Beiträge von Berny

    Hallo Madame,

    excusez-moi, aber Du erwartest hier, in einem Forum, wo Laien ihre Meinungen sagen bzw. Hilfestellungen geben, zuviel.

    Solche "Sachen", wie:
    - Wie weit darf/kann man denn bei "energisch" gehen?
    - Ich hab dem Verwalter & auch seiner Arbeitgeberorganisation dann fast einmal die Woche eine Mail geschickt, Fristen gesetzt (die ignoriert wurden), x-Mal auf den AB gequatscht (da der Herr leider nie zu erreichen war und immer nur der AB rang ging...), die arbeitgebende Organisation habe ich ebenfalls mehrmals angerufen (da meinte man zu mir ich solle eine Email schicken :rolleyes: ).
    - Als ich Anfang Januar dann wieder zurück war, rief ich einen Anwalt an, weil ich die Nase voll hatte und just am gleichen Tag riefen die Handwerker an und fragten was denn noch alles gemacht werden müsse :eek: ... Dann sah ich für den Anwalt erstmal keine Notwendigkeit mehr...
    - Also ist es eher aussichtslos, dass ich da noch was erreiche?"
    haben nicht direkt mit Mietrecht zu tun.

    "Ich muss auch noch eine Nachzahlung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung leisten (75 € für 3 Monate) und gleichzeitig wird die monatliche BK Vorauszahlung um 30€ angehoben."
    Das halte ich für völlig ok, rechne doch bitte selbst mal nach. Somit enstehen mtl. 5€ Spielraum nach oben.

    "Ist das üblich, dass das jährlich mehr wird?"
    Das lehrt die Lebenserfahrung seit -zig Jahren...:D

    "Der stärkste Anstieg war bei den Aufzugsanlagen"
    Hier müssteste sämtliche der Abrechnung zugrunde liegenden Unterlagen einsehen, was Dir nach Terminvereinbarung auch zusteht.

    "Für die BK sind ja alle Mieter im Gesamten verantwortlich, oder? Also es ist nicht so, dass einer alleine das horrend in die Höhe treiben kann?"
    Nichts ist unmöglich. BK sind nach der BKVO, HK müssen nach der HKVO abgerechnet werden: Heizkostenverordnung - Gesetze und Verordnungen erläutert bei Techem

    "Wenn die Vorauszahlung der BK erhöht wird, betrifft das ebenfalls alle Mieter - oder?"
    Nur diejenigen, die bislang mtl. zu geringe Vorauszahlungen leisteten UND bei denen lt. den Mietverträgen BK (und auch in welchen Umfängen) zu zahlen sind.

    Nach ca. einem Monat fiel mir auf, dass die Heizung in der Küche - obwohl abgeschaltet - kontinuierlich heizte - das teilte ich dem Vermieter entsprechend mit und bat um Reparatur.


    Hallo Madame,
    m.M.n. hättest Du diesen Umstand deutlich früher bemerken und energisch Abhilfe einfordern müssen.

    Also auch nicht bei erhöter Brandgefahr?


    Falls der VM nicht das Risiko eines Mieterwechsels eingehen möchte und Ihr gerne wohnen bleiben möchtet, kannste ja auch mit ihm eine Übereinkunft anstreben, dass er bei den Installationsarbeiten Gas gibt. Oder ist der VM etwa finanziell klamm?

    Hallo Seppi,

    "Es zeichnen sich sowohl bei mir im Zimmer, als noch viel stärker in der Küche deutliche Wasserflecken an den Wänden zum Anbau hin ab. Diese waren schon im Sommer leicht zu sehen
    Den Vermieter habe ich schon im Sommer bei den ersten Anzeichen darauf angesprochen,"
    So weit so schlecht...

    "dieser meinte die Handwerker seien schon lang beauftragt worden, haben ihn aber sitzen lassen. Das glaube ich nicht wirklich und nach Aussage meiner Mitbewohner war das letztes Jahr schon das gleiche Argument..."
    Ist der VM etwa blank?

