Hallo ihr Mieter,
ich wäre euch dankbar für Euer Wissen...
Die Sachlage:
Im März 2012 bin ich eingezogen in eine WG als Untermieterin des Hauptmieters. Eine Abnahme im Beisein des Vermieters erfolgte nur für "mein" Zimmer. Die Spülmaschine war zu diesem Zeitpunkt schon fast gänzlich kaputt. Als meine Mitbewohner zum 1.5. auszogen, wurde ich zur Hauptmieterin und eine Wohnungsübergabe fand im Beisein einer Maklerin (oder so?) statt, in der die Wohnung auf Herz und Nieren geprüft wurde:
Ein Waschbecken hatte einen Sprung, den Ersatz (250 Euro) soll ich zu einem Drittel tragen, die anderen 2/3 übernehmen die zwei Mitbewohner, die ausgezogen sind. Meine Haftpflicht übernimmt wahrscheinlich nur, wenn ich den Abschreibungswert noch belegen kann... der Vermieter hat aber nichts mehr vom alten Waschbecken, außer der Info, dass es 15 Jahre alt sei und ein Foto vom Schaden habe ich auch nicht gemacht
Blöd gelaufen würde ich sagen. ![]()
Aber in Bezug auf die Spülmschine hat uns der Vermieter mündlich zugesichert, dass er sie ersetzen würde.
Nun, fast zwei Monate später hat er auf Nachfrage gemeint, er würde sich nur zu einem Drittel beteiligen... Wir müssten uns nochmal "Zusammen an einen Tisch setzen"?!!!
Ich habe im Vertrag nachgeschaut. Dort steht, dass die Küche inklusive der Elektrogeräte (nicht spezifiziert) Eigentum des Vermieters ist. Und an anderer Stelle stand, dass der Mieter sich bis maximal 150 Euro an Schönheitsreparaturen (oder waren es Instandhaltung oder Mängel?!) beteiligen muss.
Wie soll ich mich nun verhalten? Er wohnt im Haus und tut so sich so, als ob wir (Meine 2 Mitbewohnerinnen und ich) ihn verarschen würden, dabei fühle ich mich irgendwie hinter's Licht geführt.
Danke schon einmal für eure Hilfe!!!
Viele Grüße