Beiträge von Berny

    Kolinum:

    "Sie müssen erstmal der Rechnung widersprechen mit Verweis auf die gültige Heizkostenverordnung."
    Richtig, ganau so.

    "Die Rechnung müsste dann für alle Nutzer im Haus geändert werden."
    Das erwähnte der Fragesteller auch schon, meine ich gelesen zu haben. Das geht ihn jedoch garnichts an und sollte in seinem Widerspruch m.M. auch nicht erwähnt werden / kein Thema sein.

    50% sind 549,75 +8 eu verbrauch
    30% sind 276 +8 eu verbrauch
    ist schon ein gewaltiger unterschied
    also ist das nun rechtens mit seiner 50/50 abrechnung, oder muss diese 30/70 sein was für mich dann eine genugtuhung ist


    Preise und Genugtuung spielen überhaupt keine Rollen.
    Hier interessiert ausschliesslich, ob die HK_Berechnung den gesetzlichen Vorgaben entspricht - oder nicht.
    Und das dürfte inzwischen klar wie Klossbrühe sein.

    Okay, wahrscheinlich wirkt das alles bizarr und unglaubwürdig. Aber es ist derzeit die Situation.
    Wahrscheinlich bin ich sehr naiv da dies die erste Wohnung ist, die ich alleine beziehe. Dennoch ist mir das Thema ernst. Was an meiner Ausführung wirkt denn so unglaubwürdig? Die Art wie ich es schildere oder der reine Tatbestand?


    Ich will Dir nicht unrecht tun. Hilfreich wäre es, wenn Du Dich auf reine Fakten beschränkst, und dann bitte tabellarisch: Wann hat wer was gemacht, wie wirkte es sich aus, wer war Zeuge?
    Damit kann ein RA etwas anfangen und einordnen.
    Interessant wäre auch, ob hier konkludent ein mündlicher MV entstanden war.
    Wer hatte Dir den Schlüssel übergeben?
    Wer hat Dir die Bankverbindung welchen Empfängers f.d.Miete mitgeteilt?
    Den Zettel würde ich als (schlechten) Scherz zwecks Mobbing betrachten, also -> Tapete, Rundablage.

    Hallo MaMo,

    ich weiss nicht ob Deine Anfrage etwas mit den Titel "Zählt das zu Instandhaltungskosten?" etwas zu tun hat.
    Ausserdem, wenn Du normal schreibst, ist Dein Text besser lesbar als dieses FONT="Comic Sans MS".

    Grundsätzlich ist der VM gem. § 535 BGB verpflichtet, die Mietsache i.O. zu halten.
    Du hattest aber seinerzeit diese marode Wohnung so gemietet, wo sicherlich die Mängel auch schon erkennbar waren.
    Hast Du mit Deinem VM schon mal über die Mängel gesprochen, und war meinte er?

    Auch ich glaube Deine Geschichte aus dem Dollhaus nicht.
    Sollte jemand kommen und die Zwangsräumung ohne schriftlichen Gerichtsbeschoss ausführen wollen, rufst Du die Polizei, Tel. 110.
    Bitte diese Nummer nicht auch noch verschlampen. Ich hoffe für Dich, dass auf Deinem Ausweis die richtige Anschrift steht.
    PS: Den Zettel halte ich eher für einen Scherz, wenn auch recht unkompetent...

    "uns wurde gesagt das wir den boden mitbenutzen dürfen,"
    Wurde gesagt...:rolleyes:

    "ob der vermieter immer durch die wohnung auf den dachboden durchgelassen werden muss."
    Nein, m.E. ausschliesslich in Notfällen, bestenfalls 1x im Jahr zur Besichtigung/Inspektion, bspw. auch zur Dachkontrolle nach Sturm o. dgl.

    Wenn im Mietvertrag steht:
    "1. vermietet: 1. Obergeschoss/Dachgeschoss ...", und nichts ist markiert oder durchgestrichen, dann habt Ihr auch das (ganze) DG mitgemietet, nach meinem Verständnis.

    und was sollte ich deiner meinung nach machen, um zu verhindern, dass meine nette Vermieterin sich nen schönen wintermantel von meiner kohle kauft?
    muss sie rechtfertigen, was sie mit dem für die renovierung geplantem geld macht, wenn es keiner renovierung bedarf?


    Da muss ich passsen. Da es hier so sehr in's Detail geht, sollte ein Fachanwalt für Mietrecht die Angelegenheit überprüfen (wenn das Risiko es Dir wert ist).
    In manchen BGB-§§ steht, dass Regelungen zum Nachteil des Mieters unwirksam sind...

    Arausia:

    "Gut, dh dass aber, wenn ich die Wohnung so wieder herrichte, wie sie bei Einzug war, entstehen keine Renovierungskosten."
    So sollte es ja eigentlich sein, aber wer weiss, was dem nicht Zahlungswilligen noch einfallen könnte...:eek:

    "Dementsprechend frag ich mich, wofür die Vermieterin 520 euro braucht?"
    Tja, wofür braucht manfrau denn wohl Geld...?

    Hallo Holunder,

    hast Du den Prüfbericht des Elektrikers?
    Natürlich muss der VM die Sicherheitsmängel zeitnah beseitigen, siehe § 535 BGB.
    Hilfreich wäre es ja wohl, wenn einer der Mieter selbst E-Ing. ist und dem VM ggü darauf auch hinweist.

    PS: Dass ein E-Ing. eine Wohnung mit solcher Minimalinstallation überhaupt anmietet, kommt mir doch etwas seltsam vor...

    Corinna K.:

    "haben wir dann erstmal jemanden von der REWAG kommen lassen, da der Vermieter nicht zu erreichen war. Die haben dann festgestellt, dass mehrere Stellen undicht sind und direkt an den Austrittstellen bereits 50% Explosionsgefahr bestand."
    Etwas komisch... Ich kenne es so, dass bspw. bei meinem Haus ein Gasspürtrupp des örtlichen Versorger kam ("halten Sie die Haustür offen, warten sie vor dem Haus, niemand soll Treppenhauslich bzw. Klingeln betätigen") und nach erfolgreichem Schnüffeln die Gasversorgung absperrte und verplombte, dem Hauseigentümer einen Mängelbericht übergab mit Hinweis, dass nach erfolgter Instandsetzung durch einen zugelassenen Fachbetrieb der Versorger zu informieren sei.
    Es wurde dann nicht geflickt, sondern die komplette Leitung zw. Gasuhr und Unterverteilung ausgewechselt.

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