Hallo Preisel,
sind denn die Kosten des Hausmeisters und auch der Hausreinigung als umlegbar im MV vereinbart worden?
Beiträge von Berny
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paipel:
"Und was für eine Frist muss er uns da setzen, wenn wir ja eigentlich nicht sofor raus wollen? Ich habe da mal etwas von 9 Monaten ab 10 Jahren Mietzeit gehört?"
Ich auch."Und muss er nach dem Neubau nicht uns diesen Wohnraum zur Miete erst anbieten?"
Das wär mir neu. In der Zwischenzeit müsstet Ihr ja auch irgendwo wohnen..."Oder könnte er auf dem Grundstück auch eine schöne Villa zum selber bewohnen aufbauen?"
Das wäre dann nicht mehr Eure Angelegenheit.PS@Kolinum: Über eine "angemessene" wirtschaftliche Verwertung werden die Parteien womöglich trefflich streiten können.
Vielleicht bespricht unser Fragesteller die Angelegenheit mal mit seinen mitbetroffenen Nachbarn.
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der Vermieter heute angerufen hat und gefragt hat wie sie es jetzt mit den zusätzlichen kosten machen.
Ich würde den VM bitten, schriftliche Vorschläge zu unterbreiten.
Dann ist der VM erst mal wieder an der Reihe. Wenn sein Schreiben vorliegt, sehen wir weiter.
In meiner früheren Firma, wenn telefonische Kundenbeschwerden kamen, sagte ich den Anrufern, sie möchten schreiben, damit wir den Vorgang in Ruhe prüfen können, und sie bekämen dann auch einen Bescheid. Das war's dann meist schon...:p -
Meiner unmassgeblichen Meinung nach hat es sich der Vermieter bei dieser verbauten Wohnung (vornehmdeutsch: Maisonettenwohnung) einfach gemacht und sich rechtssicher auf die Angaben der Bauzeichnung bezogen.:D
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Achtung: Abrechnungsjahr muss nicht Kalenderjahr sein. Bsp. Mai 2009 bis Mai 2010 ist auch möglich.
Um es *zaunwink* mal präziser zu formulieren: In der von mir vergewaltigten Immobilie ist der Abrechnungszeitraum bspw. vom 1.6.-31.5.
Meine Mieter werden jetzt im September mit den BK_Abrechnungen beglückt werden. -
Hallo Melanie,
hier wäre ein Fachmann/Energieberater eher der geeignete Ansprechpartner.
"letztes Jahr Stromverbrauch von ca. 5800 kw
dieses Jahr pro Monat zwischen 350 und 400 kw"
Bei uns zwei Personen hochgerechnet auf ein Jahr 1731 kWh."Wasser letztes Jahr ca. 70 m3"
Bei uns ca. 40m³ p.P."letztes Jahr Ölverbrauch 2800 liter / Holz ca. 12 Ster"
Kann ich nichts zu sagen. Wir haben Gasverbrauch hochgerechnet auf ein Jahr 807 m³ für unsere Etagenheizung (Warmwasser und Heizung). -
Hallo DrHibbert,
als meine LG aus ihrer gleichgearteten Wohnung auszog, hat ihr VM (von Beruf Richter) nach Kenntnisnahme der zitierten HKVO die letzte HK_Abrechnung selbst von 50/50 auf 30/70 umgerechnet und dann die Erstattung vorgenommen.
"Nun die Antwort der Hausverwaltung: Ein 3-Zeiler mit Hinweis auf einen Flyer irgendeines Energieunternehmens, in dem es heißt, dass 3 Dinge erfüllt sein müssten, damit mein „Vorschlag“ angewandt werden müsse. Der 3. Punkt, die Dämmung der Heizungsrohre von weniger als 50%, sei nicht erfüllt und somit sei eine Abrechnung nicht Zwangsweise auf 50% / 50% zu verteilen…"
Halte ich für lächerlich und rechtlich nicht für durchsetzbar. Flyer haben keine Gesetzeskraft. *gaga*
Da die Immobilie nicht den Anforderungen der EnEV entspricht, ist m.E. nach 30/70 abzurechnen.
Ich würde die Abrechnung entsprechend umrechnen und dann einen evtl. Restforderungsbetrag erstatten. Auch sollte dem VM/der HV dies rechnerisch mitgeteilt werden.
PS: Ich würde noch hinzufügen, dass es tausende von anderen HVs bereits begriffen haben. -
Hallo Mina,
wie lautet denn der die Dachterasse betreffende Teil des Mietvertrags? -
Hallo mietina,
"das hört sich schlecht an. Die Neuregelung läßt da auch keine Lücke offen?"
