Tipps und Hilfe bei Kündigung nach § 543

  • Hallo,

    ich brauche eure Hilfe bei der Formulierung einer Ausserordentlichen Kündigung.
    Es geht um folgendes:
    Ich habe ende November eine Mietwohung zum 15.12 angemietet. Diese Wohnung hatte vor einzug erhebliche Mängel die der Vermieter beseitigen sollte und wollte. Er meinte am 09.12, das es sein kann, das sich die Renovierungsarbeiten um 2-3 Tage herauszögern würden. Ich hatte aber schon zum 16.12 alles für den Umzug organisiert. Am 14.12 meinte die Handwerker zu mir, das Sie 2 Zimmer bezugsfähig machen werden, damit ich am 16.12 meine Sachen in die Wohnung bringen kann.
    Am 16.12 stand ich in der Wohnung und es war gerade mal 1 Zimmer zu 80% fertig.
    Mein Umzugsunternehmen hat dann 1/3 in dem halb fertigen Zimmer gelagert, 1/3 in einem Abstellraum und 1/3 konnte aufgrund von Platzmangels erst gar nicht transportiert werden. Dieses sollte dann am 21.12 passieren.
    In den 5 Tagen hat sich ergeben, das ich diese Wohnung nicht mehr benötige (mein Lebensgefährte und ich bleiben dann doch zusammen).
    Am 20.12 habe ich meinen Vermieter in der Wohnung angetroffen (die noch lange nicht fertig war) und Ihn erst einmal mündlich und dann direkt Schriftlich gekündigt.
    Er hat dann mit einer Kündigungsbestätigung zum 31.03.2012 geantwortet.
    Da von da an keine renovierungsarbeiten mehr gemacht wurden, habe ich Ihm am 02.01 schriftlich eine Frist zum 09.01 zur feritgstellung der Wohnung gesetzt.
    Diese hat er auch schriftlich bestätigt und um eine Abnahme am 10.01 gebeten.
    Am 09.01 haben wir bezüglich der Uhrzeit der Übergabe Telefoniert und er hat mich darum gebeten, das diese am 11.01 erfolgen soll, da die Wohnung nicht fertig wird.
    Als wir heute in der Wohnung zur Übergabe waren, wurde festgestllt, das diese noch immer nicht bezugsfähig ist.
    Er meinte, das Sie am Freitag fertig sein sollte und meinte das wir uns dann treffen sollten. Leider habe ich Ihm diesen Termin zu gesagt.
    Kurz danach habe ich noch mal mit Ihm Telefoniert und er sollte mir schriftlich bestätigen, das die Wohnung zu Freitag bezugsfähig ist. Er meinte das er das nicht machen kann, da er ja selber noch nciht mal weiß ob er da überhaupt noch lebt.
    Auch hat er mich dumm angemacht, das ich noch kein Strom oder Gas angemeldet habe, doch bei einer nicht bezugsfertigen Wohnung muss man das doch nicht, oder?
    Nun möchte ich aus der ordentlichen Kündigung eine Fristlose nach § 543
    (Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund) machen.
    Könnt Ihr mir da ein paar Tipps geben?
    Ach ja, die Kaution und auch die halbe Dezembermiete habe ich Ihm schon bezahlt!!

    Ich danke euch für eure Hilfe!

  • Hallo Winter2011,
    hier teile ich Dir ein paar Tipps und Erfahrungswerte zu einer Kuendigung mit und ohne Bezugnahme auf die Problematik.
    > Voraussetzung fuer eine fristlose Kuendigung ist eine vergebliche schriftliche Abmahnung
    > Kuendigungsgrund mit in der Kuendigung angeben. ( Achtung, es muss ein wichtiger Grund sein !!! )
    > Schriftliche Kuendigung mit Nachweis ( Zeuge etc. )darueber, dass der Vermieter die Kuendigung auch erhalten hat.
    > Alle Vertragsparteien muessen in der Kuendigung erwaehnt sein und unterschreiben
    > Falls Zeugen vorhanden, am besten schriftlich mit in der Kuendigung aufnehmen.
    > Mit der Kuendigung die Rueckzahlung der Kaution erwaehnen ( In der Regel darf der Vermieter diese solange festhalten bis keine Forderungen mehr bestehen. Z.B. Offene Betriebskosten )
    > Das Mietverhaeltnis ist dann beendet, wenn die fristlose Kuendigung den Vermieter zugegangen ist. ( Nach Moeglichkeit an einen Werkstag )
    > Wenn das Mietverhaeltnis zu einen anderen Termin beendet sein soll, dann diesen Termin in der Kuendigung erwaehnen. Das ist die sog. Auslauffrist.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • habe ich Ihm am 02.01 schriftlich eine Frist zum 09.01 zur feritgstellung der Wohnung gesetzt.

    Als wir heute in der Wohnung zur Übergabe waren, ...

    die Kaution und auch die halbe Dezembermiete habe ich Ihm schon bezahlt!!


    Aus diesem Verhalten von Dir schliesse ich, dass Du die Gelegenheit versäumt hast, die Übernahme der Wohnung bzw. den Beginn des Mietverhältnisses bereits zum vereinbarten Mietbeginn 16.12. abzulehnen. Stattdessen dieses Herumgehampel. Ich befürchte, dass Du bis zum 31.03. wirst die Miete zahlen müssen.

  • Aus diesem Verhalten von Dir schliesse ich, dass Du die Gelegenheit versäumt hast, die Übernahme der Wohnung bzw. den Beginn des Mietverhältnisses bereits zum vereinbarten Mietbeginn 16.12. abzulehnen. Stattdessen dieses Herumgehampel. Ich befürchte, dass Du bis zum 31.03. wirst die Miete zahlen müssen.

    Hallo,
    es gab noch nicht mal eine Wohnungsübergabe am 16.12.... und in meinem Mietervertrag steht, das ich eine komplett renovierte Wohnung beziehe.

  • es gab noch nicht mal eine Wohnungsübergabe am 16.12.... und in meinem Mietervertrag steht, das ich eine komplett renovierte Wohnung beziehe.


    Dann ist doch alles paletti:confused:: Du hast unterschrieben, dass Du eine komplett renovierte Wohnung beziehst bzw. bezogen hast? Wie - genau! - ist die Formulierung?
    Gibt es Fotos mit Datum (Tageszeitung) und Zeugen?
    Gibt es ein von beiden Seiten unterschriebenes Protokoll mit Datum?

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