Als Unternehmen Wohnung vermieten

  • Hallo,

    als Recruiting-Maßnahme würden wir gerne Studenten eine Wohnung stellen. Wir selbst würden eine Wohnung mieten und Studenten als Untermieter darin wohnen lassen (Als Gegenleistung würden sie etwas im Unternehmen mitarbeiten).

    Ist dies überhaupt erlaubt und falls ja, was gibt es zu beachten? Hat schon jemand Erfahrung mit solchen Modellen?

    Vielen Dank im Voraus für die Antworten!

  • Hallo,

    als Recruiting-Maßnahme würden wir gerne Studenten eine Wohnung stellen. Wir selbst würden eine Wohnung mieten und Studenten als Untermieter darin wohnen lassen (Als Gegenleistung würden sie etwas im Unternehmen mitarbeiten).

    Ist dies überhaupt erlaubt und falls ja, was gibt es zu beachten? Hat schon jemand Erfahrung mit solchen Modellen?

    Vielen Dank im Voraus für die Antworten!


    Da tangierst du wohl weniger das Mietrecht, sondern eher geht es da evtl. um Arbeitsrecht, nicht wahr? Gefühlt wäre ich da ganz vorsichtig, solche Modelle können ganz schnell, ganz schön teuer werden.
    Nur mal ein Stichwort "Hinterziehung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung".
    Auf jeden Fall solche Sachen mit einem Fachanwalt besprechen.

  • Halte das auch für sehr merkwürdig, dass ein “Unternehmen“ sowas in einem Mietrecht-Forum fragt. Das ganze hat doch nichts mit Mietrecht zu tun, sondern mit dem Steuerrecht und ist meiner Meinung nach geldwerter Vorteil.

  • Hallo allerseits,

    das hat durchaus auch mietrechtliche Relevanz. Das kann naemlich bei Fehlern in der Vertragsgestaltung ganz schnell dazu fuehren, dass dem Studenten die verbilligte Wohnung nicht oder nur sehr schwer wieder gekuendigt weden kann, auch wenn er gar nicht mehr fuer den Arbeitgeber taetig ist.

    Der Gang zu einem guten Anwalt, der das ordentlich ausarbeitet, ist hier meines Erachtens Pflicht.

    cu
    Guenni

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