Probleme mit Vermieterin worauf bei Mietvertrag achten?

  • Hallo Community, ich bzw. wir haben leider etwas stress mit unserer Vermieterin!
    Momentan ist es so, wir leben hier in einer 3er Wg und arbeiten alle als Werksstudenten in einem großen Unternehmen.
    Die Firma hat uns an eine Vermieterin vermittelt die im Ort eine Wohnung hat in welcher sie die Zimmer vermietet.

    Jetzt ist es so das die Wohnung recht groß ist und neben der Küche und Badezimmer noch ein großes Wohnzimmer dazugehört.
    Sie vermietet jedem ein Zimmer einzeln.
    Mit der Miete sind alle Nebenkosten abgedeckt.

    Bis jetzt gab es allerdings noch keinen Mietvertrag für die Zimmer. Dieser wurde zwar schon öfters nachgefragt aber noch keinen bekommen.
    Wir haben das Problem das die gute Frau ungefragt in die Wohnung stürmt und stress macht.
    Besuch ist ebenfalls nicht erlaubt weshalb schon einem Mitbewohner mit rausschmiss gedroht wurde.
    Begründung die Kosten bezüglich Duschen, Toilettengänge... würden explodieren.

    Wir fühlen uns jetzt etwas in unserer Privatspähre verletzt und möchten daher auch einen Mietvertrag haben, damit wir auch mal was in der hand haben.

    Da wir 3 echt keine Ahnung in Sachen Mietsrecht haben sind wir leider auf euch angewiesen und ich hoffe ihr könnt uns helfen.

    Was darf in dem Mietvertrag drin stehen?
    Ist es rechtens das Besuch in einer Wohnung untersagt wird?
    Es ist ja keine Pension?
    Worauf sollen wir noch achten?
    Was dürfen wir gegebenfalls gegen die Vermieterin unternehmen?

    Wir 3 sind euch echt dankbar wenn ihr uns helfen könntet!

  • Auch möbilierte Zimmer unterliegen dem allgemeinen Mietrecht. Lediglich bei Kündigungen und Mieterhöhungen gelten abweichende Regelungen.

    Was alles drin stehen darf übersteigt die Grenzen dieses Forums, da hier keine Rechtsberatung durchgeführt werden darf.

    Besuch können Sie zu jeder Zeit empfangen, wenn es im üblichen Sinne Besuch bleibt.

    Ihr Zimmer darf ohne Ihre Erlaubnis nicht betreten werden. Fordern Sie den Zimmerschlüssel und schließen Sie ab. Bei Zuwiderhandlung stellen Sie Strafanzeige.
    Als Gegenreaktion könnte man Ihnen mit 2 Wochen fristgerecht kündigen.
    Also miteinande reden wäre die beste Lösung.

  • Hallo vielen Dank schonmal für die Antwort!

    Ich habe mich etwas undeutlich ausgedrückt...
    Die Frau betritt nicht unsere Privaten(Schlafzimmer), sie kommt aber ohne aufforderung in unsere Wohnung.
    Sprich beim Fußballplausch steht die Frau vor uns und sorgt für Unruhe.

    Daher frage ich mich, ist es nun Erlaubt jemanden auf der Couch nächtigen zu lassen oder muss der jenige z.B. in meinem Zimmer schlafen?

    Mit dem Mietvertrag meinte ich worauf ich achten muss das aufeinmal aus dem Zimmer keine Pension oder sowas in der art wird.
    So wie ich das nun verstehe ist es rechtlich nicht erlaubt Besuch der über nacht bleibt zu verbieten oder?
    Gibt es evtl. einen Link wo die Regelungen für Möbiliertezimmer aufgeführt sind?

    Wir möchten natürlich erstmal sachlich mit der Frau reden.
    Nur möchten wir was Handfestes in der Hand haben und das ist eben der Mietvertrag.

