Schaden Türverkleidung

  • Ich habe den Schaden nicht erkannt. Ich sehe es auch nicht ein, dass ich überall in jeder Ritze nach Schäden suchen muss! Ich bewohne die Wohnung und dafür zahle ich auch miete. Jeder Schaden wurde gemeldet nur dieser eben nicht. Denn wie schon erwähnt, wurde die Beschädigung erst beim Endreinigen erkannt. Dass sich jetzt der VM die komplette Türbekleidung samt Tür bezahlen lassen möchte, ist frech und dreist.

    Hallo,

    grundsätzlich, darf der Mieter im vertraglichem Rahmen die Mietsache nutzen, doch durch diese Nutzung die Mietsache beschädigen darf er nicht, die Aufsicht und Obhut obliegt dem Mieter.

    Gruß
    BHShuber

  • Ich habe den Schaden nicht erkannt. Ich sehe es auch nicht ein, dass ich überall in jeder Ritze nach Schäden suchen muss! Ich bewohne die Wohnung und dafür zahle ich auch miete. Jeder Schaden wurde gemeldet nur dieser eben nicht. Denn wie schon erwähnt, wurde die Beschädigung erst beim Endreinigen erkannt.


    Dann sollteste Deine Mietsache öfters, besonders an neuralgischen Punkten, kontrollieren, dann würdeste Dir einige Tränen:eek: ersparen.

  • Hallo Huber,

    das Mietrecht ist wie Kauf-, Sachen- und Schuldrecht auch Teil des Zivilrechts.
    Nur weil der VM irgendwas meint, ist das noch lange nicht so, er muss es auch schon beweisen können, und dass wird hier halt sehr schwer.

    Machen wir uns nix vor, was passiert denn? der VM fordert, der Mieter zahlt = Geld weg.
    der VM fordert, der Mieter weigert sich, a) VM lenkt ein und man einigt sich z.b. in der Mitte oder b) VM lenkt nicht ein und
    bedient sich an der Kaution = Geld weg

    Stand jetzt kann man mit weigern sich nicht verschlechtern.
    Gruß
    AK

    Auf die Kaution kann ein VM nur dann zurückgreifen, wenn sein Anspruch rechtens ist. Ohne den rechtmäßigen Anspruch, die Kaution einzubehalten läuft er Gefahr, dass der M.die Kaution bei Gericht einfordert und er evtl. die Kosten des Prozesses zu tragen hat.

  • Noch eine Info: Die Badezimmertür ist von unten nicht mit Silikon beschichtet

    Warum sollten sie das auch sein?
    Ich habe noch nie in Wohnungen gelebt, in denen Türen mit Silikon beschichtet waren, darunter auch simple Nasszellen.
    Man sieht doch, ob sich das Wasser immer wieder an einer Türecke sammelt?!

  • Falsch, der VM muss gar nichts machen, er kann einfach die Kaution einstecken. Der Mieter muss dann klagen, wenn er kann.

    Natürlich kann der Mieter klagen, wenn er im Recht ist. Er kann PKH in Anspruch nehmen sofern Aussicht auf Erfolg besteht und er finanziell sonst nicht in der Lage ist..

    Ich persönlich bin immer für "Recht auf beiden Seiten".

  • Und ohne Rsv und ohne Anspruch auf Pkh? ( was so die Mehrheit der Mieter sein dürfte)

    Dürfte ja hier auch der Fall sein , bei gleichzeitigiger Unsicherheit, was aus dem Schaden wird vor Gericht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!