Hallo,
hast Du überhaupt schon mal eine NKAbrechnung bekommen?
Falls ja, für welchen Zeitraum?
Sind im MV NK-Zahlungen von Dir vereinbart?
Beiträge von Berny
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Ich bin Vermieter und möchte die Miete anheben. Die Gemeinde hat für den Ort keinen Mietspiegel. Kann ich den Mietspiegel aus dem Internet von immowelt.de als rechtsgültige Unterlage verwenden?
Mit Sicherheit nicht. -
Berny, denk' nach: Vielleicht hilft mir ja eine freundliche Antwort weiter, die die Information beinhaltet, dass das nur der Vermieter, nicht jedoch ich als Mieter entscheiden kann?
Freundlich kann ich Dir nur die Info geben, dass ein Gutachter dies vor Ort besser beurteilen kann. Sein Honorar dürfte mit Sicherheit im vierstelligen Eurobereich liegen.:D -
also ich werde keinem Ratsuchenden hier mehr empfehlen sich an einen solchen Verein zu wenden, sorry was ich gerade wieder erleben musste, was da an geballtem juristischen Sachverstand rauskommt unglaublich.
Scheint womöglich eine Geschäftsidee zu sein...?
Ich meine, Mieterverin bzw. Mieterschutzbund wäre "besser". -
Hallo Alex,
wenn der VM es verlangt, hat der M von ihm eingebrachte Sachen, egal ob Sträucher oder Installationen, wieder zu entfernen und den Ursprungszustand wieder herzustellen.
Zu anderen Punkten kann ich wegen fehlender Kenntnis des MV nichts sagen.
Wenn Du Näheres weisst UND Forderungen des VM auf dem Tisch liegen, kannste ja nochmals hier - oder einen Fachanwalt konsultieren. -
Hallo 6_of_8,
was sagt denn der Vermieter dazu? -
Hallo Kati,
es ist schon so, wie mein Vorredner schreibt. Ihr könnt Euch vorerst entspannt zurücklehnen.
Melde Dich hier bitte wieder, wenn Ihr etwas Schriftliches habt. -
Aussenseite ist was du von aussen siehst + der Teil den man bei geöffnetem Fenster sieht
... also auch die Aussenseite des Innenfensters durch den VM? -
Hallo amsel8,
ich würde mir die der Abrechnung zugrunde liegenden Originalunterlagen zeigen lassen.
Bspw. ist es bei uns so, dass wir in 2011 95€ HM-Kosten hatten. Unser HM betreut nach seinen Angaben 600 Wohnungen. -
Hallo AJK,
da das Thema wohl nicht nur Dir altbekannt ist, bedarf dessen Schilderung auch nicht die Länge einer Kurzgeschichte.
Was hältst Du davon, einen Kasten Bier zu spendieren und die Hausmitbewohner nebst Eigentümer mal zu einer Besprechung einzuladen?
Ich würde dann auch für allen Teilnehmern schriftlich eine nachvollziehbare Berechnung der unnützen Kosten, mögliche Konsequenzen (Ordnungsgelder) bereithalten.
Ich habe in meinem 8er MFH die Tonnen neu positioniert und zwei DIN A4 an den Wänden angebracht mit prägnant formulierten Bitten. Es klappt, weitgehend.:)
Es würde mir auch nichts ausmachen, über meinen Schatten zu springen und jemanden fragen, ob ich das für ihn korrekt einsortieren darf. -
Hallo tonik.cz,
"..., weil die Nebenkostenabrechnung vorliegt."
Abrechnungszeitraum für Dich von - bis?
Allgemeiner Abrechnungszeitraum für diese Immobilie?"Mein Vermieter weigert sich, obwohl ich in 7,5 Monaten 616,52€ zu viel bezahlt habe."
Worin/wozu weigert der VM sich?"1. Wieviel Zeit hat der Vermieter, um die Nebenkostenabrechnung zu schicken?"