    Besten Dank und einen guten Start in die Woche
    Florian

    Einmal editiert, zuletzt von Herr_Flo (21. November 2011 um 09:38)

  • Hallo Herr Flo,
    ein Mietvertrag kann auch muendlich abgeschlossen werden.
    Zu Ihren Fragen
    1. Genau aufzulisten was drin stehen darf ist sehr umfangreich, daher die Tipps auf die aktuellen Probleme
    2. Nein, das ist zum Nachteil des Mieters und in der Regel nicht erlaubt.
    3. Gemaess Ihrer Darstellung ist es eine Wohnung mit mehreren Zimmern die als WG vermietet werden. Vermietet = Mietvertrag.
    Wenn es ein Pension sein sollte, dann muesste zumindestens eine Art Gewerbe bestehen in Bezug auch Hinweisschilder etc.
    4. Das das unerlaubte betreten Ihrer Wohnung zu Hausfriedensbruch zaehlen kann. Verhindern kann man das mit ein anderes Tuerschloss, so dass die Vermieterin keinen Schluessel hat.
    Tipp: Sie sollten Ihre Vermieterin schriftlich mit Nachweis darauf hinweisen, das Sie das Schloss wechseln und Sie den Notschluessel ( fuer Notfaelle wie Rohrbruch etc. ) zum Beispiel bei Ihren Arbeitgeber hinterlegen ( muessen Sie aber nicht !! ). Dadurch koennen Sie Ihren Arbeitgeber ueber diese Zustaende mit Ihrer Vermieterin aufmerksam machen. Denn Ihr Arbeitgeber benoetigt doch in der Regel zufriedende und erholte Arbeitnehmer.
    5. Er einmal, wie oben beschrieben, Ihre privaten Bereich gegen Ihre Vermieterin schuetzen. Verstoesst Sie dagegen kann das Hausfriedensbruch sein.

    Tipp: Versuche Sie eventuell auch mit Ihren Arbeitgeber bzw. ein Ansprechpartner darueber zu reden. Da die ja die Adresse an Ihnen vermittelt hat.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Hallo Leute ich muss das ganze nochmal aufgreifen!

    Naja zunächst war etwas Ruhe... aber die bekannte Ruhe vor dem Sturm!
    Heute war die gute Frau da, vorgeschichte, wir haben uns bei uns auf der Firma die uns die Wohnung vermittelt hat beschwert und die haben mal ein Gespräch gesucht!

    Naja die Frau war wie gesagt heute da, hat geklingelt ist aber nicht ringekommen erst als ich die Tür geöffnet habe! Zunächst war alles recht freundlich es ging um die Miete... Naja sie war schon in Begriff zugehen als es los ging!

    Jetzt meine Frage, bei möbilieten Zimmern habe ich ja keinen richtigen Kündigungsschutz bzw. sie muss mir ja eine Kündigung zum 15. des jeweiligen Monats ausstellen damit ich ende des Monats ausgezogen bin!

    Es ist doch so das die Kündigung die am 16. kommt auf den daraufvolgenden 15. in dem fall der 15 Februar datiert wird und somit ende Februar wenn ich eh hier fertig bin ausziehen muss!

    Jetzt liegt aber der 15. auf einen Sonntag gillt dan der 16. also der Montag?
    Kann eine solche Kündigung auf Mündlich ausgesprochen werden? Wie eben auch ein Mündlicher Mietvertrag herscht!

  • Herr_Flo:

    "Es ist doch so das die Kündigung die am 16. kommt auf den daraufvolgenden 15. in dem fall der 15 Februar datiert wird ..."
    Nix wird (um)datiert. Sie gilt dann automatisch zum 29.02.2012.

    "Jetzt liegt aber der 15. auf einen Sonntag ..."
    Ist unerheblich. Es interesiert, wann die SCHRIFTLICHE(zwingend!) Kündigung in Deinen Besitz kommt.

  • Super Danke, jetzt kann ich sicher sein das ich bis zum Ende meines Praktikums nicht Obdachlos werde :D(falls nicht doch am We eine Kündigung ins Haus flattert...)

    Wir möchten uns gerne auf das Gespräch(wenn von ihrer Seite überhaupt gesprochen wird) gerne vorbereiten, daher wollte ich fragen ob mir jemand mal die Auszüge bezüglich unseres Wohnverhältnisses geben kann. Auch wo speziell für meinen Fall die Geschichte mit der Kündigung aufgeführt ist!

    Und auch etwas das ein Mietvertrag auch Mündlich ausgesprochen werden kann!

    Wir möchten halt was in der Hand haben um der guten Frau die Verhältnisse klar zu stellen!


