Beiträge von Berny

    petlie:

    "So heut hat er wieder angerufen."
    Hat es wohl nötig?

    "Heut waren es schon 220 € für die Elektrikerrechnung."
    LOL.

    "Ich habe ihm gesagt ich möchte bitte eine ordentliche Nebenkostenabr. denn die Reparaturkosten haben darauf nix zu suchen"
    OK.

    "ich möchte die Rechnung vom Elektriker haben."
    Voorsicht...:cool: Denk' nach! Für etwas, womit Du nichts zu tun hast, brauchste auch keinen Beleg.

    "Dann hat er mir gesagt das ich keine Chance habe und das Geld zahlen müsste."
    Dummes Zeugs.

    "Und wenn ich die Rechnung vom Elektriker haben möchte fasst er es so auf, das er mir dann jede Handwerksrechnung gleich in den Briefkasten schmeissen kann."
    Dummes grosskotziges Gerede.

    "Desweiteren meinte er es wirkt sich aufs Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter aus wenn er über einen Anwalt gehen müsste."
    Bangemachen gilt nicht.

    "Bin jetzt mal gespannt wie es weiter geht."
    Worüber Du uns hier bitte auf dem Laufenden hältst...:rolleyes:

    Hallo Aachener74,

    Ihr wolltet die Mietsache in einem nicht vertragsgemässen Zustand zurückgeben. Das hatte weder am 30.9. noch am 15.10. geklappt. Vielleicht klappt das dann am 32.10., dann wäre die Oktobermete "verbraucht".
    Zu der 20 Jahre alten Dunstabzugshaube pauschal 200 € kann ich nichts sagen, da Du hierzu keine Einzelheiten lieferst.

    "Wir haben den Vermieter aufgefordert die Mietkaution und die Monatsmiete unverzüglich zurück zu überweisen."
    Die Oktobermiete hat sie wohl freiwillig überwiesen...? Oder läuft der Dauerauftrag immer noch?:mad:
    Die Kaution, zumindest Teile davon, kann der VM einbehalten bis zur nächsten Betriebskostenabrechnung wegen evtl. Nachzahlungen.

    "Da wir uns erfolgreich gegen diese "Bereicherung" gewehrt haben, versucht der Vermieter uns eins "auszuwischen" und verlangt nun eine halbe Monatsmiete."
    Die würde ich ihm "gönnen".

    "Ist das rechtens?"
    Sowas beantwortet letzten Endes ein Richter.

    "Wir haben doch sowohl mit dem Hausmeister ..."
    Letztlich ist der VM der Vertragspartner (gewesen).

    Hallo Naina,

    weil der Abend noch so früh ist, auch meinen "Senf" dazu:

    "Sie hatte mir die Wohnung zum 31.12.2012 gekündigt. ... Da meine Vermieterin selber wegzieht und das gesamte Haus vermieten möchte und den neuen schon zugesagt hat das ich ausziehe."
    Ich kann hier keinen Kündigungsgrund vermieterseits erkennen.

    "Da ich mich aber beim Mieterverein beraten hab lassen was mit der Kündigung nun ist wurde mir nur gesagt das die Kündigung so wie sie geschrieben ist nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht und mir nahe gelegt wurde zu widersprechen was ich dann auch über den Mieterverein getan habe."
    OK.

    "Ich suche bereits nach einer neuen Wohnung was zurzeit leider nicht einfach ist da ich vom Jobcenter zu meinem Gehalt noch Stütze bekomme bin ich an bestimmten Preisen gebunden und die sind nicht gerade hoch und zur Zeit nichts auf dem Markt."
    Trotzdem hast Du zum 31.01. gekündigt? Mutig, in dieser Gegend.

    "Als sie mich drauf angesprochen hat ob ich nun schon was wegen einer neuen Wohnung getan hat und ich ihr leider sagen musste das ich leider noch nichts gefunden habe..."
    Leider... falsche Sentimentalitäten.

    "hat sie mir mit Anwalt gedroht."
    Lachhaft, aber versuchen kann frau das ja mal...:D

    "Nun droht sie mir das wenn ich nicht bis zum 31.12.2012 ausgezogen bin sie auf meine kosten Theromstate einbauen lassen will da die neuen Mieter das Heizöl selber kaufen."
    Lachhaft, hat miteinander nichts zu tun.

    "Ich muss auch sagen das wir vorher gut befreundet waren und wir uns gegenseitig geholfen hatten. Sie aber ihr privat leben mit meinem berufsleben vermischt da sie mit ihrer Familie Streit hat und ein Familienmitglied von ihr mein Vorgesetzter ist."
    Die Gefahr besteht bei solchen Konstellationen immer...:mad:

    "So nun meine Frage kann sie einfach auf meine kosten Thermostate einbauen lassen wenn ich bis dahin noch keine Wohnungefunden habe?"
    Das hat miteinander garnichts zu tun. Sie kann sich auch einen Knopf an die Backe nähen...
    Lt. Heizkostenverordnung müssen die Heizkörper ohnehin mit Thermostatventilen ausgerüstet sein in einem MFH.
    Das hat mit an- oder abwesenden Bewohnern garnichts zu tun.
    Und für ausreichend Heizöl hat die VM auch zu sorgen.

    "Und durch meinen Widerruf ist ja auch die Kündigung und somit die Frist unwirksam, oder?"
    Widerrufen kannst Du bestenfalls Deine Kündigung zum 31.1. Widersprechen kannst Du bestenfalls Deiner VM Kündigung zum 31.12.
    WAS denn nun?

    "Ich habe nun selber die Wohnung gekündigt nur dadurch ist ja meine Frist nun nicht mehr der 31.12.2012 sondern der 31.01.2013."
    Aha.