    "wie ich weiter vorgehen kann/soll?"
    Ich würde mit den Mitmietern dem VM per Einwurfeinschreiben die Mängel rügen und ihn mit Verweis auf § 535 BGB auffordern, diese zeitnah zu beheben. Ferner, seit wann ihm der Zustand bekannt ist und er doch m.E. sicherlich Interesse am Erhalt der Bausubstanz haben dürfte.
    Dann bliebe die Antwort mal abzuwarten...

    was für ne nachforderung vermieter?


    Hi Nici,

    wie ich Dir schonmal (leider vergeblich?) versuchte zu erklären, kann deutliche Ausdrucksweise das Leben ungemein erleichtern.
    Worauf bezieht sich Deine Frage?

    Zum Beispiel die Verwendung der Zitatfunktion, s.o.

    Hallo Nici,

    denen, die sich präzise ausdrücken, kann am ehesten geholfen werden...

    " Vermieter das heisst ja dann wenn ich das jetzt richtig verstanden habe darf ers mir nicht in Rechnung stellen und ich muss weniger zahlen?"
    Das wird Dir Vermieter wohl beantworten.

    "Ist es denn üblich das Vermieter wenn se ne NK Abrechnung schreiben 2012 die für 2011 schreiben?"
    Abgesehen davon, dass Deine deutsche "Recht"schreibung mal fürchterlich zu Deinem Nachteil nach hinten losgehen kann... versuche ich für Dich mal eine klare Antwort:
    In der Regel wird die Betriebskostenabrechnung NACH Beendigung des Abrechnungszeitraums erstellt. Da das Abrechnungsjahr meist mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, also in 2012 für 2011.

    "Sorry für die ganzen Fragen es ist meine erste NK abrechnung mit der ich mich befassen muss -.-
    Herzlichen Dank"
    OK, gerne, kein Problem, klare Fragen, klare Antworten...;)

    Sind im Keller aber haben richtige Fenster nach draussen(von draussen wurde Erde abgetragen so das es ganz nomale Fenster sind), Heizkörper und Wasserversorgung vorhanden. Sie wurden früher als Einzimmerwohnungen vermietet und waren damals auch bewohnt.


    Sie wären also jetzt zu Wohnzwecken vermietbar?

    Vermieter:

    "Darf ich die Stopuhr halten ? :)"
    Nää, Du mogelst bestimmt...

    "wenn du alle Daten hast und nicht noch aus der Abrechnung zusammensuchen musst"
    Meine BetrkAbrechnungen (mit Excel selbstentworfen) sind völlig selbsterklärend, und bis jetzt gab es auch noch nie eine Nachfrage. Die Heizkostenabrechnung vom Provider ist in Kopie beigefügt.

    "ggf. aufschlüsseln biste mit 20 Minuten gut bedient"
    Null Minuten...: Aufgeschlüsselt ist die BetrkAbr. ja bereits von Hause aus. Als special Service bekäme dann ein infrage kommender Mieter die Abrechnung 2x, also auch zur Vorlage bei einen Leistungserbringer.

    "und dann noch mit der Schreibmaschine damit man´s lesen kann :)
    Nee, mit Stabilo point88 fine 0,4...:p

    was nicht um knapp das dass arbeit Kostet?
    Wie sieht es mit den anderen Rechnungen aus wie zum beispiel Grundsteuerbescheid und Wasserechnungsbescheid? Die zwei sachen braucht die lvr auch


    Mich als VM kostet das Ausfüllen des Formulars eine Minute.
    Wenn es der Mieter wünscht, bekommt er von mir je eine Kopie der Bescheide. Mein Vertragspartner ist grundsätzlich der Mieter, nicht JC oder LVR. Dennoch sehe ich keinen Grund, ihm, der mir Miete zahlt und von dessen Geld ich (teils) lebe, nicht zu helfen.

    Hallo KNaumann,

    "Natürlich könnte ich dies unter 'Lebenserfahrung' abhaken,"
    Nicht nur Du...;)

    "Wir waren persönlich in der Firma des VM, und haben uns von der Sek. eine Empfangsbestätigung ausstellen lassen, also würden meine Freundin und ich, sowie die Sek. als Zeugen gelten."
    Die Sekretärin als Zeugin gegen ihren Brötchengeber...? Denk' mal nach!!:mad:

    "wir hatten u.a. in die Kündigung geschrieben, dass wir um eine Antwort mit der Bestätigung bitten, dass dieses Schreiben eingegangen und zur Kenntnis genommen ist)"
    Habt Ihr vertraglich eine Bestätigung vereinbart?

