Beiträge von Berny

    Hi Ahriman,

    Du bist ja luschtich...

    "ich wohne seit etwa 4 Monaten in meiner jetzigen Wohnung. Ich hab mit dem Vermieter keinen Mietvertrag gemacht, er wollte erstmal 3 Probemonate, ...
    Ich hab nur eine Quittung dafür, dass ich ihm die Kaution gegeben habe."
    - Also habt Ihr glasklar einen mündlichen Mietvertrag geschlossen.

    "kann ich auch schon vor dem 13. Februar raus"
    - Ja, ausziehen kannst Du jederzeit.;)

    "(natürlich ohne bis zum 13. Februar Miete zahlen zu müssen)?"
    - Sorry, aber selten so "gelacht": Wenn Du jetzt schriftlich zum nächstmöglichen Termin kündigst, wäre das der 30.04.2013. Bis dahin schuldest Du die vollen Mieten.

    "Ich hab nämlich eine neue tolle Wohnung in Aussicht ..."
    Who cares?

    Hallo Andy09,

    mit solchen Definitionen wie "Abrechnungszeitraum des Abwasserverbandes von 12.2008 bis 01.2011." kann man nicht viel anfangen; sie müssten taggenau definiert sein.
    So konnte ich bei Deinen genannten Daten vermuten, dass ein Dezember und ein Januar evtl. doppelt berechnet wurde. Merke: BK_ABr. sind stets für einen Zeitraum von 12 Monaten zu erstellen (vorzugsweise das Kalenderjahr).
    So würde ich die Beanstandungspunkte tabellarisch sortieren um weiterzusehen.

    Leider bekomme ich vor Februar keine Beratung bei meinem Anwalt!


    Vergiss' bitte nicht, dem Anwalt Hallo-wach-Pillen mitzunehmen.
    Irgendwo in diesem unsäglichen Roman habe ich das Wort Schimmel gesehen.
    Gib' es mal hier in der Suchfunktion ein oder bei Google: Dann haste Lesestoff bis nach Ostern.

    Hallo ask771,

    ich würde die HV auch fragen, ob ihr der Zinsgewinn sooo wichtig ist.
    Deren Geschäftspolitik ist ja klar durchschaubar und heutzutage leider garnicht so selten.
    Ausserdem würde ich den Nebenkostenanteil der Mietezahlungen entsprechend reduzieren. Wundert mich, dass Du das nicht bereits vor einem Jahr gemacht hast.

    Was das eindringen in die wohnung angeht.
    Es wurde freundlich darauf hingewiesen das dies nicht tolerierbar ist


    Falsch. Es ist Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB. Dies sollte dem VM unmissverständlich klar gemacht werden.
    Du kannst das Fenster 25h täglich gekippt lassen...;) , solange nicht Gefahr für die Bausubstanz besteht.
    Wie glücklich müssen Leute sein, die Zeit und Musse haben, sich über solche Kinkerlitzchen aufzuregen...

    Hallo Punlsher,

    das von mir bewohnte Haus ist gut 60 Jahre alt, die "Therme" Gasetagenheizung 26 Jahre. Wir wohnen im EG.
    Den Raumthermostaten hatte ich beim Einzug vor 3 Jahren vom Schlafzimmer in das Wohnzimmer verlegt. Alle Heizkörper sind entlüftet und haben Thermostatventile. Wasserdruck im System liegt bei 1,5 - 2 Bar.
    Fenster und Türen sind ziemlich dicht. Die Raumtemperaturen schwanken um +/- 0,5°.
    Eingestellte Tagestemperatur 21°, Nachtabsenkung auf 19°.
    Ich weiss nicht wirklich, wo Dein Problem ist.
    PS: Spalten im Laminat haben wir auch etwas, aber darunter eine hervorragende Geräuschdämmung mit Temperaturisolation selbst verlegt mit VM-Beihilfe.

    Eine Befristung ohne Angabe eines der 3 gesetzlich anerkannten Gründe gemäß §575 ist unwirksam.


