Beiträge von Berny

    Hallo Bokiwi,

    "Wenn die Kuendigung nicht ordentlich ist, muss diese wiederholt werden, nachschieben der Gruende kann problematisch werden."
    Nachschieben der Gründe macht aus einer unwirksamen keine wirksame Kdg.

    "Ein Widerspruchrecht sollten Sie von Vermieter erhalten."
    Solch ein Recht kann nicht vom VM grosszügigerweise zugestanden werden, der Mieter hat es bereits. Ob's wirksam oder nicht wäre, sei mal dahingestellt.

    "Ein Widersruchrecht des Mieters ist unter Paragraf 574c BGB unter Sozialehaerte zu finden. Dann sollte die Kuendigung bei Widerspruch durch Sozial Haerte zwei Monate vor Beendigung des Mietverhaeltnis den Vermieter schriftlich ( mit Nachweis ) und begruendet zugehen."
    Da wäre mal eine "Massnahme".

    "Fazit: Sie haben die Information darueber, dass Sie gekuendigt werden. Jetzt liegt es an Ihnen ob Sie mit ein vernuenftigen Miteinander das Mietverhaeltnis beenden oder Sie verhalten sich "korrekt" in Bezug auf die Art und Weise der Kuendiung. Ein fachkundiger Rechtsanwalt oder Mieterschutzbund kann bei Unsicherheit bestimmt weiter helfen."
    OK.

    Hallo Dopsch,
    nachfolgend meine Meinungen zu den Fakten:

    "Heute bekamen wir die Kündigung wegen Eigenbedarf zum 01.09.2012 überreicht. Im Schreiben sind keine weiteren Gründe angegeben."
    Keine "weiteren" Gründe ODER überhaupt keine Gründe?
    1.9. geht sowieso nicht, besser wäre 31.8.

    "Im heutigen Gespräch sagte sie außerdem, dass sie von vornherein nur befristet vermieten >>wollte<<."
    Ist uninteressant.

    "Ich ärgere mich maßlos über die Maklergebühr, die ich damals bezahlt habe. Und ein Umzug ist auch immer mit Kosten verbunden..."
    Verständlich, aber... p.P.

    "Wie sollen wir jetzt vorgehen?"
    Hierauf zu antworten wäre unerlaubte Rechtsberatung.

    "Widersprechen?"
    Wäre eine Möglichkeit, welche m.E. noch nicht mal erfoderlich wäre, da ich die Kdg aufgrund der fehlenden erforderlichen Begründung für rechtsunwirksam halte.

    "Anwalt?"
    Wenn der aktiv wird, wird garantiert vom VM sofort eine rechtssichere Kdg nachfolgen.:mad:

    Vergleich (Übernahme Umzugskosten & eventueller Maklergebühren?"
    Verhandeln kann man immer ... zumindest es versuchen.

    putzi39:

    "Als "weitere Vereinbarungen" stehen im Vertrag:
    1. "Beim Auszug muss die Wohnung grundgereinigt übergeben werden.
    Hierzu gehört auch das Reinigen von Fenstern innen und außen, sowie die Säuberung der Heizkörper."
    Kann das in dieser Form verlangt werden?"
    Ist das zuviel verlangt?

    "2. ".. die Wohnung muss bei Auszug auch wieder fachgerecht renoviert übergeben werden. Erfolgt die Renovierung durch den Mieter nicht fachgerecht, so hat der Vermieter das Recht, die Arbeiten zu Lasten des Mieters von einem Fachmann nachbessern zu lassen."
    Kommt auch darauf an, wie Du sie nachweislich übernommen hast. Eine Regelung zum Nachteil des Mieters ist nicht statthaft.

    "Ist der Begriff "fachgerecht" im Mietrecht eindeutig definiert"
    Im MR wohl eher nicht.

    "was bedeutet er?"
    Frage bitte einen Fachmann.

    Aber nur, wenn die Nebenkostenaufstellung Bestandteil des Mietvertrages ist oder eindeutig als solche gewertet werden kann.


