Sperrmüllentsorgung

  • Hallo zusammen,

    habe zurzeit ein Problem mit der Hausverwaltung. Hatte letzten Freitag ein Schreiben der Hausverwaltung im Briefkasten, beziehungsweise alle Mieter des Hauses, in dem verlangt wird das Sperrmüll aus der Waschküche sowie vom Dachboden entfernt werden soll. Eine Mieterin hat sich darüber wohl beschwert. Kann ich auch nachvollziehen, die beiden Bereiche sehen aus wie ne Müllkippe. So, falls aber kein Mieter diesen Sperrmüll entsorgt oder dafür verantwortlich ist, wird eine kostenpflichtige Räumungsfirma beauftragt und diese Kosten werden dann auf ALLE Mieter des Hauses über die Nebenkosten verteilt. Da ich glaube das die Verursacher schon ausgezogen sind (ich wohne noch kein Jahr hier), wird die Hausverwaltung diese Firma wohl beauftragen. Ich sehe mich aber nicht dazu veranlasst, für andere Mieter die Kosten der Räumung zu zahlen.

    Meine Frage: Kann die Hausverwaltung das so einfach entscheiden und wie kann man sich dagegen sonst wehren? Ich weiß nicht ob das rechtlich so in Ordnung ist.

    Hoffe Ihr könnt mir irgendwie helfen.

    Danke schon mal im Voraus.

    Daniela

    3 Mal editiert, zuletzt von Daniela (12. April 2010 um 22:09)

  • Es gibt einmal die Überlegung, dass die Müllentsorgung auf die Mieter gem. Mietvertrag als Betriebskosten umgelegt werden und zum Anderen wenn vorgenanntes nicht zutrifft, dass nur die Verursacher die Kosten zahlen.
    Sind die Verursacher nicht feststellbar, dann gehören die Kosten dem Vermieter. Diese Verpflichtung ergibt sich m.E. aus dem § 535 BGB. Er hätte es gar nicht soweit kommen lassen dürfen.

    Nachtrag: Urteile
    Entsorgung von Sperrmüll als Betriebskosten
    Betriebskosten können nur dann auf die Mieter umgelegt werden, wenn sie den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung entsprechen. Für die Kosten der Beseitigung von Sperrmüll bedeutet dies, dass der Vermieter im Falle einer ordnungswidrigen Entsorgung von Sperrmüll den Verursacher zu ermitteln und die Kosten von diesem einzufordern hat. Nur dann, wenn die Ermittlung des Verursachers nicht erfolgreich war, dürfen die Kosten der Beseitigung von Sperrmüll auf die Allgemeinheit der Mieter umgelegt werden.

    AG Hohenschönhausen - 10 C 173/00 -

    Einmal editiert, zuletzt von Sinus (13. April 2010 um 09:30) aus folgendem Grund: Nachtrag

  • Hallo Daniela,

    ich habe gesehen, dass Dein Beitrag schon ca. zwei Jahre her ist, aber da ich momentan genau das gleiche Probleme mit meiner HV habe, würde es mich sehr interessieren, wie die Sache bei Dir ausgegangen ist?!

    Kann mir sonst jemand einen Rat oder § nennen, der mir als Mieter ggf. "Recht" gibt, nicht zur Zahlung heran gezogen werden zu können?


    LG,

    Mayella

  • Kann mir sonst jemand einen Rat oder § nennen, der mir als Mieter ggf. "Recht" gibt, nicht zur Zahlung heran gezogen werden zu können?


    Hallo Mayella, @Sinus hat hierunter bereits korrekt geantwortet. Pauschalstrafen für alle sind rechtswidrig. Denjenigen, die zahlen sollen, muss die Verursachung auch nachgewiesen werden.
    Unser VM hat es vergangenes Jahr geschickter gemacht: Rechtzeitig vorher die Mieter schriftlich aufgefordert, ihren Kram zu entfernen und dann reichlich später auf VM-Kosten entsorgt und dann die Dachböden abgeschlossen.

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