Beiträge von Berny

    Im Übergabeprotokoll steht das wenn wir ausziehen das die ursprünglichen Waschbecken dann von einem Fachman angebracht werden müssen.Ich dachte der Vermieter darf nur fachmännisch verlangen?


    Ihr habt es doch unterschrieben. Der VM hat richtig gehandelt. Bei der Anbringung durch ein Fachunternehmen hat er Gewährleistung. Wer will bei der Anbringung durch Euch garantieren, dass die Arbeit fehlerfrei und dauerhaft ist? Ihr seid dann über alle Berge, der Fachbetrieb ist jedoch greifbar.

    mvc:

    "datum protokoll: 28.01.2011"
    Falls der Betriebskostenabrechnungszeitraum - wie meistens der Fall - das Kalenderjahr war, erfolgte die Beendigung des Mietverhältnisses im Abrechnungszeitraum 01.01.-31.12.2011.
    Der VM hat dann noch ein Jahr Zeit, Dir die Abrechnung vorzulegen.
    Es könnte also noch eine Nachzahlung von Dir fällig werden, die er von der Kaution zzgl. Zinsen abziehen darf.
    Er darf aber nicht die volle Kaution zurückbehalten, wenn absehbar ist, dass die von Dir zu leistende Nachzahlung nur verhältnismässig gering sein wird. Das auszuloten ist in der Tat schwierig.

    Phoebelein:

    "Die Küchen und Badfenster von aussen sehen so aus"
    Von aussen ist Vermietersache.

    "Ich hab das bestimmt schon 6 mal gemeldet nichts passiert."
    Kein Wunder: Du musst schriftlich nachweislich die Beanstandungen melden UND die Behebung innerhalb einer angemessenen Frist einfordern.

    Hallo ageofempires,
    ob eine Videoüberwachung bei Idioten tatsächlicht hilft, weiss der Teufel.
    Ich als VM würde das Schloss austauschen und jedem Mieter einen Schlüssel gegen Quittung überlassen.
    Sollte die Idiotie weitergehen, würde ich mir etwas Neues einfallen lassen.

    Hallo Tom,

    ich würde die Bilder einzeln auf DIN A4 Blätter kleben, durchnummerieren und die passenden Texte dazuschreiben. Das alles dreimal.

    "2 Monate später kam dan noch eine Mieterhöhung per Post wegen der Vergleichsmiete im Ort. Diese haben wir jedoch abgelehnt da es in unsere Wohnung wie auch am Gebäude etliche Mängel gibt."

    "Verschmutzung hinter dem Haus die nicht beseitig wird trotz mehrerer bitten:"
    Ich würde angeben: Infektionsgefahr durch Ungeziefer.

    "Dies sind alles noch Reste die seit der Sanierung des Gebäudes einfach so liegengelassen wurden."
    dto.

    "Ungeziefer (Ratten) wegen ungeschützen Gelben Säcken:"
    Dto.

    "Und noch einige weitere Mängel."
    Bitte Bilder und Erläuterungen.

    "Sämtliche Wohnungen die jetzt neu bezogen werden, die auch zum Vergleich herangezogen wurden."
    Sind für Mieterhöhungsverlangen ungeeignet, da derselbe Vermieter.

    "Werden von der Siedlungs Gesellschaft komplett von innen renoviert."
    Andere Wohnungen interessieren hier nicht.

    "Unsere Wohnung wurde dies nicht, wir haben immer noch uralte Heizkörper."
    Macht nichts, die dürften auch noch funktionieren.

    "Die Toilette hat uralte Fliesen an der Wand, wird bei neu bezogenen Wohnung auch alles erneuert:"
    Alte Fliesen sind kein Beanstandungsgrund und neu bezogene, also andere Wohnungen haben mit Eurer nichts zu tun.

    "Seit der Außensanierung fängt im Schlafzimmer an der Decke an sich Schimmel zu bilden:"
    Achtung: Gutachter reiben sich die Hände...:D

    "Dies haben wir aber erst vor ca 2-3 Wochen bemerkt und bei Gericht noch nicht angegeben. Dies war aber vor der Sanierung definitiv nicht der Fall:"
    Wichtig zu wissen. Zeugen wären hilfreich.