12 Monate nach Beendigung des allgemeinen Abrechnungszeitraums."2. Es stellte sich heraus, dass meine NK in den 7,5 Monate im letzten Jahr 137,80€ betrugen."
Verdammt wenig, pro Monat weniger als 20€."Trotzdem verlangt der Vermieter weiterhin 220€ monatlich... mit diesem Satz: "Auf Grund Ihrer oftmaligen Abwesenheit und einem Durchschnittsverbrauch werden die NK zunächst auf 220€ belassen."
Ist keine Begründung/Erklärung."Den Durchschnittsverbrauch verstehe ich nicht, wenn erst eine NK-Abrechnung vorliegt."
Doch....: 137,80€ : 7,5M = 18,37€/Monat. -
die Wohnung wurde 1991 ausgebaut. Im Internet habe ich gelesen das für die Baualtersklasse das Baujahr des Hauses Relevant ist.
Hallo,
kann es auch sein, dass das Jahr eines entscheidenden Ausbaus bzw. einer Modernisierung gilt? Ist nämlich bei dem von mir bewohnten Haus der Fall (1950/1986). -
Wir hoffen, dass der Handwerker dies so ausführen kann.
... und auch nebst seinem Auftraggeber daraus gelernt hat. -
Tatsache dass ich mein Fenster geöffnet habe.
Das trifft m.E. zu. Besonders auf Bild 2 ist gut zu erkennen, dass unter der äusseren unglaublich dicken Lackschicht noch weitere sind. Beim Öffnen wurde die äussere ja auch offensichtlich abgebogen bis zum Abriss/Abplatzen. -
bibi_33:
"sag mal berny, fühlst du dich so toll mit deinen klugen ratschlägen."
Du etwa nicht? Macht aber nichts, dass sie Dir nicht gefallen, da sie nicht Deinem abstrusen Wunschdenken entsprechen."natürlich ist das kein irrtum. wenn ich mein fahrrad wegräumen muss, dann wohl die anderen mieter auch."
Nenne mir doch die dies bestimmende Rechtsvorschrift...
Der VM darf sogar willkürlich einem Mieter etwas versagen, was andere Mieter wohl dürfen...:D -
was für mich gilt, gilt eben für alle anderen auch;-).
Das ist ein Irrtum. -
ich dachte hier ist ein professionelles forum. naja, scheint ja eher nicht so.
Mit letzterem hast Du recht. Hier triffst Du Mieter, Vermieter und hilfsbereite (Laien-) Zeitgenossen.
Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt.
Dafür gibt es Fachanwälte, welche Dir sehr gerne helfen...keine abstellmöglichkeit ausser vorm haus an. da wird das rad aber definitiv geklaut. es muss eine andere regelung her.
Und das ist einzig und allein "Dein Problem"... -
Wie schön, Bibi, dass Du das ja alles schon zu wissen scheinst.
Weshalb fragst Du denn hier noch?
Trage doch Deine Argumente und Rechtskenntnisse Deinem Vermieter bzw. Hausmeister vor!! -
Und ja, natürlich erzähle ich hier was vom Pferd oder lüge mir was zu Recht weil das die Wahrscheinlichkeit steigert, hier fundierte Ratschläge zu erhalten. Hallo?!
Also in diesem Sinne vielen Dank für nichts,
Aber gäärne!
Ich empfehle Dir, Rat beim Pfarrer oder Mieterverein oder einem Fachanwalt mit Gutachter einzuholen.
Vielleicht helfen auch RTL und das Grüne Blatt. -
Da fällt mir nur ein:
Sie haben ohne Ihr Wissen eine Absprache mit den Vermietern getroffen. Ist mir unverständlich !Entschuldige, Koli; ich schrieb hierunter, um nicht doppelgleisig zu fahren, "Deshalb schlage ich vor, hier weiterzuposten: Ist das einfach so erlaubt? "
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