Rückzahlung Kaution bei Eigentümerwechsel

  • Hallo,

    folgende Situation. Anmietung zum 01.11.2011. Festgestellt das WG erhebliche Mängel hat ( 24 Stunden heizen, weil es zog , hatte direkte Lage am Meer. Hellhörig und Geruchsbelästigung vom Vormieter)Daraufhin ordentliche Kündigung zum 31.03.2012. Auszug erfolgte am 14.12.2011. Miete für Dezember noch offen. Bewusst einbehalten, da ich das Geld für die neue Wohnung benötigte ( Kaution etc). Die Forderung sollte nach Bendigung des Mietvertrages mit Kaution verrechnet werden. So...Vermieterin voll auf Agro, droht auch mit Anwalt etc., verschwieg aber bis zum 20.12. das das Haus zum 01.01.2012 verkauft wird. Ich habe dann einen Nachmieter gestellt ( Besichtigung durch neuen Eigentümer am 29.12.2011) und Einzug des Nachmieters am 03.01.2012, Mietbeginn 01.01.2012. Ich bat den neuen Eigentümer, nun mir den Aufhebungsvertrag zu schicken und Kaution abzügl. offener Dezembermiete zu zahlen. Der verwies mich an die alte Vermieterin da Sie die Kaution bewusst zurückbehalten hat, da alles noch nicht ausgestanden wäre. Ich komm mit der alten Vermieterin überhaupt nicht klar und sehe es auch nicht ein mich an Sie zu wenden, da derneue Eigentümer doch für mich zuständig ist. Wie soll ich jetzt verfahren. ich würde dem neuen Eigentümer anschreiben abzurechnen und die kaution auszuzahlen, nicht der alten. frist setzen ansonsten rechtsbeistand hinzuziehen.

    MfG

  • Zitat

    frist setzen ansonsten rechtsbeistand hinzuziehen.

    Mach es!

    Denn, wer sich über den Zustand einer Wohnung nach Vertragsabschluss beschwert, obwohl so etwas bei Besichtigung leicht festzustellen gewesen wäre, bekommt von mir keine Ratschläge.

  • Mach es!
    Denn, wer sich über den Zustand einer Wohnung nach Vertragsabschluss beschwert, obwohl so etwas bei Besichtigung leicht festzustellen gewesen wäre, bekommt von mir keine Ratschläge.


    Mein "Ratschlag" besteht darin, @Larry mitzuteilen, dass er bis zum 31.03.2012 die volle Miete schuldet.

  • Ja ne is klar. wer lesne kann ist klar im vorteil. da ein nachmieter gefunden worden ist und auch den mietvertrag zum 01.01.2012 eingezogen ist, schulde ich nicht bis zum 31.03.2012 die Miete.
    Mainschwimmer: Ich habe mich keineswegs darüber beschwert, lediglich waren es für mich Gründe aus dieser Hütte auszuziehen. Sag mir mal bitte wie ich bei einer Besichtigung die Hellhörigkeit einer Wohnung festellen soll. Ausserdem wie würdest du es empfinden, wenn du nach Einzug die Küche putzt, und dir dabei eine Leiste in der Küchenzeile nach hinten kippt und sich ein Katzenklo hinter den Schränken offenbart, vollgecshissen und gepisst bis oben hin. Und bei 1200 Euro Miete für 50qm muss ich das nicht hinnehmen.

    Es geht mir jetzt lediglich drum, an wen ich mich wenden soll wegen der kaution. der neue eigentümer verweist mich an den ex-vermieter, da dieser es persönlich abwickeln möchte. meines erachtens muss der neue eigentümer den aufhebungsvertrag fertig machen und die kaution zurückzahlen, da der einzug des nachmieters am 03.01. erfolgte und rückwirkend der mietvertrag zum 01.01. geschlossen worden ist, und somit der neue eigentümer dafür zuständig sein müsste. die kaution hätte vom ex-vermieter schon längst auf dne neuen eigentümer übertragen werden müssen.

  • es besteht keine Anspruch auf sofortige Auszahlung der Kaution. Der Vermieter kann hier die Abrechnung abwarten. 6 Monate kann er die Kaution ohne Probleme behalten. Selbst wenn die Vorvermieterin die Kaution auf den neuen Eigentümer übertragen hat.
    Haften tun beide für die Kaution. Zuerst der neue Vermieter, ist da nix zu holen die Vorbesitzerin.

    Die Einbehaltung der Dezembermiete war übrigens nicht sauber.

    50qm für 1200 Euro ... Sylt Strandpromenade?

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