recherchieren.
Denn, wenn so'n Posten schon auftaucht, gibt es doch m.M. den Verdacht, dass auch andere ...
Tommily:
"Wenn ich Eure Hinweise richtig deute, dann sollte ich zumindest die Grundsteuer für diesen Spielpark nicht akzeptieren?"
In Foren dieser Art können bzw. dürfen User anderen Usern nicht sowas sagen, sondern nur, was sie selbst tun bzw. nicht tun würden.
Sonst könnten Abmahnanwälte verbotene Rechtsberatung "wittern" (*leichtverdientesgeld*).
Ob das die BonbonFee verstanden hat?
... und bekannterweise sind Feen ja blond...:)
BonbonFee:
"Da wir selber renoviert haben und da auch nicht grade wenig zu tun war hat unser Makler mit der Vermietung vereinbart, dass wir den ersten Monat nichts zahlen (da wir nur erst zur Monatsmitte in die Wohnung konnten) und den zweiten nur die Kaltmiete."
Habt Ihr das schriftlich?
"Plötzlich bekam ich eine eMail von der Hausverwaltung, dass wir im Rückstand mit der Miete wären und sie führte eben besagten zwei Monate an."
Buchführung...
"Es kam bis heute keine Antwort nur eine andere Mail in der stand, dass wir fristlos gekündigt werden , sollte unsere Miete weiter zu spät eintreffen."
Grundsätzlich (bist auf "fristlos") korrekt. Lt. MV, BGB und Rechtsprechung muss die Miete ja bis zum dritten Bankenarbeitstag auf dem Konto des VM sein.
"Mein Freund bekommt erst Ende des Monats bzw anfang des Folgemonats sein Gehalt (Montagearbeiter), weshalb wir mit der Miete oft ein paar Tage im Rückstand sind,"
Das kann in der Tat zu einer Kündigung führen.
"wir haben noch keinen Monat nicht bezahlt"
Es ist Eure Angelegenheit, die Finanzen so zu planen, dass die Miete dauerhaft vertragsgerecht gezahlt wird.
"und der Hausverwaltung auch von Anfang an gesagt, dass das mal passieren wird."
Wen interessiert's? Sowas können die nicht in ihren Computer einprogrammieren, also geht die Mahnung 'raus.
"ich bin nicht sicher ob das nur Gefasel war mit der Kündigung,"
Nein, war es nicht.
"oder ob die plötzlich mal vor der Tür stehen und uns rauswerfen wollen..."
Dem müsste erst die Kündigung vorausgehen, und der Kündigung müsste auch erst eine ordnungsgemässe Abmahnung vorausgehen.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!