Wohnung für ein halbes Jahr

  • Hallo,
    im Rahmen meines Studiums absolviere ich ein sechs monatiges Praktikum in Hamburg und benötige hierfür eine Wohnung. Verlangen Vermieter/Makler in der Regel vor Abschluss des Mietvertrages einen Nachweiß über meine Arbeitsstelle? Falls dies der Fall ist wird meine kurze Mietdauer wohl ein Ausschlusskriterium sein oder?
    Vielen Dank für alle hilfreichen Antworten,
    Gruß

  • Hallo gethsemani,
    wenn Sie nachweisen, dass Sie die Miete zahlen können und eventuell noch einen Bürgen aufbringen, dann sollte es kein Problem sein. Dabei sollte es dann nicht mehr von Bedeutung sein ob Arbeit oder Studium.
    Der Abschluß eines unbefristeten Mitvertrag und ohne Kündigungsausschlußklausel gibt Ihnen die Möglichkeit diesen jederzeit unter Einbehaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monatgen zu kündigen.
    Tipp: Der Makler freut sich, der Vermieter in der Regel nicht unbedingt.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • [QUOTE=gethsemani;23895Falls dies der Fall ist wird meine kurze Mietdauer wohl ein Ausschlusskriterium sein oder?[/QUOTE]
    Halte ich für reine Spekulation.

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