Altbau Fensterscheibe gerissen

  • Mein Vermieter bleibt dabei dass die Scheiben bei der Wohnungsübergabe in Ordnung waren und ich nun die Kosten zu tragen habe. Weiß jemand wie ich das umgehen kann?


    Das wirste nicht umgehen können, denn Du wirst nicht beweisen können, dass die Fensterscheibe bei Wohnungsbezug kaputt war.

  • Sicher nicht, aber was definitiv den Scheiben anzusehen ist dass sie furchtbar alt sind und bei genauerer Betrachtung und eben auch mal den Versuch zu unternehmen sie zu bewegen, wird man feststellen das sie einfach nicht mehr gebrauchstauglich sind.
    Ich stehe kurz vor dem Abschluss einer Rechtschutzversicherung. Dann lasse ich den Gutachter kommen und sollte der feststellen, dass alle Fenster in meiner Wohnung nicht mehr den Standards entsprechen, hat mein Vermieter wirklich ein Problem. Denn ich bin nicht die Einzige im Haus mit den alten Fenstern.

  • Mieterin78:
    "was definitiv den Scheiben anzusehen ist dass sie furchtbar alt sind und bei genauerer Betrachtung und eben auch mal den Versuch zu unternehmen sie zu bewegen, wird man feststellen das sie einfach nicht mehr gebrauchstauglich sind."
    Wetten, dass Du den Scheiben ihr Alter nicht ansehen kannst?!

    "Ich stehe kurz vor dem Abschluss einer Rechtschutzversicherung. Dann lasse ich den Gutachter kommen und sollte der feststellen, dass alle Fenster in meiner Wohnung nicht mehr den Standards entsprechen, hat mein Vermieter wirklich ein Problem."
    Haha. Den Gutachter wirst Du bezahlen müssen nach dem Motto "Wer die Musik bestellt...":D
    Mit Deinem Rechtsverständnis sollteste ein eigenes Land gründen.

  • Zitat

    Die These warum, wieso, weshalb ist nun auch müßig nun bin ich einmal hier.


    Die These ist, dass Fensterscheiben sich nicht von selbst zerstören. Wenn doch wäre es zu beweisen, was wie gesagt anhand der Fotos unwahrscheinlich ist.

    Zitat


    Frage: Sollte ein Vermieter nicht versichert sein falls Fassadentechnische Probleme auftreten? Was ist wenn tatsächlich die Wand rausbricht ? Zahle ich mit meinen Betriebskosten nicht auch solcherlei Dinge wie Steuern und Versicherung bzgl. des Hauses und kann damit völlig zu Recht fordern, dass er sich um seine Fassaden Mängel selber kümmert?


    für Fassadentechnische Problem gibt es keine Versicherung. Aber es handelt sich hier auch um keinen Fassadenmangel, was immer dass auch sein soll. Die Wohngebäudeversicherung deckt im Regelfall Sturm, Leitungswasser, Feuerschäden ab, ggf. noch Elementarschäden.
    Eine Glasversicherung ist nicht vorgeschrieben.
    Zudem könnte die Versicherung dich in Regress nehmen.
    Wenn du den Schaden verursacht hättest, könntest du den Schaden deiner Haftpflicht melden, aber hast Du ja nicht. :)

    Zitat

    Ist es nicht so, dass er mir erst mal nachweisen müsste dass ich bewusst einen Schaden herbeigeführt habe bevor ich dafür aufkommen muss?


    Nein umgekehrt wird ein Schuh daraus.

    Zitat

    Sicher nicht, aber was definitiv den Scheiben anzusehen ist dass sie furchtbar alt sind und bei genauerer Betrachtung und eben auch mal den Versuch zu unternehmen sie zu bewegen, wird man feststellen das sie einfach nicht mehr gebrauchstauglich sind.


    war beim Einzug schon so

    Zitat


    Ich stehe kurz vor dem Abschluss einer Rechtschutzversicherung. Dann lasse ich den Gutachter kommen und sollte der feststellen, dass alle Fenster in meiner Wohnung nicht mehr den Standards entsprechen, hat mein Vermieter wirklich ein Problem. Denn ich bin nicht die Einzige im Haus mit den alten Fenstern.


    Bezahl von dem Geld lieber die Scheibe.
    1. tritt die Versicherung nicht für Fälle ein die in der Vergangenheit liegen
    2. zahlen die nicht den Gutachter, ein Gericht wird auch nicht "Deinen Gutacher" akzeptieren sondern einen eigenen bestellen. Wenn Du auf den Gerichts- und Anwaltskosten sitzen bleibst, kannst Du dann fast Privatinsolvenz anmelden. Das geht ruckzuck 4 stellig.
    3. nein der Vermieter wird nicht wirklich ein Problem haben sorry

    wie du dich auch drehst und wendest, deine Sicht der Thematik entspricht nicht der Realität sondern einem naiven Wunschdenken. Sorry wenn ich dass nochmal sagen muss.

    Was sagt denn der Glaser der angeblich die Spannungsrisse bestätigt hat, was der Scheibenaustausch kostet?

  • Nur mal zur Info:

    § 535
    Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
    (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

    § 536
    Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
    (2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt.

    § 536a
    Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels
    (1) Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 Schadensersatz verlangen.
    (2) Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn
    1. der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder
    2. die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist.

    In diesem Sinne hat mein Vermieter nun eingelenkt und repariert meine Scheibe. Ich mag ja naivem Wunschdenken verfallen sein aber Recht bleibt Recht. Und Eigentum verpflichtet!

    LG die Mieterin

  • Gab‘s Clown zum Frühstück?


    OK, dann lass' die Scheibe auswechseln ohne den klemmenden Rahmen zu reparieren. So sichert sich der Glaser gleich den nächsten Auftrag.

  • Na klar, wenn ein Vermieter zu seinem Recht kommt ist es Recht, wenn ein Mieter zu seinem Recht kommt ist es Nerverei. Genau das sind die qualitativ so wertvollen Beiträge die ich an einem Forum schätze.

    Ob die Rahmen gleich mitgewechselt, oder wenigstens endlich mal sauber abgeschliffen werden müssten wird dann wohl der Glaser feststellen.

  • Sorry aber dass Sie nicht im Recht sind, sind sich hier eigentlich alle einig, aber wenn Sie es nicht einsehen wollen, kann man Ihnen nicht helfen. Verwechseln Sie nicht Kulanz mit "Sie haben Recht"
    Weiterhin viel Spass in Ihrer rosaroten Scheinwelt.

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