    "Dies war jetzt mal grob zusammengefasst. Ich hoffe jemand der Erfahrung hat kann uns einige Tips geben was wir vor Gericht beachten können. Da ich zumindest in der ersten Instanz noch keinen Anwalt hinzuziehen möchte. Ich denke meine Beweise sind schon aussagekräftig genug."
    Wie dem auch sei, halte uns doch hier bitte gelegentlich auf dem Laufenden. Viel Erfolg!

    Aber kann er mir denn verbieten das selbst zu machen?Hat er mir ja am anfang angeboten und jetzt soll es auf einmal nicht mehr gehen.


    Ein VM kann seinem Mieter nicht verbieten, in der Mietwohnung Renovierungen auf Mieter's Kosten durchzuführen.

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    Auch noch so viele Fragezeichen können über Deine mangelnde Kooperationsbereitschaft nicht hinwegtäuschen.
    Kaum jemand kann mir erzählen, dass er/sie nicht eine Vertrauensperson hat, oder, dass der Arbeitgeber unbedingt auf sein/Dein Erscheinen besteht oder Du nicht mal einen Tag Urlaub nehmen kannst.

    es gab noch nicht mal eine Wohnungsübergabe am 16.12.... und in meinem Mietervertrag steht, das ich eine komplett renovierte Wohnung beziehe.


    Dann ist doch alles paletti:confused:: Du hast unterschrieben, dass Du eine komplett renovierte Wohnung beziehst bzw. bezogen hast? Wie - genau! - ist die Formulierung?
    Gibt es Fotos mit Datum (Tageszeitung) und Zeugen?
    Gibt es ein von beiden Seiten unterschriebenes Protokoll mit Datum?

    habe ich Ihm am 02.01 schriftlich eine Frist zum 09.01 zur feritgstellung der Wohnung gesetzt.

    Als wir heute in der Wohnung zur Übergabe waren, ...

    die Kaution und auch die halbe Dezembermiete habe ich Ihm schon bezahlt!!


    Aus diesem Verhalten von Dir schliesse ich, dass Du die Gelegenheit versäumt hast, die Übernahme der Wohnung bzw. den Beginn des Mietverhältnisses bereits zum vereinbarten Mietbeginn 16.12. abzulehnen. Stattdessen dieses Herumgehampel. Ich befürchte, dass Du bis zum 31.03. wirst die Miete zahlen müssen.

    heute rief uns unsere vermieterrin an und sagte uns das sie das badezimmer "seniorengerecht" umbauen will sprich
    badezimmer und toilette sind bis jetzt 2 räume und sollen zu einem zusammengefügt werden, die badewanne soll durch eine duschkabiene ersetzt werden.
    auf unsere frage warum dies denn geschehen soll antwortete sie uns "das möchte sie mit uns nicht diskutieren"


    Dann war's das zunächst. Weiter ginge es bei mir ausschliesslich schriftlich.

    Hallo Goofy79,

    Habe mal meine (Er)kenntnisse zusammengekramt:
    Da Du wahrscheinlich nicht in einem Niedrigstenergiehaus wohnst, sind Heizung und Warmwasserbereitung gem. §§7+8 HKVO nach 30/70 abzurechnen.
    Die 30% sind auf die anteiligen Wohnflächen zu verteilen. Diese sind nach der WohnflVO zu ermitteln, d.h. keine Tür- oder Heizkörperfüllungen ("Nischen"), Säulen, und bei Schrägen unter 2m 50%, bei unter 1m Null.

    Herr_Flo:

    "(falls nicht doch am We eine Kündigung ins Haus flattert...)"
    Das genügt nicht, sie muss in Deinen Besitz gelangen (bspw. in Dein Zimmer oder Briefkasten oder Hände). In solchen Angelegenheiten empfehle ich seriöse Ausdrucksweisen.

