Ganz ehrlich,wer 8 WOCHEN Zuhause arbeitet und den Lärm ohne Beschwerde erträgt,macht sich nachsolanger Zeit doch lächerlich!
Ich wünsche es unserem Fragesteller zwar nicht, aber manchmal stecken auch wirtschaftliche Gründe dahinter...:(
Ganz ehrlich,wer 8 WOCHEN Zuhause arbeitet und den Lärm ohne Beschwerde erträgt,macht sich nachsolanger Zeit doch lächerlich!
Ich wünsche es unserem Fragesteller zwar nicht, aber manchmal stecken auch wirtschaftliche Gründe dahinter...:(
Also, ich kenn mich in der richtung nicht 100% aus! Aber... gabs vor kurzem nicht mal ein gerichtsbeschluss das diese vertraglich geregelten geschichten vonwegen "bei auszug renovieren" nichtig sind?!
Der BGH hatte die Fristenregelung aufgehoben.
Muss ich es schriftlich äußern?
Jaa, Du hättest es damals schriftlich nachweislich machen sollen bzw. müssen.
Was ist denn zum Thema Schönheitsreparaturen im Mietvertrag vereinbart?
... oder im Übernahmeprotokoll, falls eines existieren sollte.
Hätte ich den Vermieter vorher darauf ansprechen müssen?
Natürlich ja.
Papadopulus: Wieso? Eigentlich behalte ich lieber die Vorauszahlungen
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Berny ==> Ähem, das ist ja bis jetzt erst einmal, für Januar, gewesen.
auf wenig produktive "Ähem"s verzichten
Dann sollteste zu einem spezialisierten Anwalt gehen, welcher meine Bedenken ausräumen kann und evtl. Dir sogar das antwortet, was Du gerne hören möchtest.
Ob ihr Richter sitzen weiß ich doch nicht!!
Nix versteh...
Hallo Nelea,
mietrecht-hilfemässig kann Dir hier nur eine Auskunft über die Nebenkosten gegeben werden. Die Abrechung müsste man aber sehen können, ferner den Mietvertrag...
Mängel an der Mietsache, welche bspw. zu erhöhtem Heizenergieverbrauch führen könnten, solltest Du per Einwurfeinschreiben an den Vermieter anzeigen mit der Bitte um kurzfristige Behebung.
Papadopulus:
"Nachdem ich die Nebenkostenabrechnung für 2010 Ende 2011 nicht vorliegen hatte, hatte ich die Vermieterin angeschrieben, dass ich die weiteren Vorauszahlungen nicht mehr leisten werde, wenn die Abrechnung nicht unverzüglich erstellt werden würde."
Das halte ich für grenzwertig, denn Vorauszahlungen sind ja im MV verenbart.
"Ich erwartete ebenso wie in den Vorjahren eine moderate Erstattung (so ca. 150 EUR)."
Evtl. müsstest Du auf Erteilung einer BK-Abrechnung klagen.
"Als keine Abrechnung kam, habe ich meine Ankündigung durchgezogen und überweise nun nur noch die Kaltmiete."
Ähem, das ist ja bis jetzt erst einmal, für Januar, gewesen.
"wenn die Vermieterin die Abrechnung für 2011 auch nicht stellt, ..."
Warte doch erst mal ab. In den kommenden 11 Monaten wird sicherlich etwas geschehen. Du solltest aber bedenken, dass Dein Zurückbehalten Konsequenzen haben könnte, nämlich die fristlose Kündigung, falls die zurückbehaltenden Zahlungen die Höhe von 2 Bruttomonatsmieten übersteigen sollten.
"dann aber für 2012 eine ..."
Darüber sprechen wir in zwei Jahren dann nochmal...
Mündlich haben wir aber ausschließlich die Miete besprochen, nichts anderes. Ich wohne hier auch erst 3 monate, dann hätte ich ja gleich beim Einzug sagen müssen, das ich wieder ausziehen werde. Spielen solche Faktoren keine rolle?
Ich habe das Zimmer selbst möbeliert.
Ihr habt einen mündlichen Mietvertrag geschlossen. Die Rechte und Pflichten ergeben sich ausschliesslich aus dem BGB.
