Freundin zieht zu mir! Kann der Vermieter das verhindern?

  • Hallo,

    nochmal ne Frage

    Meine Freundin zieht zum 1.11. zu mir in die Wohnung. Sie bringt ihren Sohn (7) mit. Dann sind wir zu fünft in einer 100qm grossen 4Zimmer Wohnung. Kann der Vermieter das ablehnen oder verbieten? Wenn ja mit welcher Begründung?

  • Meine Freundin zieht zum 1.11. zu mir in die Wohnung. Sie bringt ihren Sohn (7) mit. Dann sind wir zu fünft in einer 100qm grossen 4Zimmer Wohnung. Kann der Vermieter das ablehnen


    Ja. Du darfst lediglich ungefragt aufnehmen: Ehefrau und eigene Kinder. Neuerdings womöglich auch amtlich eingetragenen Lebenspartner.

  • Ich würde einfach den Vermieter darauf ansprechen. Die Ablehnung müsste der Vermieter begründen.
    Einfach so wäre es ungewöhnlich. Was er vorschlagen könnte wäre die Aufnahme der Lebenspartnerin als Hauptmieter in den Mietvertrag. Im Regelfall reicht aber auch die Anpassung der NK Vorauszahlungen bzw. des Personenschlüssels aus. Vorteil wären halt zwei Schuldner für die Miete. Nachteile, wenn Sie wieder auszieht, Gott bewahre, gibt es halt Probleme für Sie, sie wieder rauszubekommen.
    Mit welcher Begründung sollte der VM wirklich verweigern? Die Wohnung ist groß genug.
    Ich habe mal erlebt dass ein VM meinte die Treppe wird ja dann stärker abgenutzt. Ok die war wohl von 1936 aus Holz aber manche VM brauchen einfach mal ein High Five ... auf die Stirn ... mit nem Stuhl ... ^^

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