Hallo Naina,
weil der Abend noch so früh ist, auch meinen "Senf" dazu:
"Sie hatte mir die Wohnung zum 31.12.2012 gekündigt. ... Da meine Vermieterin selber wegzieht und das gesamte Haus vermieten möchte und den neuen schon zugesagt hat das ich ausziehe."
Ich kann hier keinen Kündigungsgrund vermieterseits erkennen.
"Da ich mich aber beim Mieterverein beraten hab lassen was mit der Kündigung nun ist wurde mir nur gesagt das die Kündigung so wie sie geschrieben ist nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht und mir nahe gelegt wurde zu widersprechen was ich dann auch über den Mieterverein getan habe."
OK.
"Ich suche bereits nach einer neuen Wohnung was zurzeit leider nicht einfach ist da ich vom Jobcenter zu meinem Gehalt noch Stütze bekomme bin ich an bestimmten Preisen gebunden und die sind nicht gerade hoch und zur Zeit nichts auf dem Markt."
Trotzdem hast Du zum 31.01. gekündigt? Mutig, in dieser Gegend.
"Als sie mich drauf angesprochen hat ob ich nun schon was wegen einer neuen Wohnung getan hat und ich ihr leider sagen musste das ich leider noch nichts gefunden habe..."
Leider... falsche Sentimentalitäten.
"hat sie mir mit Anwalt gedroht."
Lachhaft, aber versuchen kann frau das ja mal...:D
"Nun droht sie mir das wenn ich nicht bis zum 31.12.2012 ausgezogen bin sie auf meine kosten Theromstate einbauen lassen will da die neuen Mieter das Heizöl selber kaufen."
Lachhaft, hat miteinander nichts zu tun.
"Ich muss auch sagen das wir vorher gut befreundet waren und wir uns gegenseitig geholfen hatten. Sie aber ihr privat leben mit meinem berufsleben vermischt da sie mit ihrer Familie Streit hat und ein Familienmitglied von ihr mein Vorgesetzter ist."
Die Gefahr besteht bei solchen Konstellationen immer...
"So nun meine Frage kann sie einfach auf meine kosten Thermostate einbauen lassen wenn ich bis dahin noch keine Wohnungefunden habe?"
Das hat miteinander garnichts zu tun. Sie kann sich auch einen Knopf an die Backe nähen...
Lt. Heizkostenverordnung müssen die Heizkörper ohnehin mit Thermostatventilen ausgerüstet sein in einem MFH.
Das hat mit an- oder abwesenden Bewohnern garnichts zu tun.
Und für ausreichend Heizöl hat die VM auch zu sorgen.
"Und durch meinen Widerruf ist ja auch die Kündigung und somit die Frist unwirksam, oder?"
Widerrufen kannst Du bestenfalls Deine Kündigung zum 31.1. Widersprechen kannst Du bestenfalls Deiner VM Kündigung zum 31.12.
WAS denn nun?
"Ich habe nun selber die Wohnung gekündigt nur dadurch ist ja meine Frist nun nicht mehr der 31.12.2012 sondern der 31.01.2013."
Aha.
"Genauso verlangt sie von mir das ich mein Fenster den ganzen Tag auf Kipp lassen soll zum Lüften."
Dummes Zeugs! Die Fenster Deiner Mietwohnung gehen die VM nichts an.
"Muss ich mir das auch von meiner Vermieterin gefallen lassen wenn ich zuhause bin das ab 8 uhr früh bis abends um 17 Uhr ihre Musik so laut ist das ich dich Bass Vibrationen spüre?"
Nein, musst Du nicht.
"Ich muss auch noch dazu sagen das sie in ihrem Kündigungsschreiben mich darauf hingewiesen hat das ich laut GbG widerspruch einlegen kann."
Eine Widerspruchsmöglichkeit sieht das BGB m.W. nicht vor.
"Auch hat sie ihre Kündigung gar nicht selber unterschrieben."
Allein dies macht die "Kündigung" von vornherein ungültig.
"Ich habe auch auf der Kündigung nur mit meiner Unterschrift bestätigt das ich sie erhalten habe. Zum einen weil es schriftlich drinsteht das ich mit meiner Unterschrift den erhalt bestätigen soll"
Du hast also die Kündigung nicht anerkannt, prima. Und wieso war ihre zwingend erforderliche Unterschrift nicht vorhanden?