Hallo hase1973,
auch ich kann Dir nur empfehlen auszuziehen.
Du hast Dich in diese Bru..bude eingemietet (ist kein Vorwurf!).
"Bei der Übergabe der Whg. in „renoviertem“ Zustand gab es dann schon die ersten Mängel. Die Whg. war nicht renoviert – steht aber noch immer so im Vertrag"
Also war sie renoviert. (Soo einfach ist das, juristisch:eek:)
"die Steckdosen waren lose, die Fensterbank war in einem Zimmer zerbrochen usw. All dies habe ich noch vor Mietzeitantritt zum 06/11 im Mai per E-Mail an die Vermieterin gemailt."
Das ist aber schöön... EMails sind dazu da, weggeklickt zu werden.
Du hättest versteckte Mängel nachweislich schriftlich rügen und zeitnahe Behebung einfordern müssen.
"Der Elektriker sagte mir dann im Keller, ich dürfte nicht beide Geräte gleichzeitig anmachen. Es handele sich hier eigentlich nur um eine Steckdose die aufgeteilt wurde(?)."
Richtiger: Eine Sicherung und eine Leitung sind zu schwach für die beiden Geräte.
"Jetzt bekomme ich die Rechnung und soll den Elektriker bezahlen, weil ja alles meine Schuld wäre und Kleinreparaturen bis 100 Euro von mir zu begleichen wären."
Was besagt die Kleinreparaturklausel im MV?
"Wie soll ich reagieren?"
Wie gesagt, ich würde ausziehen und in fachkundiger männlicher Begleitung eine neue Wohnung suchen.
"Muss ich die Elektrikerrechnung bezahlen? Schließlich hat sie den Auftrag erteilt und die Mängel sind nicht von mir verursacht."
Welches Du beweisen müsstest.