Offene Wohnung in nicht definierter Farbe gestrichen

  • Hallo Froum,

    ich wende mich mal mit einer Spezialfrage an euch.
    Wir wohnen in einer sehr modern und offen gehaltenen Wohnung mit Treppenaufgang zum Obergeschoss usw. Also nicht viele kleinere Räume sondern quasi 1-2 große. Diese Wohnung haben wir beim Einzug frisch gestrichen übergeben bekommen in einem creme-Ton, den wir nicht kennen. Natürlich sind jetzt durch die Benutzung an der einen oder anderen Stelle leichtere Streicharbeiten erforderlich, so sehe ich es zumindest.

    Der Mietvertrag besagt, dass die Wohnung bei Rückgabe in hell gestrichenen Farben zurück zu geben ist.

    Mein Problem ist folgendes: Die Farbe, die damals verwendet wurde, bekomme ich so ja nicht wieder zusammen gemischt. Habe ich nun 2-3 Wände, wo ich der Form halber überstreichen müsste, sieht man das aufgrund der offenen Bauweise ja sofort. Insbesondere die farbliche Anpassung von Dübellöchern ist so ein Thema.

    Nehmen wir mal an, es müssen 15qm gestrichen werden. Für ein einheitliches Farbbild sprechen wir aber eigentlich aufgrund der offenen Bauweise von einer ganzen Wohnung (100qm Fläche mit entsprechenden Wandflächen), dann ist das ein Aufwand, der in meinen Augen in keinem Verhältnis steht.

    Wie müssen wir jetzt an das Thema herangehen? Gespräch mit dem Vermieter steht noch aus, ich würde mich hier gerne einfach nur mal vorbereiten. Wenn die Antwort dann lautet "Pech gehabt, such dir nächstes mal ein WOhnung mit mehr Räumen" kann ich damit natürlich leben, auch wenn es nicht schön ist.

    :o

  • Hallo spaddel,

    vorausgesetzt, die Schoenheitsreparaturen wurden wirksam auf Euch uebertragen und sind tatsaechlich faellig, muesst Ihr wohl in den sauren Apfel beissen. Schliesslich habt Ihr die Wohnung ja so gemietet, es duerfte Euch schwer fallen, einem Richter zu ueberzeugen, dass die grossflaechigen Waende eine Ueberraschung fuer Euch darstellen.

    Wenn die Waende nicht vergilbt oder sonst nachgedunkelt/ausgebleicht sind, koennt Ihr Euch ja mal bei Eurem Vermieter nach dem Maler erkundigen. Eventuell gibt es ja eine Farbkarte oder Aehnliches, mit der man die Farbe nachmischen kann.

    cu
    Guenni

  • Wie müssen wir jetzt an das Thema herangehen? Gespräch mit dem Vermieter steht noch aus,


    Dann informiere uns bitte über das Ergebnis. Verbesserungen kann der VM jedenfalls nicht verlangen.

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