Hallo!
Im (Unter)mietvertrag ist folgende Klausel zum Thema Nebenkosten zu finden:
"[...] 2a. Die Vorauszahlung beträgt monatlich 70 Euro.
2b. Die Nebenkosten werden monatlich pauschal mit 70 Euro abgegolten [..]"
Dabei ist ein und dasselbe Geld gemeint. (Also insgesamt 70 Euro). Es sind keine Haken oder ähnliches gesetzt.
Wie kann das nun (bei Auszug) interpretiert werden? Ist es eine Pauschale oder Vorrauszahlung?
Je nachdem können ja Nachzahlungen gefordert werden.
Zum Thema Nebenkosten steht nichts weiter im Vertrag. Können dann Nachzahlungen für Internet, Betriebskosten für das Haus (in dem die Wohnung liegt) oder auch für Strom und Heizung gefordert werden, obwohl nichts davon im Mietvertrag erwähnt ist?
Es handelt sich um eine WG, falls dies von Bedeutung ist.