Hallo liebe Community,
um mal meine Situation zu veranschaulichen fang ich mal von ganz vorne an:
Wir sind in unsere Wohnung am 15.9.2011 eingezogen und ziehen mitte Dez. 2012 wieder aus (platzmangel). Das Problem beginnt schon mit dem Unterschreiben des Mietvertrags. Da ich und meine Lebensgefährtin zum ersten mal zusammengezogen sind, sind wir recht blauäugig an die Sache ran gegangen und haben mehr oder weniger alles geglaubt, was uns die Vermietering gesagt hat. Das liegt auch zugrunde, da in der Stadt in der wir wohnen eine begrenzte Wohnungswahl vorhanden ist (Studentenstadt).
Der Mietvertrag besagt, dass wir EINE Kaltmiete als Kaution hinterlegen und EINE Kaltmiete hinterlegen, die für die Beseitigung von Mängeln und Streichen/usw dem Vermieter bei Auszug zur verfügung steht (jeweils 520€/ summa summarum 1040€. Diese Klausel kam mir schon etwas seltsam vor. Ich habe dann mit der Vermieterin einen Deal ausgemacht, dass bei einwandfreier Übergabe der Wohnung sowohl die Kaltmietkaution Teil 1 (520€) als auch ein Teil der zweiten Kaltmietkaution (220€) zurückerstattet wird.
Jetzt meine Frage:
1. ist diese Klausel rechtens?
2. ist der Betrag von 520€ für Renovierungen in der Wohnung (86qm/ 2 1/2 Zimmer) rechtfertigend?
3. muss die Wohnung nach der kurzen Miete (16monate) Renoviert werden?
Des Weiteren wurde im Mietvertrag handschriftlich festgelegt, dass bei "einwandfreier Übergabe" 220€ + 520€ ausgehändigt wird.
Einwandfrei ist ein sehr breit gefächerter Begriff. Ich verstehe darunter, dass sich durch das Mieten der Wohnung keine Mängel auftreten,die bei Auszug kostenpflichtig durch Vermieter oder Nachmieter behoben werden müssten. Nun behauptet meine Vermieterin am Telefon, dass wir ausgemacht hätten ich würde bei Auszug die gesamte Wohnung streichen.
Sie versicherte uns, dass bei unserem Einzug die Wohnung komplett gestrichen wurde, jedoch wurde der "begehbare Kleidershrank" (das halbe Zimmer) in gelb belassen, da es angeblich zu schwierig gewesen sei, das Zimmer zu streichen, weil ein "angepasstes Schranksystem" im Raum installiert wurde.
Frage:
1. Muss ich nun die gesamte Wohnung streichen?
2. muss ich auch den kleiderschrank streichen, obwohl er bei Einzug nicht gestrichen war?
Ich versuche es erstmal hier, weil ich kein Geld habe um mir direkt einen Anwalt zu besorgen, der den Sachverhalt prüft und sonst kenne ich nur den Mieterverbund, dessen Auskunft meiner Meinung nach auch nicht kostenfrei ist.
Bitte um dringende Hilfe ![]()
mfG Arausia alias Chris