Beiträge von Berny

    heute kam der vermieter vorbei und meinte er würde zum 1. januar die miete um 50 € erhöhen weil die hausverwaltungskosten gestiegen seien.


    Ich würde jetzt noch garnicht darauf reagieren. MEH mit solchen "Begründungen" sind nämlich m.E. sowieso unwirksam.

    insgesamt sind es etwas über 1700 €. die miete beträgt komplett 620,00€ und die arge hat immer nur 486€ überwiesen


    Somit geschah die Kündigung zurecht.
    Du kannst sie lediglich "reparieren", indem Du sämtliche Rückstände innerhalb von max. zwei Wochen ausgleichst. Wäre auch kein Fehler, dies kurz schriftlich anzukündigen.
    Der Arge ggü wäre es auch kein Fehler, wenn Du sie mal schriftlich darüber informierst, dass ihre Nichtinformationen über die reduzierten Zahlungen Dich in erhebliche Schwierigkeiten gebracht haben.

    Hallo daniel87,

    auf Deine weiteren Einlassungen werde ich nicht eingehen.
    Deine Schuld, eine Bruchbude gemietet zu haben.
    Wenn Du jetzt kündigst (beide/alle Mieter MÜSSEN unterschreiben), wäre der nächste Termin der 30.11.2012.
    PS: Du würdest denjenigen, mit denen Du schriftlich zu tun hast, das Leben erleichtern und Dir mehr Sympatien einhandeln, wenn Du Dich der guten alten Gross- und Kleinschreibung bedienen würdest.

    daniel87:

    "Muss dann trotz der Beantragung der Mängelbeseitigung"
    Du bist kein Antragsteller (bei einer Behörde bspw.).

    "die Miete des ersten Monats in voller höhe beglichen werden?"
    Ich meine JA.

    "Wohnen kann man darin momentan nicht, da sich nun nach 2 tägigem nicht lüften z.B. im Bad (da ich nicht in der Wohnung war) ein beisender Geruch in der Luft liegt."
    Diesbezüglich solltest Du das Gesundheitsamt einschalten und Dir von einem Amtsarzt die Unbewohnbarkeit der Mietsache bescheinigen lassen.

    "Minderung von vornherein Möglich??"
    Jetzt kämen wir allmählich in den Bereich der unzulässigen Rechtsberatung, denn diese ist nur den Angehörigen der rechtsberatenden Berufe vorbehalten.

    Nach Beantragung der Mängelbeseitigung und nicht erfüllen ist ja ein eventueller Rücktritt möglich. Aber wie ist das von vornherein?


    Wenn vom VM zu vertretende Mängel bei Mietbeginn sind bzw. waren UND diese Dir verborgen blieben, könnteste wohl deren Beseitigung einfordern. Ob sie soo eklatant sind einen Rücktritt zu begründen, vermag auch ich nicht zu beurteilen.

    Es ist eigentlich schon lächerlich sowas. Wie schwer kann es denn sein die Zählerstände so auszurechnen das es passt. Ich werde die Abrechnung trotzdem mal nachprüfen lassen, da ich es nicht einsehe Dinge zu zahlen die nach dem Auszug geleistet wurden.

    Beispiel Zählerstand Wohnzimmer:

    Protokoll: 0669
    Abrechnung: 1133

    Das kann es ja nicht wirklich sein oder??

    "Irrtümer"... passieren immer wieder...
    § 263 StGB Betrug - dejure.org

    Danke für die Antwort. Ich habe mir die Zählerstände auf dem Übergabeprotokoll eben mal angesehen und diese mit den Ständen auf der Abrechnung verglichen. Die Stände auf der Abrechnung sind alle viel höher als die vom Protokoll. Es wurden außerdem Leistungen berechnet die vor 2 Wochen erst geleistet wurden. In der Wohnung ist ca 3 wochen nach meinem Auszug ein neuer Mieter eingezogen. Vllt ist auch einfach was schief gelaufen.


