Neue Küche

  • Hallo,

    wir sind vor einem Jahr hier eingezogen und damals wollten die Vormieter einen Abstand für die Küche bezahlt kriegen. Da aber im Mietvertrag drin steht, dass der Vermieter einen Herd und die Spüle stellt waren wir nicht dazu bereit für die Küche zu bezahlen, da sie auch in einem schlechten Zustand war.
    Der Vermieter hat dann daraufhin für die Küche bezahlt, obwohl wir die garnicht haben wollten. Jetzt wollen wir uns eine neue Küche kaufen und der Vermieter sagt, dass wir die Küche aufheben müssen, da er für die bezahlt hat. In unserem Mietvertrag steht davon nichts drin und wir haben auch von ihm nichts gekriegt, wo drin steht, dass die Küche Bestandteil der Wohnung ist.
    Müssen wir die Küche jetzt dennoch aufbewahren??

    Danke schonmal!

  • Zitat

    dass wir die Küche aufheben müssen, da er für die bezahlt hat.

    Dann soll er doch die Küche irgendwo unterstellen und gut darauf aufpassen. Er hat ja dafür gezahlt.

    So nur am Rande: Das hat nix mit Mietrecht zu tun.

  • Hallo Stefan79,

    Ihr habt die Wohnung mitsamt Herd und Spüle vom VM übernommen.
    Bei Mietende habt Ihr die Wohnung mitsamt Herd und Spüle an den VM zurückzugeben.

  • Ich finde das hat schon was mit Mietrecht zutun!!!!

    Ich denke auch, es ist vollkommen egal, solange zum Ende eures Mietverhältnisses was gleichwertiges in der Wohnung stehen bleibt!

  • Ok, also, Vermieter fragen ob er einen Abstellraum für die Küche hat oder halt unsere neue Küche drin lassen wenn wir irgendwann ausziehen sollten....was anderes bleibt uns wohl leider nicht übrig. Kaufen quasi jetzt ne neue Küche für den Vermieter......!
    Obwohl im Mietvertrag nichts über eine Einbauküche drin steht....?

  • Hallo Stefan,

    Du solltest Dir unbedingt Genauigkeit angewöhnen:

    Falsch: "Vermieter fragen ob er einen Abstellraum für die Küche hat".
    Richtig: ... ob er einen Abstellraum für Spüle und Herd hat.

    "oder halt unsere neue Küche drin lassen wenn wir irgendwann ausziehen sollten."
    Ihr müsstet, falls der VM drauf besteht, Eure eingebrachten Möbel etc. auf eigene Kosten entfernen und den Ursprungszustand wieder herstellen. So klipp und klar ist das.

    "...was anderes bleibt uns wohl leider nicht übrig."
    Richtig.

    "Kaufen quasi jetzt ne neue Küche für den Vermieter......!"
    Nöö.

  • Wieso denn für die Spüle und den Herd?? Wir kaufen nur die Möbel neu, die Elektrogeräte bleiben drin, da es, wie es auch im Mietvertrag steht, vom Vermieter gestellt wird. Aber im Mietvertrag steht nichts von den Möbeln drin, nur Herd und Spüle! Also, wieso die Möbel aufbewahren wenn es nicht drin steht?! Klar, er hat die von den Vormietern gekauft aber schriftlich haben wir nichts gekriegt...

  • Wieso denn für die Spüle und den Herd?? Wir kaufen nur die Möbel neu, die Elektrogeräte bleiben drin, da es, wie es auch im Mietvertrag steht, vom Vermieter gestellt wird. Aber im Mietvertrag steht nichts von den Möbeln drin, nur Herd und Spüle! Also, wieso die Möbel aufbewahren wenn es nicht drin steht?! Klar, er hat die von den Vormietern gekauft aber schriftlich haben wir nichts gekriegt...


    Habe jetzt Dein Erstposting nochmal durchgelesen: Es handelt sich also um die komplette Kücheneinrichtung.
    Es bleibt aber dabei: Wenn Ihr auszieht, kann der VM den Ursprungszustand zurück verlangen.

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