    Moin Gruwo,
    jaa, dass die NK-Aufstellung Bestandteil des MV ist, darauf müsste im MV m.E. explizit hingewiesen werden. Am besten noch mit Namenszeichen und Datum versehen.

    Bei einer Nebenkostenaufstellung pro Monat, die er beigelegt hat, berechnet er "Stellplatz 20,-".


    Hallo Ralph,
    ergänzend zu Gruwo:
    Solch einen Fall hatten wir schon einmal: Da für den Stellplatz keine Spalte im MV vorhanden war, wurde er einfach bei den NK eingetragen. Tatsächlich war der Preis aber als Miete zu bewerten, denn nicht jeder VM ist da 100%ig kundig.
    M.E. kannste die 20€ für den nicht vorhandenen Stellplatz von der Miete abziehen. Ich würde dies auf jeden Fall dem VM schriftlich (ein kurzer lapidarer Satz genügt) mitteilen.

    Hallo Gerd,

    über den (wenn auch nicht 100%igen) Zustand der Mietsache und des Hauses seid Ihr ja schon seit der Besichtigung informiert. Also entfält die Möglichkeit der fristreduzierten Kündigung.

    Hallo Patrick,

    der VM scheint ein ganz Raffinierter zu sein, denn er will sich wohl alle Möglichkeiten offen halten (meint er zumindest).
    Eine zielführendere Antwort kann ich Dir leider nicht geben; ich weiss noch nicht mal, ob sowas irgendwo gesetzlich geregelt ist. Käme dann womöglich auf eine gerichtliche Einzelentscheidung an...

    Hallo Lisa,

    "Ich finde es schade, dass ihr meinen Text nicht zuende lesen wollt, denn ich glaube kaum, dass es so verständlich ist. Aber nun gut ;)"
    Nicht nur gut, sondern vieel besser.:) Wie heisst es in einer Werbung?: Substanz entscheidet.

    "1. Ich bin zum 1.3.12 in eine WG eingezogen und habe einen Untermietvertrag bekommen"
    Verstanden.

    "2. Es kam raus, dass mein Mitbewohner keinen machen durfte"
    Er ist nicht Dein Mitbewohner, sondern Dein (Unter-)Vermieter. Für Dich ist die Angelegenheit somit i.O. Ein Mieter bzw. Mietinteressent muss nämlich NICHT prüfen, ob die als Vermieter auftretende Person zum Abschluss eines MV berechtigt ist(!).

    "3. Die Vermieterin will daraufhin einen neuen erstellen mit mir und ihm zusammen als Hauptmieter"
    Sie kann viel wünschen...

    "4. Das will ich nicht aus versch. Gründen"
    die Du nicht offenlegen musst.

    "5. Vermieterin unterstellt mir ich hätte Flurfenster kaputt gemacht und möchte, dass ich die Rechnung begleiche. Es gibt Zeugen, die bestägigen, dass ich das Fenster nicht kaputt gemacht habe."
    Sie muss Deine Schuld beweisen. Du brauchst Deine Unschuld erst vor einem Richter zu beweisen.

    "Was soll ich nun tun?"
    Nichts. Dein Ansprechpartner ist einzig und allein Dein VM, also Dein Vertragspartner.

    "Wer ist im Recht, wer nicht?
    Wer ist Schuld und wer nicht?"
    Ich bin der Meinung, dass Du sehr gute Karten hast.

    "Das ist jetzt die absolute Kurzfassung"
    ;):)

    Zu Schade, hätte gerne gegen unerfahrenen Dummschwimmer prozessiert. Ein jämmerliches Absaufen wäre dir garantiert gewesen:p


    Nie im Leben, kenne ihn seit Jahren.
    Du scheinst wohl grössenwahnsinnig zu werden: Nach dem März- auch noch April-Troll werden zu wollen. Das steht Dir nicht zu.
    Spätestens vor Gericht wird der grosse Over gaaaanz klein...:p:cool:

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