Beiträge von Berny

    Hallo kc-rc und Breity,

    wenn ich mir das alles so durchlese, komme ich zu der Ansicht, dass es sich nicht lohnt, in der jetzigen Wohnung zu verbleiben.
    Bei dieser Problematik kann man wohl weiterhin am Rad drehen - will sagen: Rechtsanwalt, Gutachter, Gericht...
    Ich würde mich auf die nächste Wohnung konzentrieren und diese beizeiten kündigen.

    Wieso denn für die Spüle und den Herd?? Wir kaufen nur die Möbel neu, die Elektrogeräte bleiben drin, da es, wie es auch im Mietvertrag steht, vom Vermieter gestellt wird. Aber im Mietvertrag steht nichts von den Möbeln drin, nur Herd und Spüle! Also, wieso die Möbel aufbewahren wenn es nicht drin steht?! Klar, er hat die von den Vormietern gekauft aber schriftlich haben wir nichts gekriegt...


    Habe jetzt Dein Erstposting nochmal durchgelesen: Es handelt sich also um die komplette Kücheneinrichtung.
    Es bleibt aber dabei: Wenn Ihr auszieht, kann der VM den Ursprungszustand zurück verlangen.

    Hallo Stefan,

    Du solltest Dir unbedingt Genauigkeit angewöhnen:

    Falsch: "Vermieter fragen ob er einen Abstellraum für die Küche hat".
    Richtig: ... ob er einen Abstellraum für Spüle und Herd hat.

    "oder halt unsere neue Küche drin lassen wenn wir irgendwann ausziehen sollten."
    Ihr müsstet, falls der VM drauf besteht, Eure eingebrachten Möbel etc. auf eigene Kosten entfernen und den Ursprungszustand wieder herstellen. So klipp und klar ist das.

    "...was anderes bleibt uns wohl leider nicht übrig."
    Richtig.

    "Kaufen quasi jetzt ne neue Küche für den Vermieter......!"
    Nöö.

    Mieter84:

    "Es ist etwas blöd, dass er halt mit im Haus lebt"
    Wieso?

    "und eine schriftliche Mitteilung mit einer enthaltenen Drohung"
    Wer zwingt Dich zum Drohen?!

    "Zum Thema Waschbecken... Ich habe nur eine Haftpflicht, keine Rechtschutzversicherung."
    Nur wenn Dich ein Mit-/Verschulden trifft, bist Du haftpflichtig (§ 823 BGB).

    "mir auch schon mit einem Rechtsanwalt gedroht hat,"
    Ja und? Bangemachen gilt nicht.

    "wie soll ich durchsetzen, dass ich mich nicht beteilige?!"
    Wenn ich mich nicht beteiligen will, beteilige ich mich nicht. Wo ist das Problem?

    "Alle der festen Überzeugung ich müsse mich zu einem Drittel beteiligen."
    Was einzig und alleine letztendlich zählt, ist die Überzeugung eines Richters...:D

    Ein Waschbecken hatte einen Sprung, den Ersatz (250 Euro)


    Hallo,
    diese u.a. WG-Probleme belegen hier schon eine ganze Menge Webspace und beschäftigen viele Rechtsbeistände usw.
    Vergangenes Jahr hatte ich bei meiner Mieterin das von ihr beschädigte Waschbecken ausgewechselt. In Rechnung stellte ich ihr 13€ für das Becken vom Baumarkt und 30€ Arbeitslohn. Das nur mal so nebenbei.
    Ich würde übrigens nicht einsehen, auch nur einen Cent Anteil zu zahlen für die Auswechslung eines Gegenstandes, an dessen Beschädigung ich nicht das Vergnügen hatte, teilnehmen zu dürfen.

    ich will einfach wissen, ob mir eigentlich mehr zusteht.


    Hallo,
    "zusteht"... zustehen tut Dir nichts - oder bestenfalls das, was rechtswirksam vereinbart wurde bzw. wird.
    Bitte bedenke, dass die Eigentümer nichts ohne Profit machen würden, und der erwartete Profit dürfte wohl eher im fünfstelligen Bereich sein. Dein lächerliches Angebot würden die aus der Portokasse abdrücken...
    Wer übernimmt, und auch in welcher maximalen Höhe:
    1. Endrenovierungskosten?
    2. Umzugskosten bis zu welcher Höhe/Entfernung?
    3. Ummeldekosten für Telekommunikationsanschlüsse?
    4. Evtl. Handwerkerkosten für Update der nächsten Wohnung auf Deinen gewohnten bisherigen Standard?
    5. Evtl. Entschädigung für zukünftig weitere Strecken zur Arbeit?
    6. Was fällt den anderen Forumsteilnehmern noch ein???

    mimi erdbeer:

    "das verarschende aufmerksam machen auf rechtschreibfehler helfen mir nun wirklich nicht mit meinem problem weiter, also wenn ihr ueber solche themen dikutieren wollt, macht ein neues thema auf."
    Dein Problem, wenn Du nichts begreifen willst. Es wird Dich hoffentlich nicht stören, dass ich Gross- und Kleinschreibung anwende?!

    "der genaue wortlaut im vertrag: "die parteien verzichten wechselseitig auf die dauer von einem jahr auf ihr recht zur ordentlichen kuendigung des mietvertrags. sie ist erstmals zum ablauf dieses zeitraumes mit der gesetzlichen frist zulässig.""
    Wer (richtig) lesen (und verstehen) kann und will, ist klar im Vorteil.

