Nebenkonstenabrechnung zu spät erhahlten?

  • Hallo zusammen,

    Habe heute von meinen Exvermieter eine Nebenkostenabrechnung erhalten und soll knappe 600€ nachzahlen. Ich bin am 1.1.2010 in die Wohnung eingezogen und am 31.05.2011 aus der Wohnung ausgezogen. Da es ja jetzt über 1 Jahr her ist das ich ausgezogen bin und seitdem keine Abrechnung erhalten habe brauche ich doch nichts zu zahlen, oder sehe ich das falsch?

    Ich habe noch nichteinmal eine Abrechnung für das Jahr 2010 erhalten was mich jetzt etwas stutzig macht.

    Hoffe Ihr könnt mir helfen.

    Grüße Michael

  • Habe heute von meinen Exvermieter eine Nebenkostenabrechnung erhalten
    Ich bin am 1.1.2010 in die Wohnung eingezogen und am 31.05.2011 aus der Wohnung ausgezogen. Da es ja jetzt über 1 Jahr her ist das ich ausgezogen bin und seitdem keine Abrechnung erhalten habe brauche ich doch nichts zu zahlen, oder sehe ich das falsch?


    Hallo Mchael,
    das siehst Du teilweise falsch...:
    Falls der Betriebskostenabrechnungszeitraum für diese Immobilie (wie es meistens der Fall ist) mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, hätteste die Abr. 2010 spätestens bis zum 31.12.2011 erhalten haben müssen (es sei denn, der VM hätte die Verspätung NICHT zu vertreten).
    Für 1.1.-31.5.11 ist also noch möglich.

  • Danke für die Antwort. Ich habe mir die Zählerstände auf dem Übergabeprotokoll eben mal angesehen und diese mit den Ständen auf der Abrechnung verglichen. Die Stände auf der Abrechnung sind alle viel höher als die vom Protokoll. Es wurden außerdem Leistungen berechnet die vor 2 Wochen erst geleistet wurden. In der Wohnung ist ca 3 wochen nach meinem Auszug ein neuer Mieter eingezogen. Vllt ist auch einfach was schief gelaufen.

  • Danke für die Antwort. Ich habe mir die Zählerstände auf dem Übergabeprotokoll eben mal angesehen und diese mit den Ständen auf der Abrechnung verglichen. Die Stände auf der Abrechnung sind alle viel höher als die vom Protokoll. Es wurden außerdem Leistungen berechnet die vor 2 Wochen erst geleistet wurden. In der Wohnung ist ca 3 wochen nach meinem Auszug ein neuer Mieter eingezogen. Vllt ist auch einfach was schief gelaufen.


    Tja, es kann auch schon mal etwas "schief" laufen...:(

  • Es ist eigentlich schon lächerlich sowas. Wie schwer kann es denn sein die Zählerstände so auszurechnen das es passt. Ich werde die Abrechnung trotzdem mal nachprüfen lassen, da ich es nicht einsehe Dinge zu zahlen die nach dem Auszug geleistet wurden.

    Beispiel Zählerstand Wohnzimmer:

    Protokoll: 0669
    Abrechnung: 1133

    Das kann es ja nicht wirklich sein oder??

  • Es ist eigentlich schon lächerlich sowas. Wie schwer kann es denn sein die Zählerstände so auszurechnen das es passt. Ich werde die Abrechnung trotzdem mal nachprüfen lassen, da ich es nicht einsehe Dinge zu zahlen die nach dem Auszug geleistet wurden.

    Beispiel Zählerstand Wohnzimmer:

    Protokoll: 0669
    Abrechnung: 1133

    Das kann es ja nicht wirklich sein oder??

