Hallo, erst einmal möchte ich meinen Sachverhalt erläutern und hoffe mir wird geholfen. Ich wohne 4 Jahre in meiner Mietwohnung, vor 2 Jahren gab es einen Eigentümerwechsel. Seit Einzug kämpfe ich darum das meine Fenster erneuert werden( Holzfenster). Es gab auch schon Gutachten die ergaben das diese ausgewechselt werden müssen. Hat die alte Dame vor Verkauf nicht getan. Nu plag ich mich jedes Jahr im Winter damit rum das mein Badfenster das Schimmeln beginnt.( Zuspruch des Vermieters, liegt am Lüften) Ein Handwerker meinte schon das sich der Schimmel bereits im Holz gefressen hat. Andre Fenster lassen sich nicht recht schliessen oder entweichen die Wärme. 2. Habe ich seit einiger Zeit Probleme mit meinen Böden, denn sie knarren extrem und sind total uneben sodass mir ständig mein PVC Belag reisst. Unter dem Belag befindet sich alte Holzdielen, sie wurden bereits etwas verschraubt aber gebracht hat es nicht wirklich etwas. Besser wäre es mit Spanplatten diese zu verschrauben, sodass auch eine optimale Belagverlegung möglich ist. Meine Frage daher, ist der Vermieter dazu verpflichtet diesen Mangel zu beseitigen (Boden und Fenster)????
Zählt das zu Instandhaltungskosten?
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MaMo -
3. November 2012 um 18:24 -
Erledigt
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Hallo MaMo,
ich weiss nicht ob Deine Anfrage etwas mit den Titel "Zählt das zu Instandhaltungskosten?" etwas zu tun hat.
Ausserdem, wenn Du normal schreibst, ist Dein Text besser lesbar als dieses FONT="Comic Sans MS".Grundsätzlich ist der VM gem. § 535 BGB verpflichtet, die Mietsache i.O. zu halten.
Du hattest aber seinerzeit diese marode Wohnung so gemietet, wo sicherlich die Mängel auch schon erkennbar waren.
Hast Du mit Deinem VM schon mal über die Mängel gesprochen, und war meinte er? -
Hallo, ja sorry für die Schriftart. Also die Mängel waren nicht ersichtlich, gerade mit dem Boden kam erst nach einiger Zeit durch das ständige herlaufen und manche Mängel waren der Voreigentümerin bekannt aber auch nach der gerichtlichen Aufforderung kam sie nicht nach.
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Niemand kann den Wohnungseigentümer verpflichten eine neuen Fußboden einzubauen.
Er kann höchstens dazu verpflichtet werden die Verkehrssicherheit der Wohnung zu gewährleisten.
Wenn der Eigentümer kein Geld hat(sowas gibt es auch!) dann kann er nichts renovieren und es bleibt Ihnen nur der Auszug.
Mit der möglichen Konsequenz einer höheren Miete sopwie auch einer besseren Ausstattung. -
Ich möchte ja keinen hochwertigen Belag lediglich Spanplatten die einen Grundstein legen das ich mir selbst einen Belag verlegen kann der auch bleibt
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