Hallo,
folgende Situation. Anmietung zum 01.11.2011. Festgestellt das WG erhebliche Mängel hat ( 24 Stunden heizen, weil es zog , hatte direkte Lage am Meer. Hellhörig und Geruchsbelästigung vom Vormieter)Daraufhin ordentliche Kündigung zum 31.03.2012. Auszug erfolgte am 14.12.2011. Miete für Dezember noch offen. Bewusst einbehalten, da ich das Geld für die neue Wohnung benötigte ( Kaution etc). Die Forderung sollte nach Bendigung des Mietvertrages mit Kaution verrechnet werden. So...Vermieterin voll auf Agro, droht auch mit Anwalt etc., verschwieg aber bis zum 20.12. das das Haus zum 01.01.2012 verkauft wird. Ich habe dann einen Nachmieter gestellt ( Besichtigung durch neuen Eigentümer am 29.12.2011) und Einzug des Nachmieters am 03.01.2012, Mietbeginn 01.01.2012. Ich bat den neuen Eigentümer, nun mir den Aufhebungsvertrag zu schicken und Kaution abzügl. offener Dezembermiete zu zahlen. Der verwies mich an die alte Vermieterin da Sie die Kaution bewusst zurückbehalten hat, da alles noch nicht ausgestanden wäre. Ich komm mit der alten Vermieterin überhaupt nicht klar und sehe es auch nicht ein mich an Sie zu wenden, da derneue Eigentümer doch für mich zuständig ist. Wie soll ich jetzt verfahren. ich würde dem neuen Eigentümer anschreiben abzurechnen und die kaution auszuzahlen, nicht der alten. frist setzen ansonsten rechtsbeistand hinzuziehen.
MfG