• Hallo,

    ich habe gerade ein großes Problem.

    Es geht darum, dass ich 2006 mit meinem damaligen Freund, danach Ehemann, jetzt geschieden in die Einliegerwohnung seiner Mutter gezogen bin. Wir haben einen Mietvertrag abgeschlossen, den ich leider vergessen habe zu Unterschreiben, was ich jetzt erst gessehen haben.

    2009 ist mein Ex-Mann dann auf Grund unserer Trennung ausgezogen und ich bin mit meinem Sohn dort wohnen geblieben. Die Miete habe ich dann alleine bezahlt.

    Jetzt hat mir meine Ex-Schwiegermutter gem. § 588 BGB eine Mieterhöhung hingelegt. Das Schreiben habe ich am 04.11.12 erhalten. Indem stand, dass ich die neue Miete zum 01.12.12 zahlen soll. Daraufhin habe ich ihr die Mieterhöhung gem. §588b BGB schriftlich bestätigt, mit dem Hinweis dass ich die Miete erst ab dem 01.02.2013 bezahle. Damit war sie nicht einverstanden und meinte dann, dass ja zwischen ihr und mir überhaupt kein Mietvertrag besteht, da ich ja nicht Unterschrieben hätte.

    Sie möchte jetzt einen Aufhebungsvertrag zwischen sich und Ihrem Sohn machen und für mich einen neuen Mietvertrag mit einer höheren Miete zum 01.12.2012 ausstellen.

    Ich weiß jetzt nicht, wie ich mich verhalten soll.

    Hoffentlich kann mir einer helfen.

    Vielen Dank im Voraus.
    mietprobleme

  • Hallo mietprobleme,

    da Ihr keinen gemeinsamen MV habt, kann Dir Deine Ex-SM überhaupt keine Mieterhöhung "hinlegen" bzw. vorschlagen o.ä.

    Es ist Euch freigestellt, ab bspw. 1.12. einen MV abzuschliessen. Preis/Bedingungen wären dann VS.

  • Danke erstmal für die schnelle Antwort.

    Jetzt droht sie mich auf die Straße zu setzten. Ich habe der Mieterhöhung ja zugestimmt, dann ist sie doch von einem gültigen Mietvertrag ausgegangen und kann doch nicht einfach sagen, nur weil ich mich ans BGB halte, wenn du nicht sofort bezahlst bekommst du halt einen neuen MV wo Kaltmiete und die Nebenkosten viel höher sind.

  • Jetzt droht sie mich auf die Straße zu setzten. Ich habe der Mieterhöhung ja zugestimmt, dann ist sie doch von einem gültigen Mietvertrag ausgegangen und kann doch nicht einfach sagen, nur weil ich mich ans BGB halte, wenn du nicht sofort bezahlst bekommst du halt einen neuen MV wo Kaltmiete und die Nebenkosten viel höher sind.


    Einer MEH zustimmen, ohne einen MV zu haben... grübel...
    Da es sich um Deine ExSchwippSchwiegermutter handelt und unter Anbetracht, dessen, dass Ihr Euch anscheinend sowieso nicht ganz grün zu sein scheint, würde ich... ausziehen.

  • Eigentlich hätten ihrem Sohn die Mieterhöhung zugestellt werden müssen. Ihr Ex ist nach wie vor Mieter der Wohnung und nur an diesen hätte die Mieterhöhung gerichtet werden müssen.
    Ich würde die Vermieterin daruf hinweisen, das Sie der falsche Adressat sind. Möglicherweise wird dann Ihr Ex die Wohnung kündigen und da ist wieder die Kacke am dampfen.
    Das kann man jetzt nur spekulieren.

  • Das habe ich ja auch vor. Leider ist die neue Wohnung erst ab 01.04.13 frei. Ich habe ja nur zugestimmt, da ich davon ausgegangen bin, dass mein MV gültig ist. Kann sie mich den jetzt einfach rausschmeißen? Ich habe gelesen, da sie ja seit 3 Jahren die Miete von mir stillschweigend erhält ist ein sogenanter mündlicher Mietvertrag zustande gekommen. Wie sind den da die Kündigungsfristen?

  • Das habe ich ja auch vor. Leider ist die neue Wohnung erst ab 01.04.13 frei. Ich habe ja nur zugestimmt, da ich davon ausgegangen bin, dass mein MV gültig ist. Kann sie mich den jetzt einfach rausschmeißen? Ich habe gelesen, da sie ja seit 3 Jahren die Miete von mir stillschweigend erhält ist ein sogenanter mündlicher Mietvertrag zustande gekommen. Wie sind den da die Kündigungsfristen?


    Wie die gesetzlichen.

  • Sie möchte jetzt mit Ihren Sohn einen Aufhebungsvertrag machen und mit mir halt einen neuen Mietvertrag. Es geht ja auch nur um ein 4-5 Monate, da ich ja dann sowieso ausziehen möchte, was sie auch schon weiß.


  • Ich habe gelesen, da sie ja seit 3 Jahren die Miete von mir stillschweigend erhält ist ein sogenanter mündlicher Mietvertrag zustande gekommen. Wie sind den da die Kündigungsfristen?

    Es sind die selben Fristen. Nur ist das ohne Belang.

    Fakt ist:
    Es existiert mit Ihrem Ex und das scheinbar immer noch, ein schriftlicher Mietvertrag. Aus diesem schriftlichen Mietvertrag können Sie nun mal keinen mündlichen Vertrag für Sie herbei zaubern.

    Da haben Sie was gelesen, was aber in einem ganz anderen Zusammenhang steht und so auch richtig ist.
    Das trifft aber hier in Ihrem Fall nicht zu.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (14. November 2012 um 12:47)

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