    Ich meine, dass §575 BGB hier nicht anwendbar ist, da es sich NICHT um einen ZV mit klar definierten Beginn und Ende handelt, wo eine Begründung anzugeben ist.
    Die Formulierung im MV "Das Mietverhältnis beginnt am 01.10.2012 und endet mit Ablauf des 30.09.2013," ist m.E. ein Zeitmietvertrag, aber der Zusatz "danach geht es in ein unbefristetes Mietverhältnis mit den gesetzlichen Kündigungsfristen (3 Monate) über." brachte mich dazu, den ersten Teil als Kündigungsverzicht zu interpretieren. Lasse mich aber gerne belehren.
    Falls hier tatsächlich ein Widerspruch vorliegen sollte, dürfte es sich um einen "normalen" MV handeln, wonach der M ab sofort gesetzlich kündigen kann.

    Hallo telas,

    "Das Mietverhältnis beginnt am 01.10.2012 und endet mit Ablauf des 30.09.2013, danach geht es in ein unbefristetes Mietverhältnis mit den gesetzlichen Kündigungsfristen (3 Monate) über."
    - Ist für mich klar, legal und deutlich.

    "Muss der Vermieter einen Grund für die voran gegangene Befristung des Vertrags nennen"
    - Nein, das wäre der Fall bei einem Zeitmietvertrag über (max.) 4 Jahre, "weil der Mieter sich mit den Bau des Hauptstadtfughafens beschäftigt" (bspw.:o)
    Zum (jetzt wieder) ernsthaften Verständnis: Ein VM "nennt im Vertrag" nichts, sondern es wird etwas zwischen beiden Parteien vereinbart...
    Also, Miete bis 31.12.13, es sei denn, Du erzielst mit dem VM eine anderslautende Vereinbarung, evtl. mit einer Abstandszahlung.

    Hallo Franj,

    das ist ja wohl total lächerlich. Echte Kündigungsgründe sind ganz andere.
    Sollte dem VM an Deinem Verhalten etwas nicht passen, sollte er Dir dies schriftlich im Rahmen einer Abmahnung erklären.
    Umgekehrt geht das genauso: Er hat wohl unerlaubt Deine Wohnung betreten? Das wäre Hausfriedensbruch, ein Straftatbestand.
    Ich empfehle Dir, den Schliesszylinder Eurer Wohnungstür auszutauschen und erst beim Auszug wieder rückzutauschen.

    Nein keine Reaktion.sobald die fehlenden Abrechnungen vorliegen müssen wir ja die zurück behaltenen NK wieder zurück bezahlen.also im ersten Moment nicht so ein großer Nachteil für den VM.
    Erst wenn die Abrechnung für den Zeitraum wo keine NK bezahlt wurden nicht vorliegt, hat sie einen Nachteil.


    Warte es ab, nimm' Dir einen auf Mietrecht spezialisierten RA. Da müsste sich doch etwas 'rausholen lassen...:rolleyes:

    ich habe noch so einen mietvertragszusatz, von wegen dass die unterzeichnerin für die verpflichtungen der mieter eintritt, sollten dieselben nicht zahlen (können). Meint ihr das bringt was?
    Oder ist das diese Eintrag im Vertrag, den ihr meintet?


    Nur die Personen, die im MV namentlich benannt sind UND auch unterschrieben haben, sind Mieter, und zwangsweise bzw. automatisch mit allen Rechten UND Pflichten.

    Keine Einwände. Lief die letzten Jahre auch völlig reibungslos, bis der dilletantische Sohnemann übernommen hat.
    Die korrigierte Abrechnung (die er erst heute erstellt haben kann) hat er auch ins vergangene Jahr zurückdatiert.


    Interessant, hier sollten "wir" unbedingt am Ball bleiben!:rolleyes:

    Genauso wie ich schrieb. Der VM hatte offensichtlich verpeilt, dass das Mietverhältnis in 2011 das ganze Jahr andauerte.


    Da kann man sich schon mal vertun. Aber durch andere ehrgeizige Zeitgenossen zu versuchen, noch mehr herauszuschinden, fänd ich absolut daneben, wie bereits angedeutet.

    Damit kennst Du dich ja bestens aus !
    Was trägst Du eigentlich zur Problemfindung bei, außer Nebenkriegsschauplätze zu eröffnen ?


    Darin kennst Du Dich - und tagtäglich beweist Du das - tatsächlich besser aus.

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