    "haben wir ein Einwurf Einschreiben mit Rückschein getätigt,"
    Gibt es da auch?:confused:

    "Wir haben jeden Tag gelüftet (meine Freundin ist eine Frischluft Fanatikerin) und jeden 2ten Tag gelüftet!"
    Rechnen, erstes Schuljahr...:(
    Wie wäre es mit tgl. morgens und abends je 1/4h alle Türen und Fenster auf?

    "Der VM musste nur mehr Druck auf die Heizung geben, da im DG nichts angekommen ist (ja, wir haben mehrmals angerufen)
    - Trotz funktionierender Heizkörper eine nachweisbar gemessene Raumtemperatur von 13,5°C"
    Wäre nicht schlecht, sich selbst ein wenig damit auszukennen. Also: Heizkörper entlüften, dann Druck auf 2,0-2,2 bar erhöhen.

    "wenn im MV steht, dass wir als Mieter dazu verpflichtet sind, die Räume auf 20°C zu erwärmen bzgl. dem Bauwerk, ist dies einfach unmöglich gewesen!"
    Sowas steht bestimmt in keinem MV. Eine Mndesttemperatur muss erreicht werden können. Anderslautende Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters halte ichfür unwirksam.

    "So wie ich als 'Junger dummer Lausbub' die Sache sehe, war dies Verletzung des Hausrechtes.
    "Spontane Besichtigungen des Vermieters zum Zwecke der Weitervermietung oder dem Verkauf der Wohnung muss der Mieter nicht hinnehmen.""
    Siehste mal, wie Du jetzt noch hinzulernen kannst...;)

    "Nochmals danke für die Antworten, auch wenn ich mich (gebe ich selbst zu) vielleicht zu sehr hinein steigere."
    Slow down and look forward, young man!!

    "Nachforschungen haben ergeben, dass der VM bei unseren Vorgängern und den Mietern im EG und 1.OG selbiges Verhalten an den Tag legt. Bisher hat einfach noch nie jemand etwas dagegen unternommen."
    Selbst schuld... Unsere Wohnung hat uns-eigene Schliesszylinder (Max Ba*r, 44,90€ von A*us).

    "Schönen Tag noch!"
    U2:)

    Danke, Oktobus, Deine Werbung wurde zur Kenntnis genommen.

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    Hallo spider78,

    "wir sind zum 30.11.2011 aus einer Mietwohnung ausgezogen.
    Im Januar 2012 haben wir von unserem damaligen Vermieter die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2011 erhalten,"
    Enthielt sie ALLE Posten, auch abgerechnet auf den 30.11.2011?

    "Am 08.05.2012 wurde die Heizung abgelesen(Zeitraum 01.05.2011-30.04.2012)."
    Scheint wohl der übliche Abrechnungszeitraum für diese Immobilie zu sein. Bei meiner ist es 1.6.-31.5.

    "Durch ehemalige Nachbarn haben wir erfahren, dass die noch im Haus lebenden Mieter Ihre Heizkostenabrechnung nun Mitte Juni erhalten haben."
    Welches Euch jedoch nicht tangieren dürfte.

    "Da wir ein Guthaben von ca. 200,00 EUR erwarten, ..."
    Wie errechnest Du das, und welche Posten?
    Weshalb hast Du das bei Erhalt der Abrechnung im Januar nicht gleich reklamiert?

    "Wohnungsabgabe verlief gemäß Protokoll ohne Mängel,"
    Wurden Heizkostenverteiler abgelesen und die Zählerstände protokolliert?

    Hallo KNaumann,
    das Betreten der Mietsache ohne Erlaubnis bzw. Wissen des Wohnungsinhabers ist grundsätzlich rechtswidrig.
    Es lag aber auch an Dir, bei Mietbeginn den Schlieszylinder auszutauschen und ihn bei Mietende wieder zurückzutauschen, wie es sehr viele Mieter auch machen.

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