Beiträge von Berny

    So, habe Ihnen heute nen Einschreiben geschickt mit der Aufforderung mir das Geld innerhalb einer Woche zu überweisen.
    Habe noch angemerkt das es nicht rechtens ist das sie die Abrechnung 14 mit der 15 verrechnen wollen.
    Bin gespannt wie sie antworten.


    ... und Du uns bitte mitteilen wirst...:)

    Einfach anstelle Nachtspeicherheizung/Ofen einen Konvektor stellen? und diesen evtl. an die Wand hängen. Dem würde ich als Mieter nicht zustimmen, es sei denn, der VM kommt für die Mehrkosten auf.


    ... oder wenn die Brichbude zusammenbrucht... - Ofen auf Ofen - noch nie sowas gelesen...:mad:

    Es ist eine Stiebel Eltron ETS 408 und diese wurden wohl ab 1992 produziert. Wenn also kein Asbest vorhanden ist, kann der Vermieter die Öfen installiert lassen? Das nimmt mir ja auch unnötig Platz meines Wohnraumes..


    Diesem ominösem Vorhaben (zwei Öfen übereinander stellen, oder wie soll man sich das vorstellen?) würde ich wohl widersprechen. Frage doch mal den VM, ob er das in seiner Wohnung ebenfalls so machen würde.

    Hallo Student23,
    vorab: Unser Mietrecht kennt ausschliesslich Mieter und Vermieter.
    Wenn (D)eine Mietsache entscheidende Mängel aufweist, sollten dem Vermieter nachweislich die Mängel mitgeteilt werden (am besten per Einwurfeinschreiben oder Zugang durch Boten) und er aufgefprdert werden, sie zeitnah zu beseitigen. Auch auf § 535 BGB hinweisen.

    Hallo Mijou,
    ohne Dir zu nahe treten zu wollen: Du schreibst schon so, wie man es von Anwälten (auch denen will ich nicht zu nahe treten) lesen kann: Viel Text, teilweise toll formuliert, jedoch wenig Aussagen bzw. Substanz.
    Ich bemängele, dass Ihr von Anfang an keine Nägel mit Köpfen gemacht httet:
    Nach Schadensfeststellung den VM zunächst telefonisch, evtl. nachweislich schriftlich, informieren und nachhaltige Reparatur eingefordert, evtl. mit Fristsetzung. Auch noch auf § 535 BGB hingewiesen.

    Soweit, so gut. Jetzt aber verlangt der Vermieter eine Verbesserung der Mietsache bei Rückgabe, wenn nirgends exquizit vereinbart ist in welcher Qualität die Arbeiten aufgeführt werden sollten, du verstehst.
    Der Mieter kam seiner Verpflichtung nach, der Vermieter verlangt eine Verbesserung.


    ... und die kann er regelmässig NICHT verlangen.
    Und, @Desi, wofür soo viele Ausrufezeichen...:confused:

    Berny, Rechtschreibung, wenn schon," sowieso" ist richtig.


    Da haste so wieso recht...:D

    Und Klexx: Ich habe kein Problem, mich (vordergründig) zu entschuldigen, um meinem Gegenüber ein Einlenken zu erleichtern (um dann doch letztendlich mein Ziel zu erreichen). Aber jeder so, wie er möchte; ich spreche aus -zig Jahren Lebenserfahrung und könnte mglw. Dein Grossvater sein.:)

    Vielen Dank für diesen Hinweis :)

    Ich bin weiß Gott kein Fachmann in der Rechtschreibung und sehe diesen Fauxpas als Ehrung für meinen scheinbar sonst korrekten Text an.
    Haben ihn jetzt noch mal gelesen. Da scheint doch was mehr im argen zu sein. Leider kann ich ihn jetzt nicht mehr korrigieren.
    Vielen Dank, für deine (Ich darf doch Du sagen?) freundlich Begrüßung.

    MfG Klexx


    Ja, Du darfst Du zu mir sagen (ist in Internetforen sowie so üblich).
    Zum Thema: Ich würde ab sofort den reduzierten Betrag überweisen und den zuviel gezahlten Betrag berechnen und dem VM mitteilen, dass ich ihn von der nächsten Mietzahlung abziehen werde und mich für die Irritation entschuldigen.

    Die Hausverwaltung Rechnet nur mit denen von Ihnen festgesetzten Nebenkosten, bedeutet also, dass die von mir mehr gezahlten 7 euro gar nicht auftauchen.


    Ähm, Rechtschreibung... Sollte nicht "Ihnen" zutreffenderweise klein geschrieben werden? Oder ist es ein Zitat?
    Mal abgesehen davon: Jede Partei ist berechtigt, nach der Jahresbetriebskostenabrechnung die mtl. Vz anzupassen. Von einer Mitteilungspflicht des M an den VM ist mir nichts bekannt.
    "Schön", dass Du so grosszügig bist. Ich wünschte, meine M wären es auch...:o

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