    Tja, es kann auch schon mal etwas "schief" laufen...:(

    Habe heute von meinen Exvermieter eine Nebenkostenabrechnung erhalten
    Ich bin am 1.1.2010 in die Wohnung eingezogen und am 31.05.2011 aus der Wohnung ausgezogen. Da es ja jetzt über 1 Jahr her ist das ich ausgezogen bin und seitdem keine Abrechnung erhalten habe brauche ich doch nichts zu zahlen, oder sehe ich das falsch?


    Hallo Mchael,
    das siehst Du teilweise falsch...:
    Falls der Betriebskostenabrechnungszeitraum für diese Immobilie (wie es meistens der Fall ist) mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, hätteste die Abr. 2010 spätestens bis zum 31.12.2011 erhalten haben müssen (es sei denn, der VM hätte die Verspätung NICHT zu vertreten).
    Für 1.1.-31.5.11 ist also noch möglich.

    Unsere Mieter (ein Pärchen) haben ein Kind bekommen. Wir berechnen eine Pauschalmiete, da wir keinen extra Zähler für die Energiekosten haben. Als das Kind geboren wurde haben wir vertraglich die Miete erhöht, da die Energiekosten ja nun steigen müssen. Dieser erhöhte Mietvertrag wurde von unserem Mieter nicht akzeptiert, jedoch blieben sie weiter in der Wohnung. Können wir rechtlich die angefallenen und nicht gezahlten Mehrkosten lt. der Mieterhöhung einklagen.


    Natürlich könnt Ihr klagen.... aber spätestens bei Gericht müsstet Ihr die Vertragsbedingungen offenlegen.:rolleyes:

    Muss er mir ein neues Schreiben aushändigen mit einem angepasstem Zahlungstermin?
    Und verschiebt sich die Frist, wenn dies zutrifft?


    Hier wird es sicherlich verschiedene Meinungen geben:
    1. Offensichtlicher Irrtum, wenn bspw. statt der 30.06. der 31.06. angegeben wurde. Hier, meine ich, wäre das noch i.O.
    2. Schwerwiegende Irrtümer lassen sich nicht durch ein nachgeschobenes Schreiben reparieren, so wie hier, meine Meinung.

    Danke für die schnelle Antwort!
    Also muss ich die höhere Miete erst ab dem 1.10.2012 zahlen?


    Wenn die übrigen im Link genannten Voraussetzungen erfüllt sind, ja.

    "Ich habe heute ein Schreiben von meinem Vermieter erhalten in dem er mich zum 1.09.2012 auffordert eine höhere Miete zu bezahlen."
    Halte ich für eine Dreistigkeit/Frechheit.

    Zohrab:

    "Ich darf Laminat verlegen, dadrunter eine Folie legen, mein Laminat mit Laminatreiniger reinigen. Dies ist doch ein vertragsmäßiger Gebrauch oder nicht?"
    OK.

    "Ich kann doch schließlich nichts dafür, dass Feuchtigkeit durch das Laminat geht und die Farbe vom Logo der Folie abfärbt."
    Doch. Niemand hat Dich gezwungen, eine minderwertige Folie auf den "Mutter"boden zu legen.
    Das müsstest Du doch wohl begreifen, soo heiss ist es doch nicht mehr!

    Zohrab,

    "Bei Neueinzug vor 9 Jahren als erster Mieter war der Boden mit PVC"
    Soweit klar.

    "...haben wir auf den PVC Boden eine Trittschall-Antirutschfolie vom Baumarkt verlegt gehabt und dadrauf dann das Laminat verlegt."
    Soweit auch klar.

    "Diese Folie hat sich schließlich auf den PVC Boden abgefärbt,"
    Soweit ebenfalls klar.

    "Der Vermieter möchte, dass wir die Gesamtkosten übernehmen, weil die Mietsache in keinem ordnungsgemäßigten Zustand übergeben wird."
    Das sehe ich auch so.

    "Aus unserer Sicht liegt jedoch ganz klar § 538 Abnutzung der Mietsache [also des ursprünglichen Bodens] durch vertragsgemäßen Gebrauch vor."
    Eine seltsame Logik...:(:mad: *kopfschüttel*

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