Beiträge von Berny

    Das ist nun fast zwei Jahre her. Ich habe schon mehrmals darauf hingewiesen. Zuletzt auch schriftlich.


    Ich würde auch noch den § 535 BGB erwähnen, nachdem ich mich davon überzeugt habe, dass eine evtl. vereinbarte Kleinreparaturklausel hier nicht anwendbar ist.

    Selten eine solch' mangelhafte "Betriebskostenabrechnung" gesehen.
    Schliesse mich meinen Vorpostern an.
    Würde der Abrechnung insgesamt widersprechen, da keine der genannten Einzelpositionsberechnungen den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

    PS: Da scheint es ja wohl mehrere Mieter zu geben. Ob die sich das alle gefallen lassen...?

    Na sagt mal was ist denn das für ein Ton? Entschuldigung das ich nicht Jura studiere! Das ja unglaublich unhöflich. Manche Leute haben im Schutz der Anonymität einfach keinen Anstand...


    Dies ist bereits Seite 5 eines von Dir begonnenene Threads. Niemand der Helferlein dürfte wohl Interesse daran haben, weiterhin für ein MieterEinbehaltEntertainment sorgen zu "dürfen".:mad:
    Bin weg.

    hiho,
    Habe den Polizisten weggehen sehen wie noch ein Paar vor der Tür standen, muss ich nun dafür zahlen da diese umsonst so gesehen kamen ? Konnte ich ja nicht ahnen das die Nachbarn nun aufhörten und gingen...


    Hohi,
    habe inzwischen mit der Polizei gesprochen. Sie werden das erst nach Weihnachten entscheiden.

    auch die Vermieter [oder meinst Du Mieter?] der anderen Wohnungen haben ihrem Vermieter schon auf der vermiterversammlung bescheid gesagt und dort soll er gesagt haben das er sich meldet, diese ist nun schon knapp 2 Monate her und es kam noch immer keine Reaktion.
    was kann sie nun machen um ihn zu erreichen?


    Ob er sich melden würde, wenn mal eine Monatsmiete nicht käme?

    nun mir leigt die Kündigung vor ( vom RA des Vermieters )
    dort wird O-Ton gesagt: Bedrohungen und Beleidigungen gegen Mitarbeiter des Vermierts würden nicht geduldet und stellen einen Straftatbestand dar.Diese werden nicht gebilligt und rechtfertigen eine Kündigung.


    Dein jetziges Posting weicht von Deinem Erstposting deutlich ab.:mad:
    Hier interessiert nur WORTWÖRTLICHES Zitat.
    Ach ja...: Irgendwas muss da doch wohl gelaufen sein...:(

    heute erhielt ich die fristlose, bzw. fristgerechte Kündigung zum 13.01.13 da ich angeblich den Hausmeister beleidigt haben soll.
    Ich soll gesagt haben: es ist besser wenn Sie nicht im Dunkeln durchs Haus gehen.
    Ist die Kündigung rechtens??


    Meiner unmassgeblichen Meinung nach nein:
    1. Was Du gesagt haben sollst, kann bestenfalls als Drohung, nicht als Beleidugung, verstanden werden. Ich würde dies aber eher als Fürsorge interpretieren... ;) ... wegen Stolpergefahr und so... ;)
    2. Mit dem HM hast Du keinen Vertrag. Er könnte bestenfalls privat gegen Dich vorgehen.
    3. Für eine (fristlose) Kündigung müssten m.E. noch ganz andere Sachen geschehen.
    Über die Interpretation des RA bin ich doch recht erstaunt.

    Rele:

    "hm.. heut auch wieder.."
    - Beweisbar? Zeugen? Wer hat wann was gemacht, wie hat es sich ausgewirkt, wer ist Zeuge?

    "ich denke ich werde einfach kündigen"
    Denke Du mal...
    - Wenn Du noch weiter herumjammerst ohne Nägel mit Köpfen zu machen, verlängert sich die reguläre Kündigungsfrist um einen weiteren Monat auf den 30.04.2013.

    "ihm sagen er soll aufhören mich zu terrorisieren ansonsten geh ich zum anwalt."
    - Tu' das.

    "ich bin einfach fertig mit den nerven."
    - Beweisbar? Sag' das dem Anwalt.

    "ich mach sogar mein handy nich mehr an wegem ihm."
    - Deine Sache.

    "kann ich die kündigung auch einfach in den briefkasten einwerfen oder muss ichn die kündigung persönlich geben?"
    Es genügt, wenn die schriftliche vom Mieter unterschriebene Kündigung rechtzeitig in den Machtbereich des Vermieters gelangt (an ihn persönlich oder in seine Wohnung oder seinen Briefkasten). Ich würde Zeugen mitnehmen, wenn er auf dem Doppel nicht persönlich den Empfang des Kündigungsschreibens quittieren will.

    Dieses Thema "Schimmel in der Wohnung" ...


    Muss mich da leider anschliessen. Heizenergie wird permanent teurer mit der Konsequenz, dass immer mehr gespart wird, d.h. mehr Schimmel und der damit verbundene Ärger.
    Und, Galea, wer die Musik / den Gutachter bestellt, der ... .
    Dass Geld für .... alles Mögliche fehlt, interessiert den Gesetzgeber ... nicht die Bohne.
    Hauptsache, Ihr macht / wir machen bei den nächsten Wahlen die Kreuzchen an den "richtigen" Stellen...:mad:
    Tut mir leid.:(

    Meine Frage an Euch wäre nun, wie ich optimalerweise vorgehen sollte? Wenn die Erklärung mich nicht weiterbringt (wovon ich ausgehe), sollte ich dann dann eine Frist setzen und eine Rückzahlung fordern? Was macht man in einem solchen Fall?


    Hier kämen wir dann allmählich in die Gegend der (unzulässigen) Rechtsbratung.
    Ich hätte der fraglichen Position widersprochen und nur den unstrittigen Teil überwiesen. Dass Du u.V. überwiesen hast, war OK.


    ... die Antwort erhalten, dass man die Mietverträge nicht kenne und "das schon immer so gemacht habe".

    habe ich Widerspruch eingelegt und nun die Rückmeldung erhalten, man wolle es mir mündlich/persönlich erläutern."


    Aha, der Vermieter kennt noch nicht mal seine Mietverträge.
    Und Letzteres deutet m.E. unzweifelhaft darauf hin, dass die ein schlechtes Gewissen haben bzw. nicht so recht weiter wissen...:eek:
    Lass' Dich nur nicht stromlinienförmig bürsten!!

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