Beiträge von Berny

    Im Februar 2012 kam die Info, dass alle Wohnungen verkauft werden. Im Internet wurden nun alle Wohnungen einzeln angeboten. Bisher wissen wir noch nicht, wer unsere Wohnung kaufen wird. Vielleicht haben wir auch Glück, dass ein Kapitalanleger oder niemand unsere Wohnung kauft. Nur was, wenn nicht?


    Das muss man abwarten. (Ver-)Kauf bricht jedenfalls NICHT Miete.

    ich war heute nochmal zufällig in der Nähe der alten Wohnung und musste feststellen, dass die Firma bereits dabei ist das Laminat zu legen.
    Darf der Vermieter einfach anfangen, immerhin hat er mir ja erstmal 'nen Kostenvoranschlag geschickt & wenn ich das bezahlen soll, darf er doch nicht einfach anfangen, oder?


    Das sehe ich auch so. Ich würde die Handwerker fragen, wer die Arbeiten beauftragt hat. Mit Zeugen und Fotos mit Datum machen.

    Das ist in Berlin-Kreuzberg. Das aktuelle Zentrum der Mietspekulation und -wucher. Die Nachfrage bestimmt den Preis. Hab nochmal nachgesehen: Auf die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten sind es 45%... und damit auch 45% über dem Mietspiegel für die Lage und die Wohnung.


    Uups - da wüsste ich, was ich täte bzw. nicht täte: Mein Vorredner hat es ja schon beschrieben.
    Viel Glück!

    unser Vormieter muss das Laminat in unserer alten Wohnung erneuern.


    Hallo Stefan,
    Vor- oder Vermieter?
    Knapp 58€/m² halte auch ich für deutlich überteuert. Ich würde mir mehrere Angebote machen lassen.
    In unserer neuen Wohnung habe ich 56m² (zu je 10€/m²) verlegt und an Material insgesamt 953€ bezahlt, also 17€/m². Würde also, auf Deine 45,88m² umgerechnet, 780€ ausmachen.

    Hallo Schneckerl,

    ich halte dieses Problem für leider nur sehr schwerlich lösbar, denn es müssten auch Heizölrechnungen der vergangenen Jahre eingesehen werden, ferner die Tankzählerstände zu jeweils Ende/Beginn der Betriebskostenabrechnungszeiträume.
    Ich empfehle Dir, mit Mietvertrag, BK-Abrechnungen und Notizen einen Mieterverein aufzusuchen.

    In dem Fall würde ich einfach vorschlagen, eine Klingel vorne ans Tor zu legen.
    Hach so ein Hof mit Hunden ist mein Traum, allein schon wegen den Zeugen Jehovas und der GEZ. :)


    Neulich im SWR3-FS: In RPF waren zwei Hunde an 'rübergeworfenen vergifteten Ködern elendig ...:mad:

    grünerFrosch:

    "Wie würdest du mir (oder natürlich auch jemand anders) raten, weiter vorzugehen?"
    Das würde in Richtung verbotener Rechtsberatung abgleiten, welches mitlesenden RAe nicht so zusagen dürfte (Rechtsberatungsmissbrauchsgesetz).

    Auf Email()s würde ich nur einmal reagieren, nämlich auffordern, sich des Schriftverkehrs zu bedienen.
    Kommt eine schriftliche Forderung, würde ich dem Absender auffordern, die zu seiner Forderung gehörige Rechtsvorschrift bzw. Urteile der gefestigten Rechtsprechung zu benennen.
    Dann wird man weitersehen...

    "Zum Herausgabe meines Mietkautionssparbuchs drängen (Frist setzen?)?"
    Ja, ich würde schriftlich nachweislich auffordern mit Fristsetzung.

    grünerFrosch:

    "Ich wurde schriftlich aufgefordert, folgende Nachzahlungen zu tätigen: Kosten eines Malers für mein Zimmer (was wie ich denke, wohl hinfällig ist, da in dem Mietvertrag nur besenrein steht und die Frist sowieso schon verjährt ist),"
    Sehe ich auch so. War ja auch kein versteckter Mangel.

    "Stromkosten, Internet, Betriebskosten für das Haus (in der die Wohnung liegt), Gas. (Was aber alles nicht im Mitvertrag aufgelistet ist)"
    Eben...

    "Und da es anscheinend ja kein Recht auf Kopien der Rechnungen, sondern nur auf Einsicht gibt"
    Richtig.

    "wollte ich nur wissen, ob die mir überhaupt noch etwas in Rechnung stellen können."
    Dazu erkenne ich keine Rechtsgrundlage. Die sollte mir der Anspruchsteller mal mitteilen.

    grünerFrosch:

    "Wie sollte ich denn am besten vorgehen? Ihnen mitteilen, dass ich das geforderte Geld nicht zahlen werde?"
    Was wird wie gefordert? Gibt es eine (schriftliche) Forderung oder reflektierst Du auf den MV?

