Fristgerechte Kündigung/ keine Reaktion des Vermieters

  • Hallo zusammen,

    ich befinde mich derzeit in einer sehr schwierigen Situation. Ich habe fristgerecht zum 30.06.2012 meinen Mietvertrag gekündigt (per Übergabe- Einschreiben; die Ehefrau hat es entgegengenommen). Vom Vermieter keine Reaktion. Eine Woche vor Auszug habe ich versucht in anzurufen, habe ihn aber nicht erreicht und er hat auch nicht zurück gerufen. Also bin ich ausgezogen und habe ihm 3 Tage später die Wohnungsschlüssel wieder per Übergabe Einschreiben (wieder hat die Frau die Sendung entgegengenommen) zugesandt. Vom Vermieter keine Reaktion. Ein paar Wochen später bekomme ich die Nebenkostenabrechnung von 2011 per Post, aber keine für das erste halbe Jahr 2012( die Nebenkostenabrechnung schreibt der Vermieter nicht selbst). Darunter steht, dass ich doch bitte zur Rückzahlung der übrigen Summe meine Kontoverbindung mitteilen soll (die er eigentlich hat ich aber auch in dem letzten Brief schon erwähnt hatte). Also habe ich einen dritten Brief (Übergabe Einschreiben/ angenommen von Frau) losgeschickt mit meiner Kontoverbindung + Bitte um Zahlung aller noch ausstehenden Nebenkosten + Rückforderung meiner Mietkaution. Vom Vermieter keine Reaktion und keine Zahlung.
    Was kann/ soll ich noch tun????
    Weiß jemand rat?
    Viele Grüße und Danke schon mal im Voraus


  • Ein paar Wochen später bekomme ich die Nebenkostenabrechnung von 2011 per Post, aber keine für das erste halbe Jahr 2012....

    Für 2012 müssen Sie sich bis spätestens Ende 2013 gedulden.

    Zitat

    Was kann/ soll ich noch tun????
    Weiß jemand rat?

    Hier brauchen Sie nicht fragen, fragen Sie den Vermieter wo das Geld bleibt oder sind Sie tatsächlich so naiv, das das hier jemand weiß?
    Vielleicht fragen Sie nächstens noch um Rat, wie Sie Ihre heiße Suppe vom Teller in den Mund bekommen. Mal vorab und kostenlos: Mit einem Löffel!

  • Zitat

    Vom Vermieter keine Reaktion.

    Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, auf die der jeweilige Vertragspartner nicht reagieren muß.

    Zitat

    aber keine für das erste halbe Jahr 2012

    Eine NK-Abrechnung kann erst nach Ende des Abrechnungszeitraumes (12 Monate) erstellt werden. Ist das z. B. das Kalenderjahr ist für Ihren Nutzungszeitraum (6 Monate) eine Abrechnung frühestens im Januar 2013 möglich, spätestens jedoch bis zum 31.12.2013.

    Zitat

    Bitte um Zahlung aller noch ausstehenden Nebenkosten + Rückforderung meiner Mietkaution. Vom Vermieter keine Reaktion und keine Zahlung.
    Was kann/ soll ich noch tun????

    Sie können bezüglich des Guthabens aus der NK-Abrechnung den Vermieter nochmals anmahnen oder gleich einen Mahnbescheid erlassen.

    Bezüglich der Kaution wäre zu klären ob der VM nicht berechtigt ist diese bzw. einen Teil davon noch zurückzuhalten. Z. B. für evtl. Schäden oder die noch zu erstellen Abrechnung falls eine Nachzahlung zu erwarten ist.

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