Wenn Du schriftlich nachweislich bis zum 3. Februar-Werktag kündigst, kann das Mietverhältnis frühestens zum 30.04.2012 enden - es sei denn, Dein Vermieter/in ist mit einem früheren Termin einverstanden.
Wenn ich aufdrehe und es im WZ warm haben will, springt die Heizung mit SZ an.
Da soll es kühl sein und wenn ich gerade lüfte und die Heizung springt an befeuere ich munter die Umwelt.
Berichtige: ...im Schlafzimmer an! Meine Güte..
Und was den Rest angeht sagt man doch so.
Dein Kommentar hilft mir nicht wirklich aber danke dafür!
Ich hätte es nur gerne kürzer und knackiger gehabt...
Offensichtlich funktioniert der HK-Thermostat wohl richtig, denn er muss öffnen, wenn es (bspw. durch Lüften) kälter wird. Mglw. würde es helfen, ihn ganz bis zum Anschlag zuzudrehen.
Dankeschön, ich finde nur in den ganzen Tabellen nicht um wie viel Prozent man die Miete dann mindern kann und kann ich meinem Vermieter dann einfach einen Brief schreiben und diese Minderung einfordern?
Hallo,
das wird nichts (ein)bringen, denn die Mietsache (also Deine Mietwohnung) ist nicht beeinträchtigt, geschädigt o.ä.
Dass Du sauer bist, verstehe ich schon, aber in dieser Sache hast Du leider die A-Karte...
Hallo nicky87,
eigentlich ist der Balkon uninteressant, denn Du hast die Wohnung sicherlich nicht angemietet auf Basis xy € pro m². Will sagen: Ob mit oder ohne Balkon, der Nettomietpreis steht fest.
Was jedoch interessant ist: Die Betriebskosten werden meistens schon auf den m² Mietfläche abgestellt, also, wie schon gesagt, ermittele mal die Mietfläche. Entfernungen zwischen Wänden (nicht Fussleisten!) messen, keine Heizkörpernischen, keine Türfüllungen, evtl. Dachschrägen berücksichtigen.
Bei den Heizkosten dito, keinesfalls Balkon.
"Ist es rechtens das der Vermieter einen Balkon unter diesen voraussetzungen vermietet ?"
Ähem, ist schon Geschmackssache...
"Im laufe des Tages werde ich noch Bilder hochstellen , die diesen Zustand zeigen."
Tu' das!
Cammy:
"Gibt es besondere Unterschiede zwischen einem Kündigungsverzicht und einem Zeitmietvertrag?"
Hi, KV von 3 Jahre trifft bei Dir zu. Zeitmietvertrag läuft fest von bis (bspw. für Montagearbeiter).
"Was ich nicht verstehe..., wenn wir den Spieß umdrehen und sagen, ich kann meine Miete nicht zahlen, würde aber gerne wohnen bleiben und mich dem Druck aussetzen, hätte der Vermieter das Recht mir trotz dieser Klausel fristlos zu kündigen..."
Verstehe schon... Der VM kann fristlos kündigen, wenn der M mit 2 Monatsmieten im Rückstand ist, siehe § 543 BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund § 543 (2) 3. a) BGB. (Der grosse Freund aus Oregon hilft...
)
Ich empfehle Dir, zunächst das Gespräch mit dem VM zu suchen.
leabaer:
"Es handelt sich um eine Heizkostennabrechnung meiner alten Wohnung, in der ich am 31.3.3011 fristgerecht ausgezogen bin."
Also am 31.03.2011?
"Jetzt ist es so, das also der Zeitraum vom 31.10-31.3 gerechnet wird."
Also 01.11.2010-31.03.2011?
"Jetzt ist der Abrechnungszeitraum des ganzen Hauses vom 31.10.2010-31.10.2011 berechnet worden und die gesamten Heizkosten des Hauses in diesem Zeitraum sind auf mich anteilig ausgelagert worden, wie als hätte ich da noch gewohnt."
Du willst wohl sagen, dass Dir der gesamte Abrechnungszeitraum von 12 Monaten 01.11.10-31.10.11 berechnet wurde.