    "Wir möchten uns gerne auf das Gespräch(wenn von ihrer Seite überhaupt gesprochen wird) gerne vorbereiten, daher wollte ich fragen ob mir jemand mal die Auszüge bezüglich unseres Wohnverhältnisses geben kann. Auch wo speziell für meinen Fall die Geschichte mit der Kündigung aufgeführt ist!"
    Geschichten gibt es im Gesetz wohl eher nicht, jedoch Dein grosser Freund aus Oregon (Google) hilft auch hier zum zielführenden Ergebnis:
    § 573 c BGB
    Fristen der ordentlichen Kündigung
    (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.
    (2) Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden ist, kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden.
    (3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am Fünfzehnten eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.
    (4) Eine zum Nachteil des Mieters von den Absätzen 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    "Und auch etwas das ein Mietvertrag auch Mündlich ausgesprochen werden kann!"
    MVs können auch mdl. abgeschlossen werden.

    "Wir haben einen Mündlichenmietvertrag über ein Zimmer in einer Wohnung welches 16m² haben soll! Das Zimmer besitzt allerdings eine Fläche von wenn überhaupt 7m²."
    Vergiss' es, Du kannst nichts beweisen und wirst im Zweifelsfalle die A-Karte haben.

    "Zudem ist die Heizung defekt weshalb ich jeden morgen um 5.30Uhr wach werde."
    Hier würde ich die VM schriftlich nachweislich auffordern, den Schaden zeitnah zu beheben.

    "Ich zahle im Monat mit der nutzung der anderen Räume warm 240€ was generell nicht zu den Preisen der anderen Zimmer passt!"
    Auch ohne Ausrufezeichen: Dein MV hat mit anderen MVs nichts zu tun.

    "Ich würde ganz gerne weil es doch erhebliche Mängel sind die Miete versuchen um 100€ zu drücken!
    Wie seht ihr hier meine chanchsen?
    Oder bessergesagt ist das zuviel zuwenig?
    Mit was darf kann ich argumentieren?"
    Vergiss' es!

    "Leider gibt es ein Problem ich habe keinen Zeugen das sie mir das Zimmer mit 16m² vermietet hat!"
    Statt des Zeugen hast Du doch die A-Karte...:eek:

    "besten Dank und einen schönen Tag noch"
    Danke, gleichfalls.:)

    Gebe dir völlig recht!
    So ein Türgriff kostet nun wirklich nur ein paar lächerliche Kröten.
    Aus persönlicher Erfahrung kann ich jedem nur empfehlen einen guten Draht zum Vermieter zu haben.


    Kann ich bestätigen. Habe selbst sehr gute Drähte/Verhältnisse mit meinen Mietern und meinem Vermieter.

    Herr_Flo:

    "Es ist doch so das die Kündigung die am 16. kommt auf den daraufvolgenden 15. in dem fall der 15 Februar datiert wird ..."
    Nix wird (um)datiert. Sie gilt dann automatisch zum 29.02.2012.

    "Jetzt liegt aber der 15. auf einen Sonntag ..."
    Ist unerheblich. Es interesiert, wann die SCHRIFTLICHE(zwingend!) Kündigung in Deinen Besitz kommt.

    Nobbie:

    "Auf unsere Schreiben (mit Eingangsbestätigung) und dann auch auf mehrere Fristen mit Ankündigung der Einbehaltung der Miete wurde nicht reagiert.
    Daraufhin haben wir die Miete einbehalten (den 3-fachen Betrag der Kosten fürs Streichen). Und jetzt meldet sich der Vermieter, genauer gesagt die im Mietvertrag genannte lokale Vertretung, und sagt, dass der Mangel bis in einem Monat behoben werden soll."
    Leider oftmals die einzige Sprache, die verstanden wird.

    "Weiterhin sagt er aber auch, dass wir die Miete nicht zurückhalten dürfen, weil im Mietvertrag steht, dass das "Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht" nicht zur Verrechnung mit den Mietkosten berechtigt."
    Diese Vereinbarung ist gem. § 556b BGB ungültig.

    Dine666:

    "Diese sind bereits geöffnet, aber nur im Herbst/Winter, wenns net warm draussen ist..."
    Das ist richtig, denn, wenn sommerlich warme Luft an die kalten Källerwände stossen würde, würde sie Feuchtigkeit auskondensieren.

    "Tolle Hausverwaltung. Die unternehmen warscheinlich erst dann was, wenn der Schimmel sich in die Wohnungen vorgearbeitet hat..."
    Nein, wenn Mieten gemindert werden...:D

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