Balkon ? Ja !... aber nur über Fenster zugänglich !

  • Hallo liebe Mieter und Vermieter,

    Ich und mein Freund beziehen seit ende 2008 unsere jetzige Wohnung. Im Mietvertrag mit einbezogen wurde damals auch der ''Balkon'' soweit sogut. Da ich damals einfach froh war nach langer Suche eine eigentlich sonst tolle Wohnung gefunden zu haben, unterschrieb ich den Vertrag nach kurzer Besichtigung dieser. Mein Anliegen.....Der Balkon ist nicht wie üblicherweise über eine Balkontür sondern nur umständlich, geduckt und mit einem Tritthocker über das anliegende Badefenster zu ereichen. Der Balkon hat eine Größe von ca. 15 qm und wird meines wissens zu 25 % der mntl. Miete mit einberechnet. Ist es rechtens das der Vermieter einen Balkon unter diesen voraussetzungen vermietet ?

    Im laufe des Tages werde ich noch Bilder hochstellen , die diesen Zustand zeigen.

    lg Nicole

  • Ihr habt die Wohnung wie gesehen angemietet, oder wurde der Zugang zum Balkon während der Mietzeit zugemauert.

    Darum solltet ihr zunächst heraus finden, ob der Balkon tatsächlich mit 25% zur Mietfläche zugerechnet wird und wenn das zutrifft mit dem Vermieter in Verhandlung treten, damit der Anteil beträchtlich gemindert wird.

    Bilder dürften nicht nötig sein. Ich denke, dass man sich durchaus vorstellen kann, wie das aussieht.

  • Nein ! Die Wohnung wurde in dem jetzigen Zustand auch damals von mir angemietet und unterschrieben. Da dies allerdings meine erste Wohnung war/ist und ich mir darum anfänglich keine großen Gedanken gemacht habe, unterschrieb ich.Jetzt im nachhinein wäre es doch sehr ärgelich jahrelang für einen Balkon, einen mehrwert gezahlt zu haben der vielleicht rechtlich durch diese Umstände garnicht gegebn ist. Was ich gerne Wissen würde wäre ob der Balkon allgemein auch als solcher in einem Mietvertrag einberchnet werden dürfte.Auch wenn ich den Mietvertrag so unterschrieben habe, müsste es doch im nachhinein möglich sein, durch unwissenheit im Bezug der rechtlichen vorausetzungen dies anzuklagen und eine Mietminderung einzureichen . Oder sehe ich dies falsch ?

  • Hallo nicky87,

    eigentlich ist der Balkon uninteressant, denn Du hast die Wohnung sicherlich nicht angemietet auf Basis xy € pro m². Will sagen: Ob mit oder ohne Balkon, der Nettomietpreis steht fest.
    Was jedoch interessant ist: Die Betriebskosten werden meistens schon auf den m² Mietfläche abgestellt, also, wie schon gesagt, ermittele mal die Mietfläche. Entfernungen zwischen Wänden (nicht Fussleisten!) messen, keine Heizkörpernischen, keine Türfüllungen, evtl. Dachschrägen berücksichtigen.
    Bei den Heizkosten dito, keinesfalls Balkon.

    "Ist es rechtens das der Vermieter einen Balkon unter diesen voraussetzungen vermietet ?"
    Ähem, ist schon Geschmackssache...

    "Im laufe des Tages werde ich noch Bilder hochstellen , die diesen Zustand zeigen."
    Tu' das!

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