Mein neuer Vermieter hat die Kosten für Wasser und Heizung von Verbrauch auf m2 umgelegt.
Was sollte ich dagegen unternehmen?
Ebenfalls ohne Gruss: Widersprechen.
Mein neuer Vermieter hat die Kosten für Wasser und Heizung von Verbrauch auf m2 umgelegt.
Was sollte ich dagegen unternehmen?
Ebenfalls ohne Gruss: Widersprechen.
Hallo,
in den Jahren 2013 und 2014 betrug die Gesamtwohnfläche des Mietshause 874 qm mit 6 Wohnungen und dem Teil des Hauses, welchen der Vermieter selbst nutzt. An dem Haus und an den Wohnungen hat sich nicht verändert seit dem. Bei der Abrechnung 2015 beträgt die Gesamtfläche nur noch 634 qm, was zu mehr Kosten für die Mieter führt . Der Verteilerschlüssel ist die Wohnungsgröße in Abhängikeit zur Gesamtfläche.
Wie gesagt, das wurde bereits im Widerspruch zu Sprache gebracht. Die reden sich jetzt heraus, das die Gesamtwohnfläche in den zwei Jahen davor falsch war und jetzt ohne Vorwarnung geändert wurde.
Dann solltet ihr mal die Gesamtwohnfläche des Hauses anhand der Addition der Einzelflächen ermitteln.
Dieser Kommentar ist nicht zielführend. ![]()
Aber korrekt.
möglicherweise leiße sich das über einen Individualvertrag regeln. Dieser hat vor einem Gericht aber müglicherweise keinen Bestand. Sehr schwer zu sagen, bei unserer Rechtsprechung.
Ich würde da einen Anwalt hinzuziehen.
Schliesse mich an wegen Bedenken der Koppelung.
eine freundliche Dame vom Baureferat hatte mir heute auf telefonische Nachfrage hin mitgeteilt, dass für dieses Objekt KEINE ABRISS BZW; BAUGENEHMIGUNG vorliegt. Find ich ziemlich interessant, da in der Kündigung explizit steht: " Die Abriss - sowie Neubaugenehmigung der Stadt liegt vor"....
Hmm, dass gibt mir zu denken und lässt an der Seriosität der Kündigung stark zweifeln.
Dann lass' sie Dir doch mal von der Firma zeigen...![]()
Hallo Emma,
ich kann mich mangels zielführender Ideen auch nur meinem Vorposter anschliessen, leider. Könntet Ihr evtl. eine neue Wohnung finden?
Wie müssen wir jetzt an das Thema herangehen? Gespräch mit dem Vermieter steht noch aus,
Dann informiere uns bitte über das Ergebnis. Verbesserungen kann der VM jedenfalls nicht verlangen.
Also wäre das ein zu beanstandender Fehler vom Vermieter?
Kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen, denn es könnte ja noch irgendwas woanders genannt sein, ist leider zu undeutlich.
KingDehaini:
"Es ist jetzt so das die Maklerin schon die Maklerprovison im Voraus haben will."
- Für eine (noch) nicht erbrachte, evtl. gar nicht zu erbringende. Leistung...? Merkst Du nichts???![]()
"Mir kommt es gerade so vor als will der Vermieter die aktuellen Kosten auf uns wälzen."
- Vor diesem ideenreichen Vermieter würde ich einen grossen Bogen machen.
Und diese 20€ "sonstigen Betriebskosten" werden sowohl in der monatlichen Miete, als auch in der Nebenkostenabrechnung aufgelistet. Sie werden also 2x abgerechnet oder irre ich mich?
Sie müssten eigentlich zur Grundmiete addiert werden und somit die Bruttomiete ergeben.
Hallo KingDehaini,
und der Makler ist zufällig ein Stammtischkollege des Vermieters...?
Heute war das Geld auf einmal auf meinem Konte ![]()
Na, prima, freut mich, dann kannst ja einen ausgeben...:o
Hallo Kleinfinger,
die im Mietvertrag unter §2 Nr.2 d angeführten 20€ ("sonstige Betriebskosten") müssten aber genau definiert und in der Betriebskostenverordnung aufgeführt werden. Ausserdem wäre zu prüfen, ob sie im MV als umlegbar definiert sind.
Hallo creys1840,
solche Änderungen hätten Euch schriftlich rechtzeitig vorher mitgeteilt werden müssen.
Kannst ja mal hier die Daten aufführen, vorher / nachher, pro Wohnung.
Hallo Wüstenrose,
Da Dein zukünftiger VM ja schon fast alles weiss, kannste ihm zum MV-Abschluss ruhig die Kontoauszüge zur Einsichtnahme (mehr nicht!) vorlegen.
Kannst ja auch FKs anfertigen und Irrelevantes mit Edding behandeln.
Hallo Ricarda,
Ihr habt das Recht, den Mietvertrag nicht zu unterschreiben. Macht Ihr es trotzdem, habt Ihr das Recht, hier demnächst Eure Probleme zu schildern...![]()
Hallo vinvin,
kannst Du den Übernahmezustand beweisen? Eine Verbesserung kann der Vermieter nicht (erfolgreich) fordern.
EIne Nachtabsenkung auf 0 ist nicht zulässig.
Sehr schlau... willst Du Eiswürfel durch die Heizung jagen...?
Personalbeschaffung allgemein, wobei das von AJ erwähnte greift.
Ahh ja, rekrutieren...;) danke.
Hallo itdesign,
was bedeutet "Recruiting-Maßnahme"?
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!