Hallo liebe Mieter/Vermieter,
beim folgenden Thema bitte ich darum einmal die Mieter-Rolle einzunehmen und keine Antworten als Vermieter zu geben.
Es geht dabei um eine Klausel um einen 2-Jahres Mietvertrag.
Aufgrund von Beendigung der Beziehung zu meiner Freundin möchten wir die Wohnung aufgeben und kündigen.
In unserem Vertrag steht folgender Satz:
Das Recht zur ordentlichen Kündigung wird auf die Dauer von 2 Jahren ab Abschluss des Mietvertrages für beide Parteien ausgeschlossen. Nach Ablauf der vereinbarten Frist kann das Mietverhältnis von beiden Parteien unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen gekündigt werden.
Gibt es irgendeine Möglichkeit bereits vorher raus zu kommen?
Ist dieser Satz vielleicht rechtswidrig?
Ich bedanke mich bereits im Voraus für alle konstruktiven und netten Antworten