Hallo Jamo,
ich befürchte, hieraus kann noch ein Rattenschwanz mit wahrscheinlich ungutem Ende werden... - und es wäre m.E. Beratung durch einen Fachanwalt sinnvoll, wenn der VM weiterhin auf stur oder unfähig oder unwillig stellt.
"Im voraus wurde mir durch ein Schreiben eine Mietminderung von 20% für die Dauer der Bauarbeiten gewährt. Der Vermieter verlangt die Weiterzahlung der ungeminderten Miete, wovon mir der geminderte Anteil zurückgezahlt werden soll."
Reichlich ungewöhnlich sowas.
"Darauf warte ich nun seit besagtem August 2011,"
Wenn Du jetzt rückwirkend mindern würdest, also 16 x 20% = 3,2 Monatsmieten nicht zahlen und auch weiterhin mtl. 20% einbehalten würdest, könnte es sein, dass Du die fristlose Kündigung wg. mehr als 2 MM Rückstand bekommen würdest (Du schaust ja in seinen Kopf nicht hinein...).
"Das bisherige Vorgehen des Vermieters ist für mich Indiz für eine mangelnde Zahlungsbereitschaft."
Von Juristen elegant/höflich Leistungsbereitschaft genannt...
"Habe ich ein Recht auf Verzinsung der angefallenen Vorauszahlung? Schließlich leihe ich das Geld meinem Vermieter."
Kann ich bei dieser ungewöhnlichen Konstellation (auch leider) nicht beantworten...:(