Hallo Ollo911,
meinen Vorprostern schliesse ich mich an. Dazu noch mein Senf:
Wenn Eure Fenster nicht gerade an der Hauptgeschäftsstrasse liegen und sein wirtschaftliches Wohergehen davon abhängen wurde UND im MV keine diesbezügliche Vereinbarung getroffen wurde, kann Euer VM gar nichts verlangen.
"Unser Vermieter hat nun eine Firme für die Reinigung der Fenster beauftragt und die Kosten dafür auf uns übertragen. Nach einem kurzen Gespräch mit unserem Vermieter ist dieser nicht dazu bereit den Auftrag zu stornieren,"
- Dann soll derjenige, der die Musik bestellt, sie auch bezahlen.
"Weiter hat der Vermieter mit der Kündigung gedroht, sollten wir die Kosten für die Reinigung nicht übernehmen."
- Lächerlich. Würde ich aussitzen.
"Könntet ihr mir einen Tipp geben, was nun zutun ist?"
- Niente...