    Hallo sgrund,
    das Vorgehen des Vermieters finde ich rechtswidrig, ist m.E. ein Eingriff in die Mietsache.
    Über die D A möchte ich mich nicht äussern.
    Der Stellplatz-MV unterliegt dem Mietrecht für Gewerbe, und da gibt es nur geringen Kündigungsschutz...:eek::mad:

    Hallo mimi erdbeer,

    "hej hej,"
    Danke, Grüsse zurück nach Schweden.

    "ist im vertrag eine klausel, die es mir verbietet innerhalb von 12 monaten zu kuendigen und der rechtsberater der uni meinte, dass das so auch rechtens ist."
    Bin derselben Meinung.

    "da ich aber so schnell es geht aus dieser wohnung möchte,"
    Davon hält Dich auch jetzt schon niemand ab.

    "erst nach 12 monaten die kuendigung einreichen darf, oder duerfte ich das auch schon nach 9 monaten,"
    Wie bereits geschreipt, mal hier den genauen Text einstellen.

    "hat jemand schon mal erfahrungen gemacht, wie kullant vermieter sind,"
    Ja klar, alle Vermieter sind soooo kulant... (lachmichwech)

    Hallo Stefan79,

    Ihr habt die Wohnung mitsamt Herd und Spüle vom VM übernommen.
    Bei Mietende habt Ihr die Wohnung mitsamt Herd und Spüle an den VM zurückzugeben.

    Hallo Hoellenfeuer,

    "Die Anwältin hat ihr nun erst einmal ein Schreiben zukommen lassen, mit der Bitte um Zahlung und verschiedenen Möglichkeiten, die aufgrund einer Sperrung auf sie zukommen könnten."
    Äändlich werden wohl mal Nägel mit Köpfen gemacht.

    "Laut der Vermieterin ist der Gasversorger ein Verbrecher und würde nur betrügen. Gut, wenn das ihre Meinung ist..."
    Theaterdonner.

    "Morgen hat die VM laut ihrer Aussage einen Termin mit dem Versorger und möchte hier mit TV und Presse aufschlagen um den "Betrug" bekannt zu machen."
    Gähn.

    Paragraphen?? Da braucht es keine §§. Er muss die vorausgezahlten Beträge richtig angeben, dann stimmt auch die Abrechnung.
    Aber wenn du "irgendwelche Paragraphen für" suchst, dann findest du im BGB jede Menge. Aber glaube bitte nicht, dass ich dir bei der Suche helfe.


    Nicht nur im BGB, sondern eher in StGB, hier der § 263, falls sich herausstellen sollte, dass er absichtlich und bewusst falsch abgerechnet hat.

    Hallo imedi,

    dass Ihr sauer seid, ist verständlich, dennoch solltest Du sachlich bleiben vonwegen:
    "haben uns einen Zettel hingeknallt, und gesagt "Mieterhöhung um 80%"!"
    Was -genau- steht auf dem Zettel?
    Es wäre auch zu überprüfen, ob dies die an ein Mieterhöhungsbegehren erforderlichen Kriterien erfüllt...

    "wir haben neue Vermieter."
    Haben sie sich rechtssicher als solche ausgewiesen? Hat der alte VM Euch den VM-Wechsel schriftlich mitgeteilt?

    "Wir haben gar kein Anspruch auf einen Kellerraum, Dachbodenplatz und die Garage die wir seit 25 Jahren haben, gehört eigentlich nicht zu unserer Wohnung!"
    Wie bereits gesagt, nachzulesen in Eurem MV.

    "Darf er einfach die Miete erhöhen?!"
    Hierzu wurde bereits etwas Zutreffendes geschrieben.

    "Und 100€ mehr im Monat, können wir uns nicht leisten!"
    Auf Sentimentalitäten nimmt das Gesetz keine Rücksicht...

    "Der Vermieter begründete dies nur mit "Mietspiegel","
    Hmm, soo einfach...?

    "ich möchte nicht mit meine Mann und unseren Kindern + Hund auf die Straße!"
    Soo schnell schiessen die Preussen schon mal garnicht.

    Hallo Anomaly,

    so einfach ist hier eine Überprüfung der Betriebskostenabrechnung überhaupt nicht, wenn überhaupt.

    Du hast für 10 Monate 1468,39 Euro, macht hochgerechnet für 12 Monate 1762€.
    Ich vermiete u.a. ein gleichgrosses Appartement, bei welchem die Jahreskosten der vergangenen 5 Jahre durchschnittlich 960€ betrugen.
    Hast Du mal beim VM die Originalbelege eingesehen?

    Hallo Prime2204,

    leider sehe ich keine Chance für Dich:

    "habe ich mit einem Nachbarn einen meiner Keller, gegen eine Dachkammer vor meiner Wohnungstür getauscht."
    Das war Eure Privatangelegenheit, womit die VM zunächst nichts zu tun hatte.

    "Jetzt meldet sich die Vermieterin und sagt, dass ein Dachbodenzugang in dieser Kammer gebaut werden muss und das ich sie innerhalb von einem Monat räumen soll."
    Kann sie.

    "Kann sie mir die Dachkammer wirklich wegnehmen ist meine Frage"
    Jein, denn Du hast die Kammer ja nicht mietvertraglich von Deinem VM.

    "die ich aufwendig renoviert und erneuert habe und als Vorratskammer nutze?"
    Sentimentalitäten ...:mad:

    "Weiß einfach nicht, was ich machen soll!"
    Die Kammer räumen und dem Nachbarn zurückgeben.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!