Habe ich eine Kalenderreform verpaßt?
Musst doch nicht alles immer mitbekommen...:)
Habe ich eine Kalenderreform verpaßt?
Musst doch nicht alles immer mitbekommen...:)
Der Mai hat 31 Tage oder täusche ich mich da? Trotzdem vielen Dank.
... also endete die Reklamationsfrist am 31. November ...:o:eek:
Ich persönlich bin immer für "Recht auf beiden Seiten".
Recht bedeutet aber auch Pflicht...
Hallo Cyberdream,
ich würde die Ereignisse tabellarisch notieren nach der W-Regel: Wann passierte was, wie wirkte es sich aus, wer war Zeuge. Dies würde ich dem VM per Einwurfeinschreiben schildern und ihn auffordern, dafür zu sorgen, dass dieses Verhalten zukünftig und nachhaltig unterbunden wird, um Mietminderungen bzw. Kündigung und Schadenersatzforderungen zu vermeiden.
Wenn nochmal ähnliches passiert, immer die Polizei rufen und auch dies protokollieren. Wünsche Dir/Euch angenehme Feiertage.
Ich habe den Schaden nicht erkannt. Ich sehe es auch nicht ein, dass ich überall in jeder Ritze nach Schäden suchen muss! Ich bewohne die Wohnung und dafür zahle ich auch miete. Jeder Schaden wurde gemeldet nur dieser eben nicht. Denn wie schon erwähnt, wurde die Beschädigung erst beim Endreinigen erkannt.
Dann sollteste Deine Mietsache öfters, besonders an neuralgischen Punkten, kontrollieren, dann würdeste Dir einige Tränen:eek: ersparen.
Deine blödsinnigen Kurzfassungen haben bislang zu 16.446 Beiträgen geführt.
Besser: 16.449 von allen...:p
Wenn Sie Betriebskosten auf einen Wohnungsmieter umlegen wollen, genügt es, wenn Sie in Ihren Mietvertrag schreiben, dass der Mieter „die Betriebskosten“ zu tragen hat. Sie müssen dabei weder auf die Betriebskostenverordnung verweisen, noch den Betriebskostenkatalog von § 2 Betriebskostenverordnung beifügen (BGH, Urteil v. 10.2.2016, VIII ZR 137/15).
Danke für den Tipp, werde mal meine MV-Formulare entsprechend vereinfachend anpassen.:D
Edit: Schon passiert.
ein Tip für die Freundin...
... und für Dich: Vor Inbetriebnahme Gehirn einschalten.
Hallo VenDeTTa,
der Verweis auf §2 der BetrKV genügt vollends.
Hallo sandfrog, Vergeltung bzw. Kompensation mit Gegenleistungen gibt es rechtlich nicht, wir sind nicht auf dem Basar.
Kann ich als Mieter den Mietvertrag kündigen ...
Wenn nur Du den MV unterschrieben hast, ja.
Hauseingangstüren dürfen nicht abgeschlossen werden wegen Sicherheit/Feuer etc.
Das ist falsch. Zeige uns bitte die entsprechende Rechtsverordnung.
Banane, nen bissel anders als alle anderen Früchte bist Du schon, oder? Hier, ein Lied für Dich: https://m.youtube.com/watch?v=wHMq3cOwx1U
Mir ist schon klar, welcher der Zweibeiden der Unsrige sein könnte...:p
Paulchen,
bist Du nicht auch der Meinung, dass die Banane immer weiter abrutscht...?
Ansonsten mach ich jetzt mal den Berny. Fordere den Vermieter nachweisbar (Einwurfeinschreiben) auf, dir den vertraglich zugesicherten Kellerraum zur verfügung zu stellen.
... um Mietminderungen zu vermeiden.:)
Hallo Chippelchen,
dieses Thema ist uralt. Die Feuerwehr wird Dir gegenteilige Auskünfte oder Empfehlungen geben. Ich persönlich weiss, was ich tun würde...
Es gibt übrigens genügend Türverschlüsse, die Euer beider Vorstellungen entsprechen (bspw. Verriegelungsknauf von innen).
Angenommen, Du kannst den Hund -mit Erlaubnis des VMs-vorübergehend zu dir nehmen. Was ist, wenn der Onkel nicht mehr auf die Füsse kommt (was man nicht wünscht) wohin dann mit dem Hund?
Der hat doch vier davon...
Hallo,
Blödsinn!
Gruß
BHShuber
Nää, sach' doch "Banane"...
Dass sich jetzt der VM die komplette Türbekleidung samt Tür bezahlen lassen möchte, ist frech und dreist.
Das mag - aus Deiner Sicht - zutreffend sein.
Du riskierst aber, dass die Angelgenheit eskaliert, deshalb sollteste schon mnal Vierstelliges bereit legen, RAe, Gutachter und Gerichtskassen sind auch hungrig...
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