Nebekostenabrechnung Fußbodenheizung

  • Hallo liebe Leute,
    ich bitte kurz und knapp hier um Hilfe, da mir die Mitgliedschaft im örtlichen Mieterverein (mind. 2 Jahre =168 €) oder andere Rechtsberatung zu kostenintensiv ist und ich im Forum nichts gefunden habe, dass diesem speziellen Fall nahe kommt.

    Ich bin seit März 2014 in der jetzigen Wohnung. Die Nebenkostenabrechnung für 2014 war mit einer milden Nachzahlung von 200€ okay. Die Gesamtheizkosten des Hauses lagen bei 3190 €.

    Mit der Nebenkostenabrechnung 2015 (neue Hausverwaltung) kam denn eine kleine Überraschung. Fast 800 € Nachzahlung. Die Nebenkosten des gesamten Hauses sind um 25% gestiegen. Noch dazu kommt, dass unser Heizkostenverbrauch explodiert ist, obwohl das gesamt Haus in dem Jahr nur knapp 3% mehr Heizkosten verursacht hat. Die Folge: Wir müssen ab sofort 40% mehr Nebenkosten zahlen und für 2016 erwartet uns auch eine dicke Nachzahlung.

    Folgenden Eckdaten:
    Haus ist 2008 gebaut, hat 10 Mietwohnungen, ist eigentlich sehr gut isoliert. Alle Mieter haben eine Fußbodenheizung die mit einer Einheit zentral im Keller beheizt wird. Ich wohne in der obersten Etage (Flachdach). Noch dazu gibt's eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach (weiß aber nicht ob diese z.B. den Pumpen Saft gibt).

    Ich selbst als Mieter hab wenig Regulierungsmöglichkeiten. Jeder Raum kann mit einem Relais entweder an oder aus geschaltet werden. Aber die Vorlauftemperatur ist an die Außentemperatur gekoppelt.

    Wie kann es sein, dass unsere Wohneinheit pro m² 80% mehr verbraucht als der Rest des Hauses?

    1.
    Im Jahre 2015 gab es immer wieder Schwierigkeiten mit der Heizungsanlage sowohl im gesamten Haus, als auch in unserer Wohnung selbst. Die Zirkulation in der Wohnung kam teilweise ganz zum Erliegen und es gab spürbar einen "Wäremestau" kurz vor dem Kasten, der die einzelnen Räume bespeist. Es war einfach zuviel Luft in der Anlage. Erst mit dem Einbau einer zusätzlichen Entlüftung Anfang 2016 hat sich die Situation gebessert.

    Ich habe gegen die Nebenkostenabrechnung Einspruch erklärt und habe der Vermieter diesen Umstand erklärt. Er gesteht zwar ein, dass die Zirkulation nicht richtig gegeben war, da wir die ganzen Handwerkerbesuche nachweisen konnten. Verneint aber, dass das zum höheren Verbrauch führt.

    Könnte ein technischer Sachverständiger das aufklären oder ist es das Risiko nicht wert, da man auf zusätzliche Kosten sitzen bleiben könnte?

    2.
    Wir haben eigentlich nur zwei Räume an: Wohnzimmer und Bad und ständiges Lüften ist bei uns auch nicht der Fall. Die anderen Mieter müssten allesamt enorm wenig Heizen, um fast die Hälfte weniger zu verbrauchen, ergo nur einen Raum anmachen. Noch dazu haben wir eine 15m2 Balkon, der zur Hälfte als beheizbarer Wohnraum eingeht, den die anderen Mieter nicht haben. Das verfälscht die Statistik, also müssten wir ca. 100 % mehr verbrauchen, als die anderen Mieter pro m².

    Hat man bei solch einer speziellen Heizungssituation nicht "das Recht auf angemessen Verbrauch"?

    Vielen Dank für die Hilfe.

    Einmal editiert, zuletzt von Geoo (12. Januar 2017 um 17:05)

  • Hab gerade nochmal nachgeschaut. Der Verbrauch für 2016 ist nicht gesunken. Eher nochmals gestiegen

    Verbrauch 2014
    4,266 MWh
    Verbrauch 2015
    8,039 MWh
    Verbrauch 2016
    9,236 MWh

    und für die ersten 12 Tage im neuen Jahr:
    0,604 MWh

  • In 2014 fehlen zwei sehr heizintensive Monate, nämlich Januar und Februar. Diese beiden machen erfahrungsgemäß (Gradtagszahlentabelle) bereits 32 % der gesamten Heizkosten im Jahr aus. Hochgerechnet hättest du also 2014 auch bereits über 6 MWh verbraucht.

    Grundsätzlich muss die Heizung jedoch durch den Mieter regelbar sein, d.h. du kannst Thermostate verlangen, mit denen du die Raumtemperatur regulieren kannst. Wenn dies bisher wirklich nicht der Fall sein sollte, muss dies nachgerüstet werden.

    2 Mal editiert, zuletzt von Schweinchenfan (12. Januar 2017 um 18:07)

  • Hallo Geoo,
    natürlich könnte ein Sachverständiger die Technik untersuchen (auf Kosten seines Auftraggebers).
    Euch als Mieter steht zu, beim VM Einsicht in die der Abrechnung zugrunde liegenden Unterlagen zu nehmen.

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