Beiträge von Berny

    duchessofcambri,

    "In unserer Wohnung ist die Gasetagenheizung im Wohnzimmer durch den Heizungsbauer kaputt gegangen. ... Der kaputte Ofen gehörte seine Mutter und ist bei der Reinung kaputt gegangen."
    Ich halte den Heizungsbauer=Verursacher für ersatz- bzw. reparaturpflichtig. Er wird doch wohl eine Betriebshaftpfichtversicherung haben?!

    "Die Genossenschaft bietet einen vergünstigten Ofen an ( ca. 300€ und nicht annähernd das selbe Modell). Einbau und die 300€ müssten wir selber zahlen."
    Halte ich für reine Kulanz der Genossenschaft=Vermieter.

    "Ich habe von soetwas noch nie gehört, Heizung etc. ist doch Sache des Vermieters, oder?"
    Nein, denn die Wohnung wurde seinerzeit mit Kohleofenheizung gemietet.

    "Müssen wir nun Zahlen?"
    Nein, aber der VM auch nicht.

    Hallo Toast,

    dadurch, dass Du Dich bei Mietbeginn nicht gekümmert hast, was Du lt. MV hättest tun sollen, hat der Versorger nicht Dich Neuverbraucher, sondern den VM in Anspruch genommen. Dieses Geschäftsgebaren ist ganz normal und üblich.
    Ich müsste hier sämtliche Unterlagen einsehen, um Dir etwas Definitives sagen zu können. Ergo: Nimm' alle Unterlagen (auch Zahlungsbelege) mit und lass' Dich vor Ort beraten.

    Hallo Toast,

    das kommt mir doch etwas komisch vor...

    "habe ich heute Post von meinem Vermieter bekommen mit der Aufforderung knapp 3500euro an ihn zu überweisen da er für meine Wärmeversorgung in vorleistung gegangen ist."
    Wurden Belege/Kopien beigefügt, aus denen man die Forderung nachvollziehen kann?

    "in meinem Mietvertrag steht das ich für Strom und Wärme mich an meinen Direktversorger wenden muss,"
    Eine klare Ansage.

    "nur leider habe ich gedacht das wärme mit in den Nebenkosten steckt (erste Wohnung und ziemlich naiv...)."
    Ja, wirklich.

    "nun bekam ich vor ca 10 Monaten post von meinem Energie unternehmen mit aufforderung Wärme zu bezahlen,"
    Für welchen Zeitraum?

    "In dem schreiben steht: "Wir weisen darauf hin, dass das Versäumnis des Vertragsabschlusses mit dem energieunternehmen eine schwerwiegende Verletzung Ihrer Pflichten aus dem Mietvertrag darstellt."
    Nun wollen rückwirkend ab dem 1.7.2008 3500€ von mir haben..."
    Schön, dass die sich um Deinen Mietvertrag kümmern...:rolleyes:

    "Wieso sagen die aber jetzt erst was? ist ja schließlich 4 Jahre her..."
    Tipp: Anrufen und fragen.

    "Gibt es da vielleicht ne verjährungsfrist oder irgendwas?"
    Mach' Dir keine falschen Hoffnungen!

    Hallo Theo,
    solches Verhalten darf heutzutage nicht verwundern.
    Ich würde dem VM per Einwurfeinschreiben den Mangel mitteilen, auch, seit wann ihm der Mangel bereits bekannt ist, und bitten, ihn zeitnah unter Verweis auf § 535 BGB zu beheben oder beheben zu lassen. Zwecks Terminabsprache bist Du doch sicher unter einer HandyNr. erreichbar.

    Ich gehe davon aus, dass das Ganze mit dem Anwalt geregelt werden muss ich aber zumindest vorab dem VM ein wenig die Stirn bieten kann. =)


    Yoo, da solltest Du, wenn Ihr nicht miteinander klar kommt (und es sich für Dich lohnen könnte) einen auf Mietrecht spezialisiertenr RA nehmen. Der kann sich sicherlich deutlicher und präziser ausdrücken und evtl. Forderungen stellen als unsereins.

    Hallo Newbs,

    "Im Mietvertrag steht, dass Wohnung renoviert übergeben wurde und farbige Wände mit Dispersionsfarbe zu streichen sind (nach Auszug)."
    Soweit klar.

    "Lt. Übergabeprotokoll: Mängel, die Schadenersatzpflicht ausschließen:"
    Ausschliessen verstehe ich jetzt nicht.

