Beiträge von Berny

    Hallo mietprobleme,

    da Ihr keinen gemeinsamen MV habt, kann Dir Deine Ex-SM überhaupt keine Mieterhöhung "hinlegen" bzw. vorschlagen o.ä.

    Es ist Euch freigestellt, ab bspw. 1.12. einen MV abzuschliessen. Preis/Bedingungen wären dann VS.

    Die Hausverwaltung vertritt eine andere GmbH & Co. wieso fragen Sie?


    Weil Du ein Rechtsverhältnis ausschliesslich mit Deinem Vertragspartner hast. Nur DEN kannst Du an den Hammelbeinen packen, es sei denn, dass Du von Deinem VPartner schriftlich hast, dass er von XY in allen Angelegenheiten vertreten wird.

    Ich habe mich jetzt dazu entschlossen einen Brief and die HV zu schreiben, worin ich alles ins Detail darlege und ihnen eine Frist zur Rückzahlung setze. Schauen wir mal, was dabei rauskommt.


    Ohne jetzt den Thread nochmals zu lesen...: Ist die HV auch Dein Mietvertragspartner, also Vermieter?

    bally:

    "Aber warum sollte der Vermieter MEIN Geld solange einbehalten, wenn doch nichts zu beanstanden ist?"
    Schon mal etwas von zinslosem Kredit gehört?
    Und ausserdem, Du könntest ja zwischendurch ... (ich möchte mich nicht versündigen, wünsche Dir natürlich alles Gute).

    "Ich muss ja schließlich für die neue Wohnung auch Kaution hinterlegen"
    welches Deinen bisherigen VM soo sehr interessiert... (willkommen in der Gegenwart...:p).

    "..., dass er diesen Zeitraum hat, aber NUR wenn er etwas beanstandet."
    Es könnte ihm ja doch noch was einfallen...:o

    "Bei meinem Umzug davor hat der Vermieter noch nicht mal auf Briefe reagiert, bis ich 8 Monate später einen Anwalt einschalten musste und dann war das Geld in ein paar Tagen da. Ich verstehe das nicht, dass die sich so ewig Zeit lassen."
    Wie ich schon sagte...: Willkommen im Leben...:eek:

    Hallo dani,

    auch ich kann Euch nur empfehlen, zu einem FACHAnwalt zu gehen.
    Es hilft rechtlich nichts, dem Vermieter ggü etwas zu bemängeln, sondern die Mängel sollten beschrieben werden mit der Aufforderung, diese binnen angemessener (aber kurzer) Frist nachhaltig zu beseitigen mit Hinweis auf § 535 BGB. Und das schriftlich nachweislich.
    Es nützt Euch jetzt mental sicherlich nicht, wenn ich Euch vorwerfe, dass Ihr eine (angeblich komplett renovierte) Ruine angemietet hattet, denn Ihr hattet es ja so unterschrieben...:eek::mad:

    Hallo Jamo,

    ich befürchte, hieraus kann noch ein Rattenschwanz mit wahrscheinlich ungutem Ende werden... - und es wäre m.E. Beratung durch einen Fachanwalt sinnvoll, wenn der VM weiterhin auf stur oder unfähig oder unwillig stellt.

    "Im voraus wurde mir durch ein Schreiben eine Mietminderung von 20% für die Dauer der Bauarbeiten gewährt. Der Vermieter verlangt die Weiterzahlung der ungeminderten Miete, wovon mir der geminderte Anteil zurückgezahlt werden soll."
    Reichlich ungewöhnlich sowas.

    "Darauf warte ich nun seit besagtem August 2011,"
    Wenn Du jetzt rückwirkend mindern würdest, also 16 x 20% = 3,2 Monatsmieten nicht zahlen und auch weiterhin mtl. 20% einbehalten würdest, könnte es sein, dass Du die fristlose Kündigung wg. mehr als 2 MM Rückstand bekommen würdest (Du schaust ja in seinen Kopf nicht hinein...).

    "Das bisherige Vorgehen des Vermieters ist für mich Indiz für eine mangelnde Zahlungsbereitschaft."
    Von Juristen elegant/höflich Leistungsbereitschaft genannt...

    "Habe ich ein Recht auf Verzinsung der angefallenen Vorauszahlung? Schließlich leihe ich das Geld meinem Vermieter."
    Kann ich bei dieser ungewöhnlichen Konstellation (auch leider) nicht beantworten...:(

    Hallo Thomsen,

    das Problem scheint hier wirklich in der nicht vorhandenen Vorerfassung zu liegen. Diese würde aus zwei Wärmemengenzählern bestehen (Investition ca. 300€ [€urozeichen: AltGr+E]) und dann klar definieren, wv. % für jedes Haus zu berechnen ist.
    In vorliegendem Falle hat der Provider offensichtlich die 3 WMZ-Anzeigen in kWh umgerechnet, und in Eurem Haus die HKV-Einheiten ebenso. Die somit ermittelten Zahlen gehen dann anteilig in die zu verteilenden 70% der Heizungsverbrauchskosten ein.
    Dieses kann m.E. nicht korrekt funktionieren, hier wären Sachverständige gefragt, welche mit Sicherheit ein Mehrfaches der Vorverteilungs-WMZ-Installationskosten kosten würden...:eek:
    Ich habe die Frage auch mal in meinem Vermieterforum gestellt und werde mich baldmöglichst zurückmelden.

    Heut war er wieder da. Hat mich gefragt ob wir auf dem Balkon gegrillt haben. Und er möchte die Wohnung von innen sehen.
    Und nun? Muss ich Ihn rein lassen?


    Einmal pro Jahr wirst Du ihn lassen müssen. Auf jeden Fall solltest Du nicht allein sein und die Wohnungstür weit offen lassen.
    Terminabsprache mindestens eine Woche vorher.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!