Hallo liebe Mieter und Vermieter,
Ich und mein Freund beziehen seit ende 2008 unsere jetzige Wohnung. Im Mietvertrag mit einbezogen wurde damals auch der ''Balkon'' soweit sogut. Da ich damals einfach froh war nach langer Suche eine eigentlich sonst tolle Wohnung gefunden zu haben, unterschrieb ich den Vertrag nach kurzer Besichtigung dieser. Mein Anliegen.....Der Balkon ist nicht wie üblicherweise über eine Balkontür sondern nur umständlich, geduckt und mit einem Tritthocker über das anliegende Badefenster zu ereichen. Der Balkon hat eine Größe von ca. 15 qm und wird meines wissens zu 25 % der mntl. Miete mit einberechnet. Ist es rechtens das der Vermieter einen Balkon unter diesen voraussetzungen vermietet ?
Im laufe des Tages werde ich noch Bilder hochstellen , die diesen Zustand zeigen.
lg Nicole