wer muss alles Kündigen Mietvertrag bestehend 2 Hauptmietern und aus 2 Bürgen und

  • Hallo ...

    ich habe eine ganz wichtige Frage zum Thema Kündigung eines Mietvertrages.

    Mein Mitbewohner und ich wohnen gemeinsam in einer Wohnung -
    wir stehen beide als Hauptmieter im Mietvertrag und unsere Eltern sind Bürgen, jedoch sind diese nicht als Bürgen im Vertag bezeichnet, sondern als „Mieter/Vertragspartner“.
    Nur ich möchte kündigen mein Mitbewohner nicht.
    Wer muss den jetzt alles kündigen, denn unsere Eltern fungieren ja wirklich nur als Bürgen und wohnen nicht bei uns und wie kann ein solches Kündigungsschreiben aussehen?

    Müssen wir das getrennt voneinander schreiben?

    Ich stehe in einem sehr schlechten Verhältnis zu meinem Mitbewohner und kann ihn deshalb auch nicht um Rat bzw. Hilfe fragen. Gibt es daher eine Möglichkeit meinen Mitbewohner außen vor zu lassen?

    Mir ist sehr daran gelegen, dass meine Kündigung problemlos vom Vermieter anerkannt wird und sich nicht länger hinzieht als nötig.
    Ich hoffe ihr habt ein paar hilfreiche Antworten für mich.
    Vielen Dank im Voraus.

    Einmal editiert, zuletzt von ilaria1212 (10. November 2012 um 15:42) aus folgendem Grund: zusatz vergessen

  • Zitat

    Mein Mitbewohner und ich wohnen gemeinsam in einer Wohnung -
    wir stehen beide als Hauptmieter im Mietvertrag

    Und schon ist die Frage schnell beantwortet. Hier können auch nur beide Hauptmieter gemeinsam kündigen. Was der Vermieter danach mit dem Mieter macht, der wohnen bleiben will, ist eine andere Sache.

  • Noch eine Frage, hat es eine Relevanz wenn in dem Vertrag das Wörtchen "formal" steht also :" sowie formal als Mieter/Vertragspartner..."und dann die Eltern. Ich sehe das so , dass das formal die Eltern entkräftet und sie deshalb nicht unbedingt kündigen müssten oder?

  • Es bleibt aber dabei, das ihr beide nur zusammen kündigen könnt.
    Die Bürgen sind nicht Vertragspartner, sondern bürgen mit Ihrem Hab und Gut für die Pflichterfüllung Ihrer Mandanten. Nicht mehr, nicht weniger!

  • Habe ich Dir doch schon in einem anderen Forum erklärt.

    Alle Personen der Partei Mieter.

    Wenn die Eltern als Mieter im Vertrag stehen, wenn auch nur "formal", müssen auch diese die Kündigung erklären/unterschreiben. Ob sie dort wohnen oder nicht spielt keine Rolle.

    Und natürlich auch Dein Mietbewohner.

  • Mieten mehrere Personen eine Wohnung, müssen die Daten von allen Personen in den Mietvertrag aufgenommen werden. Auch müssen alle Personen den Mietvertrag unterschreiben. Unterschreibt nur einer oder wie in Ihrem Fall zwei der Bewohner den Vertrag, kommt das Mietverhältnis juristisch auch nur mit Ihnen beiden zustande.

  • Zitat

    Unterschreibt nur einer oder wie in Ihrem Fall zwei der Bewohner den Vertrag, kommt das Mietverhältnis juristisch auch nur mit Ihnen beiden zustande.

    Stimmt. Diese Info, ob die Eltern den Vertrag auch unterschrieben haben, müßte ilaria noch nachreichen.

  • Hallo ilaria,

    Du könntest den VM schriftlich bitten, Dich aus dem Mietvertrag zu entlassen.
    Der VM müsste dann selbst wissen, ob und wie er Deine Bürgen entlasten würde.

  • Zitat

    Du könntest den VM schriftlich bitten, Dich aus dem Mietvertrag zu entlassen.

    Dem müßte allerdings auch der 2. Hauptmieter, falls die Eltern doch nur Bürgen sein sollten, zustimmen.

  • Dem müßte allerdings auch der 2. Hauptmieter, falls die Eltern doch nur Bürgen sein sollten, zustimmen.


    Meine ich nicht, denn jeder Mieter (und somit auch seine Bürgen) haftet voll für sämtliche Verpflichtungen aus dem Mitvertrag.

  • Imho müssen Du, die Elternteile und der Mitbewohner kündigen.
    Alles andere wäre Kulanz des Vermieters.
    Der Vermieter kann dann einen neuen Mietvertag mit dem Mitbewohner + Eltern machen oder es auch sein lassen.

    Man unterscheidet eine Bürgschaft, welche nur anstelle der Kaution und in Maximalhöhe der Kaution erfolgt, was wenig sinnvoll ist und der Aufnahme des Bürgen hier der Eltern als Hauptmieter in den Vertrag. Somit haften alle für alle Verbindlichkeiten, auch die welche über die Kaution hinausgehen.

    Es müssen dann aber auch alle kündigen, denn es sind alle Mieter.

    Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter, vielleicht zeigt er sich kulanter als erwartet. Ansonsten haben Sie ein großes Problem.

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