    So jetzt habe ich aber ein weiteres Anliegen, bezüglich Mietkosten drücken...

    Wir haben einen Mündlichenmietvertrag über ein Zimmer in einer Wohnung welches 16m² haben soll! Das Zimmer besitzt allerdings eine Fläche von wenn überhaupt 7m². Zudem ist die Heizung defekt weshalb ich jeden morgen um 5.30Uhr wach werde.

    Ich zahle im Monat mit der nutzung der anderen Räume warm 240€ was generell nicht zu den Preisen der anderen Zimmer passt!

    Ich würde ganz gerne weil es doch erhebliche Mängel sind die Miete versuchen um 100€ zu drücken!
    Wie seht ihr hier meine chanchsen?
    Oder bessergesagt ist das zuviel zuwenig?
    Mit was darf kann ich argumentieren?

    Leider gibt es ein Problem ich habe keinen Zeugen das sie mir das Zimmer mit 16m² vermietet hat!

    besten Dank und einen schönen Tag noch
    Florian

  • Zitat

    16m² haben soll! Das Zimmer besitzt allerdings eine Fläche von wenn überhaupt 7m².

    Also, für diesen Satz brauche ich einen Dolmetscher. Es kann doch nicht so schwer sein, die Fläche eines Raumes bei Besichtigung zu erkennen und wenn man Zweifel hat, nachzumessen.

    Wenn du keinen Zollstock o.ä. hast, dann lege A4 Blätter aus. Das Blatt hat knapp 30 cm.

    Aber wenn die Größe nicht schriftlich vermerkt ist, ist jede Reklamation sinnlos.

  • Herr_Flo:

    "(falls nicht doch am We eine Kündigung ins Haus flattert...)"
    Das genügt nicht, sie muss in Deinen Besitz gelangen (bspw. in Dein Zimmer oder Briefkasten oder Hände). In solchen Angelegenheiten empfehle ich seriöse Ausdrucksweisen.

    "Wir möchten uns gerne auf das Gespräch(wenn von ihrer Seite überhaupt gesprochen wird) gerne vorbereiten, daher wollte ich fragen ob mir jemand mal die Auszüge bezüglich unseres Wohnverhältnisses geben kann. Auch wo speziell für meinen Fall die Geschichte mit der Kündigung aufgeführt ist!"
    Geschichten gibt es im Gesetz wohl eher nicht, jedoch Dein grosser Freund aus Oregon (Google) hilft auch hier zum zielführenden Ergebnis:
    § 573 c BGB
    Fristen der ordentlichen Kündigung
    (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.
    (2) Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden ist, kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden.
    (3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am Fünfzehnten eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.
    (4) Eine zum Nachteil des Mieters von den Absätzen 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    "Und auch etwas das ein Mietvertrag auch Mündlich ausgesprochen werden kann!"
    MVs können auch mdl. abgeschlossen werden.

    "Wir haben einen Mündlichenmietvertrag über ein Zimmer in einer Wohnung welches 16m² haben soll! Das Zimmer besitzt allerdings eine Fläche von wenn überhaupt 7m²."
    Vergiss' es, Du kannst nichts beweisen und wirst im Zweifelsfalle die A-Karte haben.

    "Zudem ist die Heizung defekt weshalb ich jeden morgen um 5.30Uhr wach werde."
    Hier würde ich die VM schriftlich nachweislich auffordern, den Schaden zeitnah zu beheben.

    "Ich zahle im Monat mit der nutzung der anderen Räume warm 240€ was generell nicht zu den Preisen der anderen Zimmer passt!"
    Auch ohne Ausrufezeichen: Dein MV hat mit anderen MVs nichts zu tun.

    "Ich würde ganz gerne weil es doch erhebliche Mängel sind die Miete versuchen um 100€ zu drücken!
    Wie seht ihr hier meine chanchsen?
    Oder bessergesagt ist das zuviel zuwenig?
    Mit was darf kann ich argumentieren?"
    Vergiss' es!

    "Leider gibt es ein Problem ich habe keinen Zeugen das sie mir das Zimmer mit 16m² vermietet hat!"
    Statt des Zeugen hast Du doch die A-Karte...:eek:

    "besten Dank und einen schönen Tag noch"
    Danke, gleichfalls.:)

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