Beiträge von Berny

    Hallo manamana74,

    vorweg: Ich kenne diese alten (aber noch zulässigen) HKVs, bzw. deren Skalen. nicht so richtig.

    "Beim Durchschauen der Abrechnung fiel mir auf, dass die Nummern meiner Heizkostenverteiler nicht mit den Nummern auf der Abrechnung überein stimmen. Nicht eine einzige."
    Te**em hat tausende von HKVs in der Republik installiert, sodass die genannten Zahlen unmöglich Serien- bzw. Gehäusenummern sein können.

    "Was ich herausfinden konnte, ist, dass die zweistelligen Nummern einer Produktskala zugeordnet werden. Somit bekommt, so wie ich das verstanden habe, jeder Heizkörper seine eigene, leistungsbezogene Skala."
    Richtig. Da scheint also wohl der individuelle Faktor des HK auf der Skala berücksichtigt zu sein, sodass bei Te**em nicht mehr umzurechnen ist, weil der Ableser das automatisch mitmacht.

    "Aber was ist, wenn die Skala in der Abrechnung nicht mit der Skala auf den Heizkörper übereinstimmt."
    Ähem, meinste vlt. den Flüssigkeitsstand?

    "Skala Nr. auf Abrechnung: Skala auf Verdunster:
    53 Esszimmer 52
    53 Gästezim. 52
    75 Schlafz. 81
    55 Wohnzim 1 57
    55 Wohnzim 2 57
    48 Bad 52
    55 Küche 1 81
    79 Küche 2 57"
    Pardon, könnten evtl. die linke mit der rechten Reihe vertauscht sein? Ansonsten bin ich leider ratlos.

    "Auch befinden sich auf meinem Wohnzimmerheizkörper, der gerade mal eine Länge von 140 cm misst, zwei Verdunster, die einfach addiert wurden."
    Kommt mir bei nur 1,4m "langen" HK auch komisch vor.

    Da muss ich leider auch passen. In dem von mir vermieteten MFH haben wir jetzt funkende elektronische HKVs. Sind auch nicht teuer als die Dinger von Anno Pief. Allerdings bei einem Provider, der weniger als die Hälfte von Te**em kostet.
    Te**em wird Dich an Deine VM verweisen, denn sie ist Deine Vertragspartnerin.
    Hast Du die Kopie des Ableseprotokolls?

    Mietrechtlich könnte es nämlich zutreffen, dass dein Vermieter dir die Wohnung kündigt, da eine Untervermietung von seiner Erlaubnis abhängt.


    Moin zusammen,
    Manus hat ja nicht untervermietet, sondern jemanden (b.a.w.) dauerhaft aufgenommen, was ebenso nicht erlaubt ist.
    Hat sie sich denn dort angemeldet mit Unterschrift des Wohnungsgebers?
    Falls nein: Da die Dame wohl kein eigenes Zimmer hat (also auch nicht argumentieren kann, sie hätten einen mündlichen (Unter)Mietvertrag abgeschlossen, kann Manus m.E. ihre Klamotten vor die Tür stellen (aber Vorsicht!), zumindest aber das Schloss auswechseln.

    d0gb0t:

    "Wichtig ist vielleicht noch zu wissen, dass der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung immer darauf hinweist, dass die Unterlagen in seinem Büro eingesehen werden können."
    Das halte ich für sehr korekt.

    "ob der Vermieter uns eine detaillierte Aufstellung der umlagefähigen Hausmeisterkosten zukommen lassen muss oder nicht?"
    Nein.

    "Mit meinem ausführlichen Beitrag wollte ich nur die Situation schildern, damit die Fragestellung klar wird."
    Verstehe, aber hier hat man uns schon erheblich längere und schlimmere Romane zugemutet - mit dem Resultat, dass die Antworten i.d.R. umso kürzer ausfallen.

    "Wenn der Vermieter uns keine detaillierte Aufstellung zukommen lassen muss, warum weisst er dann aber in seinem Schreiben nicht einfach darauf hin sondern schreibt uns, dass es schwierig sei, die Kosten aufzuschlüsseln und wir davon ausgehen könnten, dass sich die Kostenverteilung schon in Waage halten würde? Das sind meiner Meinung nach nur Argumente, die einen stutzig werden lassen und die völlig unnötig sind..."
    Sei es drum... Als VM würde ich die gesamten HM_Kosten einfach nach Mietflächenanteilen umlegen, was völlig rechtssicher wäre.
    Als Beispiel: Wir zahlen in unserer Mietwohnung 1,54€/m²/Jahr.

