Beiträge von Berny

    Mietzekatze:

    "Der Vermiter beruft sich auf den § 573c Abs. 3 BgB. Ich finde dazu allerdings nur eine Seite im Internet und bin mir unsicher ob das so gilt."
    @Kolinum's Vorschlag hast Du ja inzwischen gelesen.

    "Ich bin zudem Hartz4 Empfänger, hat man dann einen besonderen Kündigungsschutz?"
    Nein.

    "§ 573c Abs. 3 BgB lautet angeblich:
    ....
    Ist der Paragraph wirklich korrekt?"
    Das Bürgerliche GesetzBuch der Bunten Republik Deutschland IST korrekt.

    Hallo aborit,

    "Gibt es irgendeine Möglichkeit bereits vorher raus zu kommen?"
    Ja, legal durch Einigung mit dem Vermieter.

    "Beim unterschreiben des Vertrags meine ich verstanden zu haben, wenn es z.B. Trennung geben sollte oder wir aus anderen Gründen die Wohnung kündigen müssen, dass der Vermieter die Mietkaution einbehalten will."
    Du wirst verstanden haben, dass der VM sich die Möglichkeit vorbehält, die Kaution so zu verwenden, wofür sie auch gedacht ist.:cool:

    Hallo subbamario,

    Euer Vertragspartner ist Euer Vermieter, der Euch bereits die Mietsache übergeben hat.
    Ich empfehle Euch, mit ihm zusammen in den nächsten Tagen ein Übergabeprotokoll zu erstellen. Soweit meine Meinung bzgl. Mietrecht.

    Den Makler hat m.W. der zu bezahlen, der ihn beauftragt hat, also grundsätzlich der Vermieter, ODER Ihr, falls Ihr über des Makler's Werbung auf dieses Mietobjekt gekommen seid.
    Wie das mit Deiner Firma ist, kann ich nicht beurteilen.

    Mir gebricht es da an abiturieller Bildung.


    Wow..., mit Abbi währ das nich pasiert!;)

    Hallo Goldlocke,
    es zählt einzig und allein, was im Mietvertrag vereinbart ist, bspw. die gemieteten Räume und evtl. Benutzung von Gemeinschaftsräumen. Btw, dass der HM diese inspiziert, halte ich für i.O., schon allein deswegen, um Verschmutzung, Schludrian etc. zu vermeiden.
    Ist explizit auf eine als Anlage beigefügte Hausordnung verwiesen worden?
    Bleiben Deine eigenenen abschliessbaren Räume unangetastet?

    Hi Tacheles,

    ich ändere Deinen Text direkt etwas ab:

    bezügl. der Verteilung würde ich jetzt dem VM folgendes vorschlagen:
    Abschluss eines Vertrags bei einem lokalen Anbieter (Branchenbuch etc.).
    Anbringung von Heizkostenverteilern (HKV) an allen 18 Heizkörpern in den 2 Wohnungen (elektronische mit 2 Fühlern mit Funkübertragung.

    bei mir:
    - 4 Stk. im DG
    - 5 Stk. im OG

    Mitbewohner:
    - 7 Stk. Wohnung im EG
    - 1 Stk. im WC Hausflur EG
    - 1 Stk. in der Garage

    1 Stk. im Hausflur im EG mit Festthermostat.

    Abrechnung mit 70 % nach Verbrauch durch Auswertung der jew. HKV und 30% nach Wohnfläche, (ist sowieso Vorschrift gem. § 7 HKVO) wobei die Garage und das WC im Flur als Fläche den Mitbewohnern zugerechnet wird und der HK im Flur nicht berücksichtigt wird (und dadurch automatisch prozentual dem jew. Verbrauch der beiden Parteien hinzugerechnet wird.
    --------------------------------
    Mein vermietetes MFH hat ebenfalls 18 FunkHKV. Die Anbringung kostete rund 40€, die Jahreskosten sind 206€ (nur Heizung, keine Warmwasserbereitung), welche automatisch und auch prozentual auf die Nutzer aufgeteilt werden (alles total easy).

    Hallo Theo,

    "...die ate Hausverwaltung die Heizkosten mit einer Wohnungsfläche von 119,45 die neue nun 120 ansetzt.
    Im Vertrag steht eine unverbindliche, nicht zugesicherte Fläche von 120qm, auf die sich die neue Verwaltung nun beruft."
    Ist i.O., weil die im MV genannten qm der Berechnung zugrunde zu legen sind.

    "...die Wohnung (modernisierter Altvbau Berlin-Pankow) eine Warmmiete von 10,- / qm hat."
    Ist die Warmmiete im MV festgelegt.?
    Welche Nebenkosten überhaupt sind lt. MV vom Mieter noch extra zu zahlen?

    Was meinen Sie mit: "Vier Gründe, weshalb die HeizkAbr. ungültig ist"


    1. Verpflichtung zur verbrauchsabh. Abrechnung der HeizK.
    2. 30qm Garage unserer Mitbewohner nicht berücksichtigt.
    3. Heizkörper im Flur-WC nicht berücksichtigt.
    4. HK im Hausflur nicht berücksichtigt. Hier gibt es aber eine Ausnahmemöglichkeit: Wenn das ein allgemein für alle Mieter zugänglicher Flur ist, kann auf die Anbringung eines HKV incl. der Flur-Fläche in der Abrechnung verzichtet werden, denn dann wird seine Heizenergie automatisch prozentual auf die anderen HKVs verteilt. Das macht man oft in Treppenhäusern mit fest eingestellten Thermostatventilen.

    Ja alleinverziehend kommt in den besten Familien vor. :)
    Naja Diskriminierung würde ich dass nicht nennen.
    Der Vermieter ist ja gemäß Gesetz verpflichtet ausschließlich nach Solvenz zu gehen. Also sagen Sie danke liebe Politiker für das Antidiskriminierungsgesetz welches kinderlosen Doppelverdienern das Recht gibt den Vermieter wegen Diskriminierung zu verklagen, wenn er die Wohnung statt an sie an jemanden mit weniger Einkommen vermietet.


    Volltreffer - von hinten durch die Brust in's Auge...;)

    Ich nutze es aber muss ich es zahlen ...
    wenn ich solche Fragen schon lese, ....


    Dabei fällt mir ein: Sobald ein neuer Mieter in der Wohnung Licht einschaltet oder den Wasserhahn aufdreht, ist er automatisch Kunde des örtlichen Versorgers geworden.

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