    "Genauso verlangt sie von mir das ich mein Fenster den ganzen Tag auf Kipp lassen soll zum Lüften."
    Dummes Zeugs! Die Fenster Deiner Mietwohnung gehen die VM nichts an.

    "Muss ich mir das auch von meiner Vermieterin gefallen lassen wenn ich zuhause bin das ab 8 uhr früh bis abends um 17 Uhr ihre Musik so laut ist das ich dich Bass Vibrationen spüre?"
    Nein, musst Du nicht.

    "Ich muss auch noch dazu sagen das sie in ihrem Kündigungsschreiben mich darauf hingewiesen hat das ich laut GbG widerspruch einlegen kann."
    Eine Widerspruchsmöglichkeit sieht das BGB m.W. nicht vor.

    "Auch hat sie ihre Kündigung gar nicht selber unterschrieben."
    Allein dies macht die "Kündigung" von vornherein ungültig.

    "Ich habe auch auf der Kündigung nur mit meiner Unterschrift bestätigt das ich sie erhalten habe. Zum einen weil es schriftlich drinsteht das ich mit meiner Unterschrift den erhalt bestätigen soll"
    Du hast also die Kündigung nicht anerkannt, prima. Und wieso war ihre zwingend erforderliche Unterschrift nicht vorhanden?

    Erwarten tu ich garnichts hätte ja nur sein können das jemanden sowas auch schon passiert ist und etwas dazu sagen kann oder nochmal eine Idee hat was wir noch nicht versucht haben


    Wenn ich den Text lesen könnte, würde ich Dir sagen können, ob er meiner Meinung nach "griffig" genug ist - oder die Beratung eines Fachanwaltes empfehlen.

    Zu der Wohnung gibt es nur eine Eigangstür, wo die 2 neuen auch reinkommen.
    Da wir alle ja nur "kleine Studenten" sind und übers Wochenende meist Heim fahren, denkt der Vermieter wohl, er könne das einfach so machen.


    Niemand kann Euch rechtlich davon abhalten, den Schliesszylinder auszuwechseln. Der alte S. muss latürnich mit sämtlichen Schlüsseln gut aufbewahrt werden zwecks Rücktausch bei Beendigung sämtlicher Mietverhältnisse.

    WAY_KOW:

    "Ich möchte Beweisfotos schießen wie der Mieter die Wohnung verwarlosen lies.
    1. darf ich um das Haus heumgehen und den Garten fotografieren ohne zustimmung des Mieters?"
    Ja, von ausserhalb, ohne den mitgemieteten Garten zu betreten.

    "2. Wenn ich einen Besichtungstermin vereinbare, darf ich dann dort Fotos machen."
    Nur mit Zustimmung des Noch-Mieters.

    "3. Wie lange muss ich dem Mieter die Zeit geben in der eine Besichtung erfolgt?"
    Kannst Du garnicht, sondern musst mit ihm einen Termin vereinbaren.

    "Darf ich dort die Wohnung vermessen,"
    Nur wenn er zustimmt.

    "Welche Möglichkeiten hat er einen Besichtigungstermin zu verweigern."
    Dich einfach nicht 'reinzulassen.

    LEider ist im Mietvertrag kein Hinweis auf die Berechnungsart, daher gilt vermutlich die alte Bemeesung und die Din Norm dürfte ungültig sein.


    Falsch. Schau Dir mal die Wohnflächenverordnung an.
    Meinen Vorrednern schliesse ich mich an.
    Ausserdem dreht es sich nicht um Wohnraum, sondern um Mietfläche.

    Hallo Nora,

    was steht in Eurem Mietvertrag bzgl. der gemieteten Räume, was ich evtl. nicht entziffern konnte?
    Ich kann, soweit möglich, nichts von Sondervereinbarungen erkennen.

    Haben die anderen 3 Mitbewohner eigene Mietverträge mit evt. Sondervereinbarungen?

    Gibt es zu Euch nur eine Eingangstür?

    Nochmal: Wieso hat der VM einen Schlüsel zu Eurer Mietsache?

    petlie:

    "meinst Du die Rechnungen von dem Trafo?"
    Nein, die Rechnung des Elektrikers.:)

    "Und die originale Nebenkostenabr. ist momentan wieder beim Vermieter weil ich die ja nicht so akzeptiert habe."
    Falsch. Sowas gibt man nicht zurück, sondern bewahrt es auf.

    "Habe einen schriftlichen Einspruch bei Ihm eingelegt und er möchte mir bitte eine neue und korrekte Nebenkostenabr. erstellen."
    OK, besser jedoch Widerspruch, aber jetzt egal.

    "Habe gestern die Nebenkosten überwiesen aber ohne die 115 Euro. Bin ja gespannt wie er reagiert."
    Bitte informiere uns darüber.

    Ich wollte mit den vielen Fragezeichen natürlich niemanden zunahe treten,aber ich bin einfach nur sehr aufgebracht über diese Sache und habe weiß mir nicht zu helfen.


    Habe keine Fragezeichen gefunden.:confused:

    ups, sorry, hab ich wohl vergessen zu erwähnen.
    Das hab ich gemacht, in dem Schreiben hab ich den Mangel angezeigt, eine 4-wöchige Frist gesetzt zur Behebung, und halt gesagt, dass ich die Miete kürze bis der Schaden behoben wurde.
    Die Frist ist aber abgelaufen und es ist immer noch nichts passiert.


    Es wäre unerlaubte Rechtsberatung, wenn ich Dir jetzt sagen würde, was zu tun angebracht sei.
    Zu Deiner Information: Mietminderungstabelle
    und: Kanzlei Feser - Mietrecht
    Kannst Du nachweisen, dass der VM die Mängelanzeige erhalten hat?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!