Hallo nina_tabea,
habe mir mal erlaubt, Deine Schrift hier auf das Übliche zu ändern, denn durch Deine Änderung wird Dein Anliegen weder wichtiger noch interessanter oder dringlicher.
"Nun teilte uns der Vermieter mit, dass er keine neue Gastherme installieren lassen will sondern auf die Warmwasserzubereitung mit Strom umrüsten will,"
Das halte ich für nicht statthaft. Die Gastherme HAT so zu funktionieren, wie nach dem heutigen Stand der Technik als normal zu erwarten ist.
Mal angenommen, dass die Menge an Energie (in kWh) die gleiche ist um das Wasser wie benötigt zu erwärmen, kann ich Dir sagen, dass bei unserem Versorger die kWh Strom 3,78 mal so teuer ist wie die kWh Gas.
Das bedeutet, dass ich dann mit meinem VM mal gemeinsam überlegen würde, wie er mir die finanziellen Verluste kompensieren würde...
"zusätzlich geht die Therme während dem Duschen manchmal komplett aus (auch die kleine Flamme die immer brennt)"
Das scheint dann wohl keine "Therme" (genauer: Gasetagenheizung) zu sein, sondern eher ein gasbetriebener Boiler. Hast Du Marke und Typbezeichnung?
"das größere Problem ist, dass es immer stark nach Gas riecht sobald das Wasser läuft.:("
Vielleicht schickt Euer Gasversorger mal einen Mitabeiter mit Messgerät vorbei anstatt der VM einen ihm bekannten Handwerker...
"Sollte ich sofort den Schaden beheben lassen und meinen Vermietern in Rechnung stellen oder diese erst darauf hinweisen?"
Jetzt kommen wir in das Gebiet der unzulässigen Rechtsberatung...
"Wenn ich einen Brief (Einschreiben) schreibe, ..."
Ich würde ein Einwurfeinschreiben schicken, die Reklamationen sachlich aufzählen und Behebung innerhalb von 14 Tagen einfordern. Auch wäre ein Hinweis auf den § 535 BGB sehr wichtig.
Sollte das fruchtlos verlaufen, würde ich einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner berechtigten Interessen beauftragen.