Nochmals, die Betr.kost.verord. hat nix damit zu tun, was im MV, evtl. auch individuell, vereinbart wird.
Auch darin wohnen Menschen.
Zuviel Punsch genossen...?
Nochmals, die Betr.kost.verord. hat nix damit zu tun, was im MV, evtl. auch individuell, vereinbart wird.
Auch darin wohnen Menschen.
Zuviel Punsch genossen...?
Wenn ihr damit noch keine persönlichen Erfahrungen gesammelt habt würde ich den Ball flach halten.
Es gibt nicht wenige Häuser die sogar ohne HZG vermietet werden, auch das geht.
Dazu gibt es auch Urteile.
Und kein Mieterverein oder Winkeladvokat kann was dagegen tun !
Und das ist auch gut so.
ZitatDazu gibt es auch Urteile.
Und mein Urteil zu deinen Sprüchen lautet ganz einfach, du hast Ahnung, aber zu wenig. Und davon zuviel.
Lass es sein, mit deiner Unwissenheit und permanenter Beratungsresistenz bekommst du hier keine Schnitte.
Du scheinst hier der Forumstroll zu sein, große Klappe nix dahinter.
Bist Du Mieter ?
ZitatBist Du Mieter ?
Was hat denn das damit zu tun, dass du nicht in der Lage bist, die Betriebskostenverordnung zu verstehen. Laberst hier etwas von Häusern ohne Heizung, für die dann diese Verordnung nicht gilt.
Bravo, auf solchen Schwachsinn muss man erst einmal kommen. Da stelle ich dann auch die Frage, die zuvor schon Berny gestellt hat: Zuviel Punsch am Nachmittag?
ZitatLaberst hier etwas von Häusern ohne Heizung, für die dann diese Verordnung nicht gilt.
Was soll denn das damit zu tun haben ?
Es geht allein darum, dass der VM alleine bestimmt mit welcher Ausstattung das Haus /die WHG vermietet wird, unabhängig davon was in diversen Verordnungen steht !
Wenn der liebe Mieter dann Fernsehempfang, oder HZG, oder Küche, oder Bodenbeläge, oder, oder,.... will darf er beim VM höflich anfragen, ob er auf eigene Kosten sich diese Wünsche erfüllen darf !
Ich bin mir fast sicher, Du bist gelernter Mieter.
Denn erfahrene VM wissen solche Dinge.
Prost !
ZitatDenn erfahrene VM wissen solche Dinge.
Komm hör auf, du weißt doch nur, wie du dich mit Punsch zudröhnen kannst.
ZitatEs gibt nicht wenige Häuser die sogar ohne HZG vermietet werden, auch das geht.
Dazu gibt es auch Urteile.
Und das hat dein anderes Ich gelabert?
ZitatUnd das hat dein anderes Ich gelabert?
Warum, kennst Du etwa diese Urteile nicht ?
Die Mieterbrille ablegen wäre von Vorteil, aber die ist wahrscheinlich zementiert.
Die Mieterbrille ablegen wäre von Vorteil,
Du solltest Dich mal auf die grosse Brille setzen und gaaanz kräftig und ausgiebig drücken. Vielleicht hilft's, gib' bitte die Hoffnung nicht aus!
Bei dir dürfte das nicht helfen.
Auch gelernter Mieter, - gelle.
Bei dir dürfte das nicht helfen.
Auch gelernter Mieter, - gelle.
Ich nehme zur Kenntnis, dass Du gelernter Mieter bist.
Berny ist übrigens sowohl Mieter als auch Vermieter, beiderseits schon jahrzehntelang erfolgreich.
ZitatIch nehme zur Kenntnis, dass Du gelernter Mieter bist.
Mit auch meinte ich deinen Kumpel.
Findest du es auch nicht eigenartig, dass es fast immer Vermieter sind, die hier als Deppen aufschlagen. Dieses Exemplar z.B. ist der Meinung, dass es Mietrecht für Mieter und ein anderes für Vermieter gibt.
Sollen wir ihn in dem Glauben belassen?
Berny
Findest du es auch nicht eigenartig, dass es fast immer Vermieter sind, die hier als Deppen aufschlagen. Dieses Exemplar z.B. ist der Meinung, dass es Mietrecht für Mieter und ein anderes für Vermieter gibt.
Sollen wir ihn in dem Glauben belassen?
Moin Mainschwimmer,
über manche Vollpfosten - äh, Zeitgenossen - muss ich mir nicht mit Nachdenken Mühe machen...
Ich mache mir aber sehr wohl Gedanken hauptsächlich über minderwertiges Pack, das Mietern hilft oder helfen will, VM abzuzocken oder generell sich gegen VM, ihrem Obdachgeber ohne den sie im Zelt oder unter der Brücke hausen würden, zu wenden.
F R O H E W E I H N A C H T E N !
"ihrem Obdachgeber ohne den sie im Zelt oder unter der Brücke hausen würden,"
Wie nett von den Vermietern den armen hilfebedüftigen Mietern ein Obdach zu gewähren. Das ist ja nahezu selbstlos...
Leider hat sich diese Seite vom Mietrecht um einiges entfernt.
Polemik sollte man den Politikern überlassen; eins steht unabhängig fest: Pack gibt es auf beiden Seiten zur Genüge.
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