    "Irrtümer"... passieren immer wieder...
    § 263 StGB Betrug - dejure.org

  • >da ich es nicht einsehe Dinge zu zahlen die nach dem Auszug geleistet wurden

    Es kann durchaus passieren, dass Dir noch Leistungen anteilig in Rechnung gestellt werden die in dem Jahr anfallen. z.B. wenn der Schornsteinfeger erst nach deinem Auszug kehrt wird der Jahresbetrag trotzdem anteilig umgelegt.
    Also die Frage kann man nur beantworten wenn Du die genaue Art der umgelegten Position benennst.

    Zum Thema Zählerstand.
    Im Wohnzimmer geht es wohl um Heizkostenzähler. Beachte hier bitte, dass die abgelesene Zahl noch mit verschiedenen Faktoren multipliziert wird und dann in die Endabrechnung einfliesst und da es ziemlich genau das Doppelte ist, liegt die Vermutung nahe, dass der Faktor um die 2,x liegt. Somit kann der Wert durchaus stimmen.
    In meinem Wohnzimmer wird der Wert z.B. mit 2,701 multipliziert

    Multiplikator = (Kc * Watt) / 168000

    Die Bestimmung des Bewertungsfaktors findet im Rahmen der Montage des Heizkostenverteilers statt. Dazu wird der Hersteller und Typ des Heizkörpers − soweit möglich − bestimmt und ein Aufmaß genommen. Das führt zur Heizkörperleistung als erstem Teil des Bewertungsfaktors. Anschließend wird der Faktor noch durch den sogenannten Kc-Wert korrigiert, welcher den Wärmeübergang zwischen Heizmedium, letztlich dem Heizkörper, und Heizkostenverteiler beschreibt. Die Heizkörperbewertung setzt die Kenntnis genauer Daten über den eingesetzten Heizkostenverteiler und den Heizkörper voraus, die in umfangreichen Mess- und Versuchsreihen gewonnen werden.

    aus Wikipedia

    >Es wurden außerdem Leistungen berechnet die vor 2 Wochen erst geleistet wurden

    2 Wochen wovor und welche Leistungen?

    Dies kann auch passen, wenn es sich z.B. um die Kosten für die Erstellung der Heizkostenabrechnung handelt, auch diese sind dann anteilig für die 5 Monate in 2011 zu bezahlen, auch wenn sie erst in 2012 anfallen.

    Einmal editiert, zuletzt von Vermieter (3. September 2012 um 10:42)

  • Hallo rave86,
    wenn in Ihren Mietvertrag eine Betriebskostenvorauszahlung vereinbart wurde, ist der Vermieter in der Regel verpflichtet Ihnen am Ende eines Abrechnungsjahr innerhalb der nächsten 12 Monate eine Beko Abrechnung ordnungsgemäß zu erstellen. Erfolgte keine Abrechnung und der Vermieter hat dies zu verschulden, dann kann er nach der oben genannten Frist von Ihnen keine Nachzahlung mehr verlangen. Ihnen steht (falls vorhanden) Ihr Guthaben aber noch zu.

    Fordern Sie Ihren Vermieter schriftlich mit Nachweis auf, die Beko Abrechnung zu erstellen.
    Achtung: Abrechnungsjahr muss nicht Kalenderjahr sein. Bsp. Mai 2009 bis Mai 2010 ist auch möglich.

    Tipp. Wenn es weitere Schwierigkeiten geben sollte, kann folgendes beachtet werden. Da Sie schon lange das Mietverhältnis beendet haben, besteht in der Regel auch kein Vertragsverhältnis mehr. Somit ist fraglich auf welchen Grundlage sich Ihr Vermieter beruft. Rechtsanwalt kann hier helfen.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Achtung: Abrechnungsjahr muss nicht Kalenderjahr sein. Bsp. Mai 2009 bis Mai 2010 ist auch möglich.


    Um es *zaunwink* mal präziser zu formulieren: In der von mir vergewaltigten Immobilie ist der Abrechnungszeitraum bspw. vom 1.6.-31.5.
    Meine Mieter werden jetzt im September mit den BK_Abrechnungen beglückt werden.

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