    "Desweiteren steht im Mietvertrag "Die Kaution wird sechs Monate nach Beendigung des Untermietverhältnisses zur Rückzahlung fällig". Diese sind schon verstrichen."
    Dann vergiss' nicht, auf Deiner schriftlichen Rückzahlungsaufforderung Deine Bankverbindung anzugeben.

    Dann darf sie das machen, denn sonst legt sie bei diesen Strompreisen noch drauf.


    Aber nicht in der Küche. Das wäre m.E. ein unzulässiger Eingriff in die Mietsache.

    Hallo Mattner,

    "Mein Mitbewohner will ausziehen und ich möchte die Wohnung alleine behalten. Wir stehen beide im Mietvertrag als Hauptmieter."
    Der VM müsste den Ausziehenden Mieter auf seine schriftliche Bitte hin aus dem MV entlassen.

    "Gibt es im Internet eine Art Formular welches ich ausdrucken und dem Vermieter zukommen lassen kann?"
    Du sowieso nicht. Der Ausziehende hat ... s.o.

    "wenn mein Mitbewohner nun Kündigt ..."
    Er KANN nicht (einseitig) kündigen, ... s.o.

    "hat er anspruch auf die Kautionshälfte?"
    Nein. Die Kaution ist an die Mietsache gekoppelt. Er kann bestenfalls von Dir intern die Herausgabe der Hälfte erbitten bzw. verlangen, wäre dann aber Privatrecht.

    "Also bestehen bei einer Pauschale auch keine Ansprüche des Vermieters auf Nachzahlungen?"
    M.E. nicht.

    "Es verwirrt mich nur, dass beides (Vorrauszahlung und Pauschale) im Mietvertrag steht. Das dürfte doch eigentlich nicht sein, oder?"
    Richtig, aber wie schon angedeutet, werden solche Formulierungen m.W. von den Gerichten zugunsten des Mieters ausgelegt. Finde ich auch gut so. Meine Mieter haben in ihren Verträgen ganz klare Klauseln, und es gab auch noch nie eine Reklamation. Es ist ja auch garnicht bei Dir definiert, WAS alles in den BK enthalten ist. Ich schätze eher, dass statt "Pauschale" (ich hatte früher auch schon mal den Ausdruck gebraucht) gemeint ist die mtl. Abschlagszahlung, also letztlich die mtl. Vorauszahlung als Teil der Bruttomiete.

    Hallo hase1973,

    auch ich kann Dir nur empfehlen auszuziehen.
    Du hast Dich in diese Bru..bude eingemietet (ist kein Vorwurf!).

    "Bei der Übergabe der Whg. in „renoviertem“ Zustand gab es dann schon die ersten Mängel. Die Whg. war nicht renoviert – steht aber noch immer so im Vertrag"
    Also war sie renoviert. (Soo einfach ist das, juristisch:eek:)

    "die Steckdosen waren lose, die Fensterbank war in einem Zimmer zerbrochen usw. All dies habe ich noch vor Mietzeitantritt zum 06/11 im Mai per E-Mail an die Vermieterin gemailt."
    Das ist aber schöön... EMails sind dazu da, weggeklickt zu werden.
    Du hättest versteckte Mängel nachweislich schriftlich rügen und zeitnahe Behebung einfordern müssen.

    "Der Elektriker sagte mir dann im Keller, ich dürfte nicht beide Geräte gleichzeitig anmachen. Es handele sich hier eigentlich nur um eine Steckdose die aufgeteilt wurde(?)."
    Richtiger: Eine Sicherung und eine Leitung sind zu schwach für die beiden Geräte.

    "Jetzt bekomme ich die Rechnung und soll den Elektriker bezahlen, weil ja alles meine Schuld wäre und Kleinreparaturen bis 100 Euro von mir zu begleichen wären."
    Was besagt die Kleinreparaturklausel im MV?

    "Wie soll ich reagieren?"
    Wie gesagt, ich würde ausziehen und in fachkundiger männlicher Begleitung eine neue Wohnung suchen.

    "Muss ich die Elektrikerrechnung bezahlen? Schließlich hat sie den Auftrag erteilt und die Mängel sind nicht von mir verursacht."
    Welches Du beweisen müsstest.

    Hallo grünerFrosch,

    "2a. Die Vorauszahlung beträgt monatlich 70 Euro.
    2b. Die Nebenkosten werden monatlich pauschal mit 70 Euro abgegolten"
    Dürfte soweit klar sein. Hinterlistige Gedanken zu Ungunsten der Mieter werden von Gerichten m.W. regelmässig abgelehnt.

    "Wie kann das nun (bei Auszug) interpretiert werden? Ist es eine Pauschale oder Vorrauszahlung?"
    Hat mit Auszug nix zu tun, ist eine Pauschale.

    "Können dann Nachzahlungen für Internet, Betriebskosten für das Haus (in dem die Wohnung liegt) oder auch für Strom und Heizung gefordert werden, obwohl nichts davon im Mietvertrag erwähnt ist?"
    Ich schätze: Nein, ausser, Du machst irgendwelche kostenpflichtigen Blödsinn, bspw. Downloads.

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