Zu Euren Gunsten nicht. Bin selbst Mieter und auch Vermieter. Streng genommen brauchen Wohnflächen in Mietverträgen garnicht angegeben zu werden, jedoch als Berechnungsgrundlage für nach Mietflächen zu berechnenden Betriebskosten wäre eine Wohnflächenangabe schon sinnvoll."ichkann feststellen, dass die Wohnfläche nicht stimmt und das für die Zukunft geltend machen, oder? Also nicht rückwirkend Geld zurückfordernd, dafür aber für die zukünftigen Zahlungen weniger Miete zahlen?"
Vergiss' es."im vorliegenden Mietvertrag steht noch der alte VM drin, der hat das Haus vor 5 Jahren an eine Investment-Group verkauft. Wir haben aber noch den alten und keinen neuen bekommen."
Falls Du den Mietvertrag meinst, ist das i.O. so. Den VM-Wechsel habt Ihr ja sicherlich schriftlich. -
Hallo jannice,
kann es sein, dass Euer Ex-VM finanziel "klamm" ist?
Mir kommt komisch vor, dass der VM für das Ablesen die Firma extra beauftragen "muss". Normal ist das nicht, denn die kommen automatisch im Rahmen des (meistens) Zehnjahresvertrags bzw. eben Zeitvertrags. Und deren Kosten werden automatisch auf die einzelnen Mieter/Nutzer verteilt. -
Heho,
Berny: "[...]OMG[...]"
...dazu: Strandebakken
Berny: "[...]Wie kann man nur so naiv und dumm sein.[...]"
...dazu: frech, unverfroren und einfach nur vermutlich mit ner geringen Hirndrehzahl verfasst.
Gesamtbeitrag von Berny - unterirdisch und wirkt wie Scrabble für Wortschatztiefflieger.
Vielen Dank ;-).
Offensichtlich noch nicht nüchtern vom Feiern... -
Kann mir sonst jemand einen Rat oder § nennen, der mir als Mieter ggf. "Recht" gibt, nicht zur Zahlung heran gezogen werden zu können?
Hallo Mayella, @Sinus hat hierunter bereits korrekt geantwortet. Pauschalstrafen für alle sind rechtswidrig. Denjenigen, die zahlen sollen, muss die Verursachung auch nachgewiesen werden.
Unser VM hat es vergangenes Jahr geschickter gemacht: Rechtzeitig vorher die Mieter schriftlich aufgefordert, ihren Kram zu entfernen und dann reichlich später auf VM-Kosten entsorgt und dann die Dachböden abgeschlossen. -
Hallo Cherry828,
niemand hält Dich davon ab, mal Kontakt mit der Frau des VM aufzunehmen. Vielleicht ist etwas mit dem VM passiert. -
Seit einem halben Jahr wohne ich nicht mehr in der Wohnung und habe bis heute die Kaution nicht zurück erhalten. Der Laden begründet es damit das die auf die Jahresabrechnung warten.
Bin Laden...? Den gibt es doch nicht mehr...:( -
Hallo aborit,
meinen Vorrednern schliesse ich mich an.
Da Ihr beide unterschrieben habt, haftet jeder dem VM ggü in voller Höhe, egal ob einer da noch wohnt oder nicht.
Auch kündigen könnt Ihr NUR gemeinsam. -
Hallo Thommy,
je länger der Roman, desto kürzer die Antwort (Substanz entscheidet).
Ich würde dem VM den Mangel schriftlich nachweislich per Einwurfeinschreiben mitteilen - auch, seit wann ihm der Mangel bekannt ist - und zeitnahe Behebung einfordern. -
Hallo Ponyhof,
Deine Angaben - bzw. dieses Durcheinander sollteste einem Rechtsanwalt und Gutachter vorlegen. Vielleicht kann Letzterer auch einmal klären, wieviele Tage der November hat.
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Hallo Melli,
teile uns doch bitte mal morgen die Gründe der Arge mit.
Man kann ja nur dazulernen...;) -
Aus meiner Sicht verlangt der VM keine pauschalen NK, sondern die Auffüllung der Kaution. Was, wenn aus noch zu erstellenden Abrechnungen Nachzahlungen zu erwarten sind, durchaus rechtens ist.
Richtich, könnten ja 3 Monate à 80 Euronen sein. Und wenn jährlich abgerecnet wird, wird der TO noch bis 31.12.2013 Geduld habenmüssendürfen. -
Feierei:
"Es war einmal ein junges Päarchen, welche ...."
OMG!..."Das Paar hatte nämlich ordentlich den Pinsel geschwungen und jeden Raum farblich angepasst - "
... welches ich als VM nicht akzeptieren würde. Und über Geschmack und Zumutbarkeit können wir dann bis zum St. Nimmerleinstag streiten und riskieren Kosten im fünfstelligen Eurobereich...
Wie kann man nur so naiv und dumm sein.
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