    "Wohnung ungemalert, Bohrlöcher verschlossene in Küche und Bad (ohne genaue Anzahl)
    1. Termin am 06.08.12 (weil VM voher nicht konnte), Wohnung wurde nicht abgenommen, eine Mängelliste jedoch nicht erstellt und bis auf 2 Ausnahmen (kaputte Tür und Zierleisten die mit Farbe verschmiert sind)keine weiteren genannt. VM stellt Frist bis 27.08.12 (auch hier kann er nicht eher)
    Die farbigen Wände in Flur und Wohnzimmer wurden durch uns mit weißer Dispersionsfarbe gemalert.
    Frage: Muss eine Mängelliste erstellt werden, damit wir überhaupt wissen was wir ausbessern sollen?"
    Ich würde sagen ja, kenne jedoch keine Rechtsvorschrift diesbzgl.

    "Und inwieweit kann er eine Nutzungsentschädigung bis zum 27.08.12 verlangen?"
    Bie 27.8. nicht, meine ich.

    ist natürlich ein guter zeitpunkt für eine rechtschutzversicherung ;)


    Gute Idee!
    Ich würde eine Tabelle anfertigen mit den Ergüssen der Vermieterin: Wer hat was wann gemacht, wie wirkte es sich aus, wer ist Zeuge.
    Gelegentlich würde sie von mir einen Brief bekommen, worin ich mir die Eingriffe verbitten würde und mir eine rechtliche Prüfung vorbehalte mit dem Ziel, eine Mietminderung zu definieren, evtl. eine Einstweilige Verfügung zu erwirken, wonach ihr bei fortgesetztem Verhalten ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000,00 Euro angedroht wird.

    Nein, das dürfte er nicht.
    Es wäre nur dann möglich, wenn er z.B. einen Drehstromanschluß für einen Elektroherd (sofern nicht bereits schon vorhanden) installieren ließe.


    Solch Popelskram sollte doch eh Standard sein.
    In der von mir vergewaltigten Immobilie hatte ich vor einiger Zeit solch alte Leitung komplett ausgewechselt. War für mich eine Selbstverfreilichkeit.

    Ich meine dem Vermieter gegenüber zugibt, das er alleine für die Schulde verantwortlich ist. Sodass mir meine Schulde entstehen.


    Lisaaaaa, es kann doch nicht so schwer sein!
    Der andere Mieter kann tausendmal etwas "zugeben" oder schriftlich bestätigen oder tausend Eide leisten: IHR BEIDE seid und bleibt dem Vermieter gegenüber in der Pflicht - er sei denn, er ist so blöde, äh, dumm und entlässt einen von Euch beiden aus dem Vertrag.


    mein Vormieter hätte eigentlich die Wohnung streichen müssen, er hatte mir 100€ gegeben damit ich das mache, ich und der Vermieter waren einverstanden.
    Muss ich ich die Wände jetzt wieder streichen ? das ich die Dübellöcher zu mache und überstreiche ist selbstverständlich.
    Eine Wand hatte ich zum einzug GRÜN gestrichen muss ich diese auch wieder weiß streichen ? Was muss ich überhaupt streichen?


    M.E. solltest Du die grüne Wand auf jeden Fall weiss streichen und die Wohnung ohne Beschädigungen bzw. grobe Abnutzungsspuren zurückgeben.
    Rechtzeitig vorher mal mit dem VM sprechen/besichtigen.

    Okay, das wundert mich allerdings jetzt. Denn wir waren stets direkt in der Abrechnung benannt und als Empfänger angegeben, da lief nichts über den Vermieter.
    Und ausserdem, so wie ich den Vermieter einschätze, wird er nicht auf meine Forderung nach Neuberechnung eingehen. Er ist - gelinde gesagt - leider nicht so seriös, wie man es gerne hätte...

    Die Hausverwaltung müsste aber doch eigentlich auf mein Anschreiben reagieren oder ist diese komplett aus dem Schneider? Ist doch keine Art...


    M.E. gibt es kein Gewohnheitsrecht. Wenn die Sache vor Gericht gehen sollte, zündet sich der VM ein Pfeifchen an...

    Hallo Hanns,

    bei einem Gewerbemietvertrag hast Du weitgehende Gestaltungsfreiheit.

    "möchte er eine Ausstiegsklausel haben für die Fälle:
    a) dass er erkrankt und damit berufsunfähig wird
    b) sich das Geschäft nicht rechnet
    Für a muss ein Amtsarzt die Arbeitsunfähigkeit bestätigen für Fall b müssen die Bücher offen gelegt werden."

    M.E. könnt Ihr das so vereinbaren und bspw. die Kündigungsfrist auf sechs Monate zum Monatsende festlegen.
    Du solltest Dich jedoch bei der Gemeinde darüber informieren, ob Du diesen Raum gewerblich vermieten darfst.

    Danke für die Antwort. Eine weitere Frage: Sollte der Vermieter die Stromleitungen doch erneuern, kann er dann im Gegenzug die Miete erhöhen?


    Nein, kann er nicht. In der schriftlichen Aufforderung zur Mängelbehebung würde ich mich auf § 535 BGB berufen.

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