Das ist natürlich falsch. Offensichtlich wurde Brunata nicht über den geringeren Nutzungszeitraum informiert (erster Grund für die Unwirksamkeit der HK-Abrechnung).
"...Preis von 2908,91 Euro ... Dieser Betrag ist dann geteilt worden, da es in den Abrechnungen ja immer so ist, das es 50% Verbraucherkosten sind und 50% Grundkosten."
Falsch. Gem. § 7 HKVO sind für ab dem 01.01.2009 beginnende Abrechnungszeiträume die Kosten zwingend zu 30% Grundflächenanteilig und 70% Verbrauch aufzuteilen (zweiter Grund).
Das ist kein Fehler von Brunata, sondern der Hausverwaltung bzw. des Vermieters, denn die/der MÜSSEN Brunata bzw. den Providern die Änderung des Aufteilungsschlüssels mitteilen.
Info: Heizkostenverordnung - Gesetze und Verordnungen erläutert bei Techem § 7 erster fett gedruckter Satz.
"Ich hab da ja 7 Monate schon nicht mehr da gewohnt und soll trotzdem die Grundkosten für 10 Monate zahlen?"
12 Monate (verstehe, dass Du verwirrt bist...;))
"Und ich soll auch Wartung, Imissionsmessung vom 18. und 19.10.2011 zahlen, obwohl jetzt schon jemand anderes in der Wohnung wohnt."
Das ist schon korrekt, denn Du musst Deinen Anteil ( 730/1000 lt. DIN 4713 Teil 5 ) von den Gesamtjahreskosten zahlen.
"Kann mir jemand helfen und mir erklären wie da die Rechtslage ist?"
Ich teile Dir hier ausschliesslich meine Meinung und Erfahrung mit, bin selbst Mieter und auch Hausverwalter.
Hallo Cammy,
"„Mietzeit
Das Mietverhältnis beginnt am xx.xx.2010 und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien verzichten auf die gesetzliche Kündigungsfrist im Zeitraum vom xx.xx.2010 bis zum xx.xx.2013.“
Erst nach dem xx.xx.2013 kannst Du kündigen mit einer Frist von drei Monaten.
"Sofern ich mich da jetzt richtig durch einige Seiten im Internet durchgelesen habe, ist dies ein Zeitmietvertrag,"
Nein, denn ein solcher würde an einem bestimmten Termin enden. Hier jedoch handelt es sich um einen Kündigungsverzicht von drei Jahren. Max. vier Jahre sind statthaft.
"Die Sache ist nun die, dass ich Studentin bin ...."
Sorry, aber das zählt alles nicht...
"Eine andere wichtige Sache ist vielleicht noch die, dass mein Bruder damals zugestanden hat, für mich zu bürgen, ..."![]()
"ob es nicht irgendeine Möglichkeit gibt,"
Nur, wenn der Vermieter freiwillig mitspielt.
Hallo Engelchen90,
nach deutschem Recht habt Ihr als Vermieter mit dem "Freund" einen (Unter-)Mietvertrag geschlossen.
Er darf eine weitere Person ohne Eure (Vermieter-)Erlaubnis jedoch nicht zu sich aufnehmen.
Soo einfach werdet Ihr ihn rechtssicher jedoch nicht los.
Du solltest Dich im schweizerischem Recht informieren.
Hi berny.
das einzige was genutzt wird ist der baustrom. dies wird von mir monatlich bezahlt.(da ich einen extra stromzähler habe).mehr nicht(in der abrechnung sind aber heizkosten,instandhaltungskosten,hausmeisterkosten etc.-was ich aber nicht nutze. )
Ob Du etwas nutzt oder nicht, ist nicht relevant. Wichtig sind hier die vertraglichen Vereinbarungen.
Falls es sich hier um Wohnungseigentumsrecht handeln sollte, wärest Du in bspw. einem Vermieterforum bessser beraten.
Ich habe in 2009 ein Dachgeschoßrohling in einem Mehrfamilienhaus erworben.
Da ich das Dachgeschoss noch gar nicht nutze, bin ich der meinung ich muß die betriebskosten nicht zahlen-erst ab fertigstellung.
... und wer bezahlt(e) die Betriebskosten während der Ausbauphase?
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