    Tun Sie das, wofür Sie als Kind vielleicht erzogen wurden !


    Jetzt musste ich erst überlegen... Aus der Bekanntschaft ein Fastfünfjähriger setzt ggü seinen Eltern stets seinen Willen durch indem er in die Hosen schei***...:eek: Und seine Leute dürfen ihm den Hintern abputzen - womit wir äändlich back to subtopic sind.;)

    Muss ich auf diese schriftliche fristlose Kündigung regieren indem ich dem VM schriftlich mitteile das ich die Kündigung nicht akzeptiere?
    Oder kann ich das Schreiben in die Tonne stecken bzw. links liegen lassen?


    Ich würde es wegheften in die Mietunterlagen.
    Ich würde auch nicht darauf reagieren. Auch bei Nichtreaktion wird etwas Ungültiges nicht gültig.
    Reagieren "muss" man erst auf Post vom Gericht...:rolleyes:

    Hallo Petra,

    "Habe die Angelegenheit geprüft und kann keine Fehler feststellen."
    Das ist ein Standardsatz, denn niemand macht einen Fehler... (Prestigesache...).
    Die Überprüfung - falls überhaupt möglich - lässt sich in diesem Fall nur durch Spezialisten durchführen, wobei ALLE relevanten Unterlagen verfügbar sein müssten. Evtl. müsste man zunächst auf die Herausgabe klagen...
    Ich kann Dir nur den (leider) unbefriedigenden Rat geben, das so hinzunehmen, auch, wenn's etwas weh tut.:(

    Hallo Ratsche,

    Zitat von Vermieter
    Wie begründet der Vermieter denn die separate Kündigung der Garage?

    "Die Mietminderung erfolgte von der Bruttomiete."
    Kann ja wohl nicht die Antwort sein...?

    "Der Vermieter meint die Garage gehöre nicht zur Wohnung - deshalb hätten wir die Garagenmiete vor der Minderung von der Bruttomiete abziehen müssen."
    Da der erste Teil nicht zutrifft, ist der zweite Teil gegenstandslos.

    "Wie gesagt existiert kein separater MV über die Garage."
    Und Teile eines Ganzen lassen sich soo leicht nicht kündigen.
    Ausserdem halte ich es für den VM als bezeichnend, dass er erst angesichts der Mietminderung sich bequemt hat, den Mangel zu beheben.

    Berichtigung: Nach Ihren neuerlichen Beitrag zum Erhalt der Rechnung hätten Sie dann noch Zeit bis November 2012 Einspruch zu erheben.


    Genau das war (auch) meine Idee, da Du ja bereits geschreipt hattest:):
    "Siehe BGB § 556 Abs 3 Satz 5.
    (5) Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen.
    (6) Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten."

    dann geht das ganze zum Anwalt.
    Haben wir überhaupt eine Chance die Kaution wiederzusehen?


    Hallo,
    das empfehle ich Euch auch.
    Das wird letztendlich ein Richter entscheiden.
    Tipp: Kurz und knackig sollten Deine Angaben sein. Niemand will Romane lesen. Zum Anwalt alle Aufzeichnungen, Protokolle, Mietvertrag, Fotos etc mitnehmen.

    DrHibbert:

    "Ich werde wohl jetzt erst ein Mal eine gescheite Rechtsschutz suchen, für den Fall der Fälle..."
    Wichtig ist auch der Einschluss vom Mieter-RS. Rückwirkende Ereignisse sind jedoch nicht abgedeckt, im Gegenteil: Die haben i.d.R. auch noch eine vierteljährliche Karenzzeit. Also: Schliesst Du abe 1.8. ab, übernehmen die erst Fälle, die ab dem 1.11. entstehen werden. Noch "schlimmer": Nur Fälle, die vor Gericht gehen...

    "Ich hab den Sinn und alles dahinter verstanden, aber woher warst Du Dir sofort so sicher, dass es sich bei der immobilie um eine entsprechende handelt?"
    Bei einem MFH dürfte es sich nur in seltensten Fälle um ein sog. "Energiesparhaus" handeln (sodass bspw. es nicht erforderlich ist, wegen der unheimlich gut gedämmten Aussenhaut des Gebäudes noch die Heizungsrohre zu isolieren).
    Bitte hier lesen...:http://www.luftdicht.de/geschichte/wschv95.pdf

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